Stimmt.... teilweise! Ich hab mich da nicht ganz lupenrein ausgedrueckt, tut mir leid.Bulli hat geschrieben: ↑Sa 25. Feb 2017, 00:06...neee, man steht nie "ohne" da, weil es schließlich eine ordentliche, deutsche "Haftpflicht"-Versicherung ist.... evtl. muss man im Schadensfall die Differenz-Prämie zur "korrekten" Einstufung nachzahlen..., aber das wars dann auch...!! 100% sicher..!!!
Die "Gegenpartei", also der ganz oder auch nur teilweise (Letzteres zur Beurteilung des Gerichts) unschuldig zu Schaden gekommene, bekommt das ihm zustehende Geld jedenfalls von der Versicherung ausbezahlt. So weit so gut.
Dann aber kommt die Crux. Falls naemlich die Versicherung das Vermuten hat, dass irgendwas bei ihrem Versicherten nicht stimmt und sich das auch bewahrheitet, dann stellt sie die von ihr getaetigte Schadensleistung umstandslos dem "betruegerischen" Versicherten in Rechnung und der muss diesen dann halt zurueckzahlen.
Versichert war er, ja, aber Schutz hatte er keinen wenn man es auf seine Geldboerse umschlaegt!
Und ob die Versicherung nun so gnaedig ist, dass sie sich mit einer Nachzahlung von einigen lumpigen Euros begnuegt, wenn sie selber x-Mal soviel fuer den Schaden ausgegeben hat, dieser Fall duerfte wohl mit fetten Lettern in der Zeitung stehen.
Gruesse, Peter.