Da stimme ich dir zu.Papaki-Driver hat geschrieben: ↑Di 4. Jul 2017, 14:40Es geht darum, dass es in einem Rechtsstaat nicht sein kann und nicht sein darf, dass ein Polizist etwas behaupten und einen Bürger abstrafen kann ohne den geringsten Beweis dafür zu erbringen. Polizisten sind Menschen wie Du und ich. Sie können schlichtweg irren oder auch der Versuchung erliegen, die ihnen vom Staat verliehene Macht zu missbrauchen.
Im realen Leben ist es allerdings so, daß vor Gericht die Aussage eines Polizisten mehr Gewicht hat beim Richter als die eines Beschuldigten.
Aber da wiederum hast du für deine Version der Sachlage gute Chancen, denn in einem Rechtsstaat gilt für dich die Unschuldsvermutung und der Polizist muß dir den Verstoß nachweisen.
Das wird ihm nicht gelingen, er wird dazu lernen.
In dubio pro reo, da war doch mal was...
Bei Willkür, und dein geschilderter Fall erscheint mir als Willkür, werde ich auch stur, denn das Recht darf dem Unrecht nicht weichen.
Ein "vertrauenswürdiger Zeuge" hat den Lenker meines Motorrades mal in der Schweiz "verzeigt", er solle eine rote Ampel überfahren haben.
Ich war als Halter des Motorrades Adressat der Anzeige.
Da wurde ich auch streitbar, es wurde mir von der Schweizer Staatsanwaltschaft unter anderem sogar ein Strafbefehl zugestellt mit inzwischen über 500 SFR Geldbuße oder ersatzweise 3 Tage Haft.
Am Ende des Tages hat die Staatsanwaltschaft aufgrund der nicht vorhandenen Beweise ohne Gerichtsverhandlung das Verfahren einstellen müssen und natürlich die Schuld der Polizei gegeben.
Also, ich wünsche Dir viel Erfolg, soll die Polizei auch hier erfahren, daß sie sich mit dem Falschen angelegt hat.
Gruß Wolfgang, der gespannt auf den weiteren Verlauf wartet...