Ersatzkolben legal?

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teddy
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Re: Ersatzkolben legal?

Beitrag von teddy »

student hat geschrieben:Oder ist die Volumenerhoehung mit <5ccm (und damit die Leistungserhoehung um max 4%) egal und innerhalb der ueblichen Toleranzen, so dass das fuer die Rennleitung o.k. ist?
Die sind doch sonst immer so pingelig ...
Das ganze Versicherungsgehaben lass ich mal aussen vor, ist juristisch viel zu verzwickt und ausserdem wuerde ich aus Oesterreichischer (Polizzen)Sicht reden.
Nur 1 Ding ist absolut klar! Wenn man in ** Oe.** 6 Stunden Fahrpraxis, bei einer Fahrschule oder, so als B-Fuehrerscheinler auf einer 125'er nachweisen kann, bekommt man in der Rubrik B einen Zusatzeintrag "111".
Damit darf man ab sofort auch 2-Radler, aufpassen!, mit einem Maximalvolumen von 125 ccm und einer Maximalleistung von 14 PS ganz legal im Verkehr bewegen. So, die 14 PS werden mit der Inno bei uns hier wohl kaum jemals ueberschritten werden(koennen). Der Pferdefuss ist aber das "125 ccm".
Beim allerersten Uebermass-Kolben duerfte diese Grenze bereits geknackt werden (ich bin zu faul um das selber Auszurechnen). Und der erste der beste Polizist, der, nach einer abgewiesenen Freudennacht oder auch sonstwie verursacht, bissiger wie ein Hai den Verkehr schikaniert, koennte da das Delikt des "Fahrens ohne gueltige Lenkberechtigung" sofort zu Papier bringen und ein dementsprechend saftiges Strafmandat ins Haus Flattern lassen.
Soweit die Theorie. Ob und wann er feststellt, dass da 126 ccm oder noch mehr rumwerkeln, ist ein anderes Thema. Ich, persoenlich, glaube aber nicht, dass er eine sonor-blubbernde Inno aus dem Verkehr ziehen wuerde zwecks naeherer technischen Untersuchung.
Also konzentriere Dich auf die Versicherungs-Polizze, wenn Du einen A-Fuehrerschein hast, was bei Euch in Dld. eh noch notwendig ist fuer die Inno.
Peter.

Lothi
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Re: Ersatzkolben legal?

Beitrag von Lothi »

Orginal-Ersatzkolben sind legal.
Zubehör-Ersatzkolben ? -Keine Ahnung

Das kleine Scheisserchen hat 125ccm in den Papieren.
Damit hat es seine ABE bzw. EU-Zulassung bekommen.
Der Hersteller steht dafür gerade daß die laufende Produktion diese Werte einhält.
Auch mit seinen Orginal-Ersatzteilen muß er dafür geradestehen.
Bei Zylinderverschleiß aufzuhohnen entspricht aktuellem Stand der Technik. Verstoßen die Übermaßkolben gegen die EG-ABE dann muß der Hersteller darauf hinweisen.


Aber ich frage mich gerade wegen den Übermaßkolben (ohne jetzt im WHB jetzt nachzusehen): Das Teil hat doch Nikasilbeschichtete Laufflächen und Teflonbeschichtete Kolbenhemden ?
Wenn da nur einfach aufgebohrt wird dann ist der nächste Übermaßkolben sehr in greifbarer Nähe wegen ungünstiger Materialpaarung.
Also müsst aufgebohrt und nachbeschichtet werden ?
Das dürfte dann wohl deutlich teuerer werden als ein neuer Zylinderfuß !

Früher, als die Moppeds nur einfache Graugußbüchsen hatten wurde halt auf Übermaß augebohrt, aber bei beschichteten Laufflächen ? :roll:
Viele Grüsse
 Lothi   Bild                Innova:Bild          CBF125:Bild        REH:Bild

Joge
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Re: Ersatzkolben legal?

Beitrag von Joge »

Die Zylinder und Kolben der Inno sind nicht Beschichtet .

Zweirad
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Re: Ersatzkolben legal?

Beitrag von Zweirad »

Joge hat Recht,

und das ist gut so. Der ganze beschichtete Kram würde die Angelegenheit nur unnötig verteuern. Ich habe das Drama mal bei einem Freund mit seiner BMW K 75, mit beschichteten Laufbuchsen (Nikasil) erlebt. Nach geringem Schaden am Kolben war eine minimale Einlaufspur in der mittleren Laufbuchse zu erkennen. Ohne Beschichtung wäre die Reparatur vermutlich sogar ohne Bohren, nur durch Hohnen zu beheben gewesen. Wg. der Beschichtung war jedoch ein ganzer neuer Motorblock fällig. Da kam keine richtige Freude auf!
Viele Grüße Joe

the-dude

Re: Ersatzkolben legal?

Beitrag von the-dude »

Wenn man das ganze noch weiter spinnt...

In Deutschland sind LKR (bis 125ccm) steuerbefreit.
Wenn du also deinen Zylinder honen lässt und einen Übermaßkolben einsetzt, dann hast du mehr als die 125ccm.
Somit bist du Steuerhinterzieher und musst für Steuervergehen 5 Jahren in den Bau. :laugh2:

"Denn du bist Deutschland."

PS: Du kannst dich natürlich auch selbst anzeigen und die Steuern nachzahlen :zwinker:

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Rhene
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Re: Ersatzkolben legal?

Beitrag von Rhene »

und wenn der Führerschein nur bis 125ccm geht bist Du Schwarzfahrer und der Vesicherungsschutz ist auch weg! :nock:
Grüße Thomas

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