Das ist auch meine Ansicht Martin,Sachsenring hat geschrieben:Wenn da hinten im Krankenwagen ein verletzter liegt, und der schnellstmöglich ins KH muss, dann "Licht und Ton" an und Feuer!
jedoch braucht's zu nachtschlafender Zeit kein Einsatzhorn ! sind doch keine anderen Verkehrsteilnehmer unterwegs, die es erreichen könnte. Wenn doch, genügt ein kurzes Anbremsen um die Lage abklären zu können ... und weiter geht's. Dieses Verhalten ist auch bei Verwendung des Einsatzhornes anzuraten, kann ja sein, dass der andere Verkehrsteilnehmer seine Wartepflicht gar nicht nachkommt, aus welchen Gründen auch immer.
Tagsüber sieht's wieder anders aus, da ist vor allem Ortskenntnis von Vorteil, um ein schnelles Vorankommen zu gewährleisten. Auch wird da die Ausnahme von den Regeln der StVO zu wenig in Anspruch genommen. Da steht einer hinter dem vierspurigen Ampel-Rückstau und erwartet dass ihm Platz gemacht wird. Wo sollen die denn hin ? - während nebenan die Bus-/Straßenbahntrasse frei ist.
das Eingefärbte ist das Eingefügte