Das ganze Versicherungsgehaben lass ich mal aussen vor, ist juristisch viel zu verzwickt und ausserdem wuerde ich aus Oesterreichischer (Polizzen)Sicht reden.student hat geschrieben:Oder ist die Volumenerhoehung mit <5ccm (und damit die Leistungserhoehung um max 4%) egal und innerhalb der ueblichen Toleranzen, so dass das fuer die Rennleitung o.k. ist?
Die sind doch sonst immer so pingelig ...
Nur 1 Ding ist absolut klar! Wenn man in ** Oe.** 6 Stunden Fahrpraxis, bei einer Fahrschule oder, so als B-Fuehrerscheinler auf einer 125'er nachweisen kann, bekommt man in der Rubrik B einen Zusatzeintrag "111".
Damit darf man ab sofort auch 2-Radler, aufpassen!, mit einem Maximalvolumen von 125 ccm und einer Maximalleistung von 14 PS ganz legal im Verkehr bewegen. So, die 14 PS werden mit der Inno bei uns hier wohl kaum jemals ueberschritten werden(koennen). Der Pferdefuss ist aber das "125 ccm".
Beim allerersten Uebermass-Kolben duerfte diese Grenze bereits geknackt werden (ich bin zu faul um das selber Auszurechnen). Und der erste der beste Polizist, der, nach einer abgewiesenen Freudennacht oder auch sonstwie verursacht, bissiger wie ein Hai den Verkehr schikaniert, koennte da das Delikt des "Fahrens ohne gueltige Lenkberechtigung" sofort zu Papier bringen und ein dementsprechend saftiges Strafmandat ins Haus Flattern lassen.
Soweit die Theorie. Ob und wann er feststellt, dass da 126 ccm oder noch mehr rumwerkeln, ist ein anderes Thema. Ich, persoenlich, glaube aber nicht, dass er eine sonor-blubbernde Inno aus dem Verkehr ziehen wuerde zwecks naeherer technischen Untersuchung.
Also konzentriere Dich auf die Versicherungs-Polizze, wenn Du einen A-Fuehrerschein hast, was bei Euch in Dld. eh noch notwendig ist fuer die Inno.
Peter.