Winterreifen?

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Bastlwastl
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Re: Winterreifen?

Beitrag von Bastlwastl »

es heist kurz und knapp ,steig auf und lass was passieren . Du bist schuld! oder Du bist selber Schuld !
der text selbst is nicht komplett im link aufgeführt um rückschlüsse draus zu ziehen das ein Gespann da ausgenommen ist . weil zb. der krankenfahrstuhl ja auch nur als beispiel genannt wird
und kein einspuriges fahrzeug ist . da müssten wir mal suchen was alles an fahrzeuggattung betroffen ist .

@Reinhard
es steht nirgens das man auf der autobahn schneller wie oder mindestens 60 fahren "muss" es gibt bis auf ausnahmen (bestimmte streckenabschnitte) keine mindestgeschwindigkeit auf diesen .
lediglich das fahrzeug selbst muss laut Zulassung eine bauartbedingte höchstegeschwindigkeit von 60Km/h eingetragen haben um die autobahn mitbenutzen zu dürfen .

wüsste aktuell nicht das diese regelung mal abgeschafft wurde .

Brett-Pitt
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Re: Winterreifen?

Beitrag von Brett-Pitt »

Das Autobahn-Gebot 60+
definiert sich über die
"bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit".

Und nicht über die witterungsbedingte
tatsächliche Fahrleistung. Bei Nebel muß ich
auch im Maserati notfalls mit 40 über die Bahn
schleichen. Das bedeutet ja nicht "Autobahnverbot".

Glücklich, wer jetzt ein sparsames
Dreirad fahren kann. Bleibt zu hoffen,
daß das Inno-Trio die 60-kmh-Latte locker
überspringt.

Im Kellerfundus liegt noch ganz tief unten eine
RT-200 mit 10 PS und SW-Zulassung. Leider passt
da kein CUB-Motor rein. Weiterausbuddeln,

Speed-Peet
(damals mit maximal 61kmh auffe A3 unterwegs,
mit Sozia im Boot...)
Den jährlichen Flug über den Indik (13 to. CO2) kann man weder
mit Eigenstrom-Auto noch mit Nullenergie-Haus kompensieren !!!

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moppedmacka
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Re: Winterreifen?

Beitrag von moppedmacka »

Bastlwastl hat geschrieben:
Sa 2. Dez 2017, 20:30
..
es steht nirgens das man auf der autobahn schneller wie oder mindestens 60 fahren "muss" es gibt bis auf ausnahmen (bestimmte streckenabschnitte) keine mindestgeschwindigkeit auf diesen .
lediglich das fahrzeug selbst muss laut Zulassung eine bauartbedingte höchstegeschwindigkeit von 60Km/h eingetragen haben um die autobahn mitbenutzen zu dürfen .

wüsste aktuell nicht das diese regelung mal abgeschafft wurde .
Ich auch nicht -
ist aber wohl von der üblichen Praxis im Alltag "rechts überholt worden".
Unangeglichene Statements aus alter Zeit.
Habe noch große Schilder mit "62km/h" beispielsweise auf Sonderlastwagen
vor Augen (d.h.,muß >über 60 km/h< fahren können,
während Motorräder mit Anhänger nicht über 60km/h fahren dürfen-
aber auch auf der Autobahn...).
Beim Thema Motorrad mit Anhänger gab es vor nicht so langer Zeit auch eine Eingabe
von Interessenverbänden an die Politik,wurde aber sinngemäß
wegen > zu exotisch< nicht als Thema in den Gremien angenommen.
Wichtigeres zuerst..(z.B. absolute Datenkontrolle / Euro4)
perscheid5.JPG

Gruß,
Moppedmacka.

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