Arbeiten trotz Krankmeldung?

Über was man sonst noch redet
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Bernd
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Arbeiten trotz Krankmeldung?

Beitrag von Bernd »

Hallo,

meine Tochter macht eine Ausbildung zur Konditorin, 2. Lehrjahr. Vorgestern hat sich sich beim Sport das Fingergelenk gebrochen. Plus knöcherner Strecksehnenausriss.
Gestern wurde sie operiert. Zwei Schrauben im Knochen und Schiene. Erstmal zwei Wochen Krank geschrieben.

Am Montag hat sie eigentlich eine Überbetrieblichen Ausbildung, ÜBA, bei der Innung. Die findet in der Berufschule statt und dauert zwei Wochen. Praxisanteil: 90%.

Weil sie ja gar nicht mit den Händen arbeiten kann und dazu auch noch Krank geschrieben ist, hat sie sich bei der Innung abgemeldet.

Vor einer Stunde ruft ihr Chef bei ihr an und meint, sie müsse trotzdem an der ÜBA teilnehmen. Weil, wenn sie das nicht macht, platzt der ganze Kurs wegen Unterbelegung.

Wie reagiert man da adäquat?

Gruß
Bernd
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Fritten-Robert
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Re: Arbeiten trotz Krankmeldung?

Beitrag von Fritten-Robert »

Moin Bernd,

der Kurs wird ja sicher durchgezogen, wenn Deine Tochter zumindest Montagmorgen auf der Matte steht und dann sagt: "ich bin raus".

Kann mir nicht vorstellen, dass man dann den ganzen Kurs noch platzen lässt.

LG
Rob
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Jo Black
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Re: Arbeiten trotz Krankmeldung?

Beitrag von Jo Black »

Eva ist Betriebsratvorsitzende und sagt dazu: Aufgrund des hohen Praxisanteils ist eine Teilnahme Unmöglich.
Ich bin nur verantwortlich für das, was ich schreibe, nicht was Ihr versteht!

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Cpt. Kono
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Re: Arbeiten trotz Krankmeldung?

Beitrag von Cpt. Kono »

Was hat deine Tochter mit den Problemen der Innung zu tun, wenn sie krankgeschrieben ist?
Das müßten gerade die dortigen Innungsmitarbeiter besser wissen.

Genau genommen haben schon die Anrufe zu unterbleiben, da sie mit Sicherheit nicht förderlich sind bei der Heilung. ;)
Allet Jute von der Spree
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IGN
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Re: Arbeiten trotz Krankmeldung?

Beitrag von IGN »

Sie kann zwar nicht händisch arbeiten,
lernen aber schon... also anwesend sein
da Sie keine ansteckende Krankheit hat.
Da hat der vermutlich alte Chef schon recht.
Nach Hause gehen kann Sie oder wird Sie geschickt
am Montag Mittag immer noch,
wen der Kursleiter mit Ihrem Chef gesprochen hat...
Der Innungsmeister (90% Praxis halte ich für übertrieben)
und Ihr Boss sind doch sicher nicht
die schlechtesten Konditoren...

Arbeitsrecht hin oder her... möchte Sie nur eine Lehre
machen, oder ?
Wahrscheinlich bekommt Sie einen dünnen Gummihandschuh
und darf Ihrer besten Freundin zur Hand gehen...
Zuletzt geändert von IGN am Mi 24. Mai 2017, 18:38, insgesamt 1-mal geändert.

braucki
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Re: Arbeiten trotz Krankmeldung?

Beitrag von braucki »

Hi,
aber zu berücksichtigen wäre auch, in wie weit man versichert ist, wenn man mit Krankschreibung einen Wegeunfall hat, denn die Krankenkasse ist darüber ja auch informiert.
Was ich vom Chef halte der einen Azubi so unter Druck setzt sage ich jetzt hier mal nix.
Grüße
Oliver

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IGN
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Re: Arbeiten trotz Krankmeldung?

Beitrag von IGN »

Ach so Oliver :prost2: ,

IGN geht natürlich davon aus das Bernd Sie bringt...
Anyway, Sie würde doch vermutlich das Beste Ihrer
ganzen Ausbildung verpassen...
Siehs doch als Glücksfall, sie muss nicht zugreifen
und kann alles aufsaugen...

Harri
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Re: Arbeiten trotz Krankmeldung?

Beitrag von Harri »

au wird vom Arzt bezogen immer nur bezogen auf die Tätigkeit festgelegt.
Wenn eine Tätigkeit/die Ausbildung trotz Handicap auf Grund irgendwelcher Absprachen durchgeführt werden kann, muß der Arzt unabhängig von der Verletzung nicht au schreiben.
Mit einer au zu Hause zu bleiben ist abgesichert. Irgendwelcher Druck des AG ist in der au nicht rechtens bzw nicht erlaubt.
Für ein Wiedererscheinen zur Arbeit gibt es nebenbei bemerkt erstmal keine Notwendigkeit eine "Gesundschreibung" sich bestätigen zu lassen. Dennoch ist es geschickt die KK zu informieren. Vermutungen, daß da seitens der Unfallversicherungsträger kein Versicherungsschutz bestehen soll, sind nicht richtig.
Eine Schiene bei Strecksehnenabriß wird übrigens üblicherweise 6 Wochen notwendig sein

Nägel mit Köpfen:
erst bei der Weiterbildungsstelle anrufen und klären, ob eine Anerkennung der Weiterbildung auch mit Handicap möglich ist.
Wenn sich sonst zB aus der fehlenden Weiterbildung zwangsläufig eine Verlängerung der Ausbildungszeit ergibt, würde ich mein Kind höchstwahrscheinlich sogar hinschicken.

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Bernd
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Re: Arbeiten trotz Krankmeldung?

Beitrag von Bernd »

Eine Anmerkung zur ÜBA:
bei dieser Weiterbildung werden von der Innung Fertigkeiten vermittelt, die viele Ausbildungsbetriebe ihren Lehrlingen nicht beibringen können. Zum Beispiel: Pralinen, Baumkuchen, Eis, Bonbons, usw.
Das heißt, der Teilnehmer muss mit den Händen arbeiten. Es bringt nichts, wenn man nur zuschaut.

Bei einer der letzten ÜBAs hat sich ein Teilnehmer mit flüssigem Zucker übel verbrüht. Der Teilnehmer war aber nicht krankgeschrieben und voll einsatzfähig.
Wenn man nur mit einer Hand arbeiten kann, ist die Wahrscheinlichkeit sich zu verletzen, um ein Vielfaches höher.

Nächste Woche hat meine Tochter etliche Arzttermine wegen ihrer OP. Schon deswegen könnte sie nur sehr selten die ÜBA besuchen.

Ich finde es einfach eine Frechheit, einem Auszubildenden ein schlechtes Gewissen einzureden, nur weil man selber zu faul ist, den Kurs neu zu organisieren.
Hätte sie sich mal wegen Magen Darm krankschreiben lassen sollen.... :mrgreen:
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IGN
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Re: Arbeiten trotz Krankmeldung?

Beitrag von IGN »

Ja warum fährst dann nicht bei Ihrem Chef vorbei
und haust Ihm eine aufs Maul ?

Er hat wohl am Telefon erklärt Sie muss extrem hart arbeiten
nächste Woche ?
Eher Er hat bei der Innung angerufen, "Sein" Lehrling kann nicht... oder ?

Faulheit da den beiden zu unterstellen ist...
zu fordern den Kurs neu zu organisieren... :stirn:

Beispiel: Die Tortissima Schwarzwälder Kirsch-Torte
von Ghetto ist durchaus verzehrbar... Möchte Deine Tochter
später in dieser Industrie am Ende des Fließbands stehen ?
Später heisst mit Anfang 20 bis zum Lebensende.

braucki
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Re: Arbeiten trotz Krankmeldung?

Beitrag von braucki »

Hi,
und um beim Thema zu bleiben ;) warum nicht einfach bei der Innung anrufen und denen mitteilen, dass man wegen eines Sportunfalls und einer daraus resultierenden Handverletzung an der ÜBA nicht teilnehmen kann. Dann kann die Innung doch alles Nötige veranlassen.
Wenn man jetzt noch Stress haben (für die weitere Ausbildung) und machen (dem Ausbildungsmeister) machen möchte, kann man natürlich auch noch mal bei der KK und der Innung nachfragen, ob das Verhalten des Ausbilders "normal und üblich" ist. Man kann natürlich auch noch mal mit dem behandelden Arzt sprechen, wenn der sich nicht erst genommen fühlt und sich bei der Innung über den Meister beschwert bekommt die Sache natürlich fahrt. Die Frage ist, ob man das alles möchte, denn dann kann man sich auch sofort einen neuen Ausbildungsbetrieb suchen.
Grüße
Oliver

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IGN
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Re: Arbeiten trotz Krankmeldung?

Beitrag von IGN »

Nein Oliver :superfreu: ,

Sie kann sich ein neues Berufsbild suchen...

Karl Retter
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Re: Arbeiten trotz Krankmeldung?

Beitrag von Karl Retter »

hallo Bernd,
ich würde sie nicht zur ÜBA lassen. Ihr Ausbilder kann sich um einen anderen ÜBA Termin kümmern. Sollten alle Stricke reißen gibt es noch die Möglichkeit einer Ausbildungsverlängerung. Da ich selbst Ausbilder war kann ich dir empfehlen, rede mit ihrem Ausbilder in einem vernünftigen und ruhigen Ton.

Gruß Karl

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Palü
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Re: Arbeiten trotz Krankmeldung?

Beitrag von Palü »

Hallo Bernd,
zu allererst wünsche ich Deiner Tochter gute Besserung.
Die Gesundheit geht vor!!! Bis der Finger oder die ganze Hand wieder voll einsatzbereit sind dauert es seine Zeit.
Ich wünsch Deiner Tochter Geduld dabei.
Wenn Sie will kann Sie ja gerne zur ÜBA anwesend sein, aber frisch operiert mit zwei Schrauben im Finger praktisch arbeiten.....????
Ich denke das geht gar nicht.
Befragt die Chirurgen/Ärzte dazu, und hört auf die. Und lasst Euch nicht vom Chef/Meister oder Innung unter Druck setzen.
Ihr habt doch sicherlich einen Ausbildungsberater? Was sagt der dazu ?

Sag Deiner Tochter einen schönen Gruss von mir, Sie soll erstmal gesund werden, alles andere ist Peanuts.

einen sozialistischen Gruß aus Nordbaden
Palu
Einigkeit und Recht auf Freizeit - Cubisten aller Länder vereinigt euch :up2:

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olster
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Re: Arbeiten trotz Krankmeldung?

Beitrag von olster »

Mein momentaner Kenntnisstand: Sie darf natürlich an der überbetrieblichen Ausbildung teilnehmen, wenn sie sich dazu in der Lage fühlt.
Sie muss es aber nicht. Sie ist trotzdem versichert. Gesundmelden gibt es nicht, bzw. braucht man sich nicht lassen.
Der Chef hat keine finanzielle Nachteile bezüglich des Auszubilenedengehaltes , sofern er am Umlageverfahren teilnimmt.
Gibts von der KK zurück. Als ihr Chef hätte es vielleicht ein bisschen netter formuliert - nicht in Form einer Forderung oder Erwartung,
sondern eher einer Bitte an dem Kurs teil zu nehmen.
Mehr ist es letzt schlussendlich auch nicht, und darf es auch nicht sein.
Smartphoneverweigerer
Das letzte Kind hat Fell, das letzte Motorrad hat Variomatik

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