Arbeiten trotz Krankmeldung?

Über was man sonst noch redet
Harri
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Re: Arbeiten trotz Krankmeldung?

Beitrag von Harri »

Olster ist auf dem Laufenden.
Karl Retter hat geschrieben:
Mi 24. Mai 2017, 21:14
ich würde sie nicht zur ÜBA lassen. Ihr Ausbilder kann sich um einen anderen ÜBA Termin kümmern. Sollten alle Stricke reißen gibt es noch die Möglichkeit einer Ausbildungsverlängerung. Da ich selbst Ausbilder war kann ich dir empfehlen, rede mit ihrem Ausbilder in einem vernünftigen und ruhigen Ton.
Das Problem ist doch, daß eine evtl nötige Ausbildungsverlängerung um ein halbes Jahr von vornherein auch einen finanziellen Nachteil bedeutet. Wenn die Möglichkeit besteht eine solche Ausbildung auch mit dem Handicap zu absolvieren ist das eine Chance.

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Bastlwastl
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Re: Arbeiten trotz Krankmeldung?

Beitrag von Bastlwastl »

die frage ist wie förderlich ist diese sache für die vollkommene geneßung der verletzung
und vor allem wie ist es bei einer so frischen verletzung zb . mit dem lebensmittelrecht usw usw . kurs hin oder her .auch solche sachen müssen diesbezüglich berücksichtigt werden .
darf sie überhaupt mit so einer Wunde die ja noch nicht abgeheilt ist solche arbeiten ausüben? gummihandschuh oder nicht .....
keimbildung blablabla .


wir alten hasen sehen das locker und auch geht jeder gerne mal in die arbeit obwohl er angeschlagen ist .
aber frisch operiert gäbe es für mich nicht die geringste überlegung an sowas teilzunehmen .

vor allem "krank geschrieben ist krank geschrieben" da sollte es nix zu diskutieren geben


meine meinung dazu

Harri
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Re: Arbeiten trotz Krankmeldung?

Beitrag von Harri »

Zur eigenen Genesung ist anfangs die Ruhigstellung und danach nur das ausnahmslose Tragen der Schiene entscheidend. Also "Arbeiten mit der betroffenen Hand" ist nicht drin, aber das stand bisher auch nicht zur Diskussion.
Zur Hygiene sind die Vorgaben in Haccp geregelt und da ist die Tätigkeit mit infizierter Wunde ausgeschlossen (kleinere Wunden können aber abgedeckt werden) und das ist bzgl des Verbandes, der nicht mit dem Lebensmittel in Kontakt kommen darf, dehnbar und man bewegt sich da natürlich in einer Grauzone, die aber in beide Richtungen berechtigten Argumentationsspielraum läßt. Es kommt dann wirklich auf die Ausführung/Begründung an.

Damit ich hier nicht falsch verstanden werde, ich will jetzt keine "Halbtoten" mit Gewalt zur Arbeit zwingen. Natürlich gilt die au und es muß keiner damit arbeiten. Für mich geht es nur darum unter welchen Kautelen, eine sonst vielleicht fällige Verlängerung der Ausbildungszeit verhindert werden kann. Da müssen dann aber auch wirklich alle (AN, AG, Ausbilder, Innung) mitspielen wollen.
Wenn eine solche Ausbildung regelmäßig stattfindet und problemlos nachgeholt werden kann, muß man gar nicht darüber diskutieren.

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Innova-raser
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Re: Arbeiten trotz Krankmeldung?

Beitrag von Innova-raser »

Für mich sieht das ganz einfach aus: Der Arzt entscheide zu wiewivel Prozent sie Arbeitsfähig ist! Basta!

Und wenn sie teilweise arbeitsfähig ist dann entscheidet auch der Arzt über die Art der Arbeit und den entsprechenden Prozentsatz!

Daran gibt es, meiner Meinung nach, gar nichts zu diskutieren! Anrufe in dieser Art haben so oder so zu unterbleiben. Da kannst du grad das Telefon wieder aufhängen. Eine Diskussion darüber ist müssig.

Gute Besserung
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Harri
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Re: Arbeiten trotz Krankmeldung?

Beitrag von Harri »

IR ich lasse Dir ja liebend gerne Deine Meinung, nur sie halt nicht massgeblich, weil Dir ganz offensichtlich das diesbezüglich notwendige Hintergrundwissen fehlt, um ernsthaft und rechtssicher mitreden zu können.

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Innova-raser
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Re: Arbeiten trotz Krankmeldung?

Beitrag von Innova-raser »

So sind die rechtssicheren Verhältnisse in der CH. Für mich logisch und nachvollziehbar. Wenn es in D anders sein sollte, dann würde mich das doch stark erstaunen.
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olster
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Re: Arbeiten trotz Krankmeldung?

Beitrag von olster »

Die AU Bescheinigung ist die heilige Kuh der Arbeitnehmerschaft, versucht ein AG sie vor dem Arbeitsgericht anzugehen hat er im vorneherein verloren.
Ich könnte da von eigenen leidvollen Erfahrungen berichten, die wahrscheinliche jeder deutsche AG mal machen wird.
Ich persönlich würde es hoch anerkennen, wenn ein Azubi trotz AU sich bemüht bei der Massnahme mit zu wirken, Motto: dabei sein ist alles, und was halt nicht geht geht halt nicht.
Alleine der Versuch an der Massnahme teil zu nehmen würde ich schon als einen tollen Einsatz werten. Gesundheit geht natürlich vor, aber warum soll sich jemand, der von zu Hause einen Telefonjob macht sich den Fuß verknackst nicht mehr arbeiten können?. Warum darf eine Schwangere, die an ihrer Arbeitsstelle Geräuschen ausgesetzt ist nicht arbeiten, abends in der Raucherkneipe nebenbei aber als Kellnerin jobben dürfen?
Wenn der Kursleiter die praktische Teilnahme für nicht sinnvoll hält, kann er immer noch entscheiden, ob der Kurs wiederholt werden muss. Wie soll der arme Arzt denn beurteilen was genau in dem Kurs läuft?
Das ist, wie gesagt, meine Meinung. Ich denke da sehr ergebnisorientiert und will auch niemanden auf die Füße treten, es kommt es immer sehr auf den Einzelfall an.
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Re: Arbeiten trotz Krankmeldung?

Beitrag von GL17 »

..
Zuletzt geändert von GL17 am So 12. Nov 2017, 09:44, insgesamt 1-mal geändert.

Harri
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Re: Arbeiten trotz Krankmeldung?

Beitrag von Harri »

GL17 hat geschrieben:
Do 25. Mai 2017, 10:24
Arbeitsunfähig.

Wer den Sinn dieser einfachen Vokabel nicht verstehen möchte/kann/will, darf gerne weiterdiskutieren.
Das ist so pauschal gesagt einfach nicht richtig.
Das Wort arbeitsunfähig hat schon zwei absolut unterschiedliche Bedeutungen.

-Für den Arbeitgeber ist es ganz klar unantastbar (Olster hat das ja oben schon bestätigt).

-Für den Arbeitnehmer gilt:
Ich formuliere es mal auf mich, um nicht allzu großen Widerstand zu provozieren. Also wenn ich arbeiten kann, muß mich, unabhängig von der Verletzung, kein Arzt au schreiben.
Sprich wenn ich die Möglichkeit habe, entweder ohne Einschränkungen oder auch durch ggf mögliche Umstrukturierung meines Arbeitsablaufs, meine Tätigkeit für mich und andere schadlos auszuüben, darf ich arbeiten. Ich muß mich bei vorbestehender/gültiger au dafür auch nicht extra „gesund schreiben“ lassen.
Eine au Bescheinigung wird/sollte ja durch den Arzt in Kenntnis des Arbeitsplatzes ausgestellt werden und da richtet er sich auch ggf nach den Angaben des Patienten. Das darf übrigens nicht immer sofort negativ gesehen werden.

Ich habe das mit einer Fraktur im Fußgelenkbereich auch schonmal ausgenutzt und bin nach 4 Tagen damit als Bürotäter (bzw habe über 4Wochen meine Aussenarbeit, wo es ging in den Bürobereich geschoben) arbeiten gegangen. Ich wollte das aber auch und es hätte mich auch niemand zum zuhause bleiben zwingen können. Mein AG hat mich auch nicht dazu gezwungen.

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