Arbeiten trotz Krankmeldung?

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Innova-raser
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Re: Arbeiten trotz Krankmeldung?

Beitrag von Innova-raser »

So sind die rechtssicheren Verhältnisse in der CH. Für mich logisch und nachvollziehbar. Wenn es in D anders sein sollte, dann würde mich das doch stark erstaunen.
Nicht der Verstand schreibt die Postings sondern der Charakter!

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olster
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Re: Arbeiten trotz Krankmeldung?

Beitrag von olster »

Die AU Bescheinigung ist die heilige Kuh der Arbeitnehmerschaft, versucht ein AG sie vor dem Arbeitsgericht anzugehen hat er im vorneherein verloren.
Ich könnte da von eigenen leidvollen Erfahrungen berichten, die wahrscheinliche jeder deutsche AG mal machen wird.
Ich persönlich würde es hoch anerkennen, wenn ein Azubi trotz AU sich bemüht bei der Massnahme mit zu wirken, Motto: dabei sein ist alles, und was halt nicht geht geht halt nicht.
Alleine der Versuch an der Massnahme teil zu nehmen würde ich schon als einen tollen Einsatz werten. Gesundheit geht natürlich vor, aber warum soll sich jemand, der von zu Hause einen Telefonjob macht sich den Fuß verknackst nicht mehr arbeiten können?. Warum darf eine Schwangere, die an ihrer Arbeitsstelle Geräuschen ausgesetzt ist nicht arbeiten, abends in der Raucherkneipe nebenbei aber als Kellnerin jobben dürfen?
Wenn der Kursleiter die praktische Teilnahme für nicht sinnvoll hält, kann er immer noch entscheiden, ob der Kurs wiederholt werden muss. Wie soll der arme Arzt denn beurteilen was genau in dem Kurs läuft?
Das ist, wie gesagt, meine Meinung. Ich denke da sehr ergebnisorientiert und will auch niemanden auf die Füße treten, es kommt es immer sehr auf den Einzelfall an.
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GL17
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Re: Arbeiten trotz Krankmeldung?

Beitrag von GL17 »

..
Zuletzt geändert von GL17 am So 12. Nov 2017, 09:44, insgesamt 1-mal geändert.

Harri
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Re: Arbeiten trotz Krankmeldung?

Beitrag von Harri »

GL17 hat geschrieben:
Do 25. Mai 2017, 10:24
Arbeitsunfähig.

Wer den Sinn dieser einfachen Vokabel nicht verstehen möchte/kann/will, darf gerne weiterdiskutieren.
Das ist so pauschal gesagt einfach nicht richtig.
Das Wort arbeitsunfähig hat schon zwei absolut unterschiedliche Bedeutungen.

-Für den Arbeitgeber ist es ganz klar unantastbar (Olster hat das ja oben schon bestätigt).

-Für den Arbeitnehmer gilt:
Ich formuliere es mal auf mich, um nicht allzu großen Widerstand zu provozieren. Also wenn ich arbeiten kann, muß mich, unabhängig von der Verletzung, kein Arzt au schreiben.
Sprich wenn ich die Möglichkeit habe, entweder ohne Einschränkungen oder auch durch ggf mögliche Umstrukturierung meines Arbeitsablaufs, meine Tätigkeit für mich und andere schadlos auszuüben, darf ich arbeiten. Ich muß mich bei vorbestehender/gültiger au dafür auch nicht extra „gesund schreiben“ lassen.
Eine au Bescheinigung wird/sollte ja durch den Arzt in Kenntnis des Arbeitsplatzes ausgestellt werden und da richtet er sich auch ggf nach den Angaben des Patienten. Das darf übrigens nicht immer sofort negativ gesehen werden.

Ich habe das mit einer Fraktur im Fußgelenkbereich auch schonmal ausgenutzt und bin nach 4 Tagen damit als Bürotäter (bzw habe über 4Wochen meine Aussenarbeit, wo es ging in den Bürobereich geschoben) arbeiten gegangen. Ich wollte das aber auch und es hätte mich auch niemand zum zuhause bleiben zwingen können. Mein AG hat mich auch nicht dazu gezwungen.

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