braucki hat geschrieben: ↑Di 22. Okt 2019, 16:52
Auch noch von Interesse könnte dieser aktuelle Artikel zum Geschwindigkeitsindex vom ADAC sein. So ist bei WR und GJR ein niedrigerer Geschwindigkeitsindex möglich. Für Italien außerhalb der Wintermonate gilt, es muss mindestens der Index vom Standardreifen aus dem Fahrzeugbrief Teil I (Schein) montiert sein.
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/r ... eitsindex/
Aus dem ADAC-Link:
ADAC hat geschrieben:Ist der Geschwindigkeitsindex aber niedriger als eingetragen, dann darf der Reifen nicht gefahren werden. Hiervon gibt es auch bei der Standard-Sommerbereifung vereinzelt Ausnahmen, nämlich dann, wenn der Fahrzeughersteller bezüglich der Höchstgeschwindigkeit deutlich "überdimensionierte" Reifen für die Serienbereifung eingetragen hat. Über Details kann eine Reifenfachwerkstatt Auskunft geben.
Das ist leider falsch vom ADAC.
Relevant in Deutschland ist beim PKW (!) die bbH, die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit. Bei älteren Autos vor Mai 2009 plus Zuschlag von 6,5 km/h plus Zuschlag von 0,01 mal der bbH.
Mein altes Auto bspw. hat eingetragen Reifen mit Geschwindigkeitsindex "H" (bis 210km/h), die bbH ist aber 178 km/h. Wäre das Fahrzeug neuer, dürfte ich S-Reifen nehmen, ich darf aber immerhin mit T- Reifen (bis 190 km/h) fahren: (178+1,78+6,5) km/h = 186.28 km/h: Darüber muss der Reifen sein.
So habe ich vor sechs Jahren T-Reifen gekauft, der Reifenhändler hat mir nicht geglaubt, das war mir aber egal. Immerhin die Prüfer wissen inzwischen gut bescheid.
Die PDF des GTÜ beschreibt das auch sehr gut:
http://www.gtue.de/sixcms/media.php/771 ... reifen.pdf
In Italien ist mir auch nur bekannt, dass dort der Index im Schein zählt, da wäre ich mit meinem PKW entsprechend aufgeschmissen, allerdings habe ich diese Angaben auch nicht überprüft.
T-Reifen habe ich genommen, weil diese besser getestet wurden und es mir logisch erscheint, dass ein niedrigerer Geschwindigkeitsindex Vorteile bringen kann, oftmals jst der Reifen nicht ganz so steif und unkomfortabel.
Innova-Raser hat geschrieben:Einzig was man nicht tun sollte ist mit SR im Winter fahren. Wenn es zu einem Unfall kommt dann wird der Lenker des Wages, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, zur Rechenschaft gezogen wegen nicht genügender Bereifung oder wie das dann im Amtsdeuscht auch immer heisst.
Das ist nicht richtig. Es gibt keine grundsätzliche Winterreifenpflicht. Wichtig ist der Witterung angepasste Bereifung. Liegt diese nicht vor und man verursacht dann einen Unfall, kann dies Probleme geben.