Kennzeichengrösse "Leichtkraftrad"
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Kennzeichengrösse "Leichtkraftrad"
Hallo liebe Innova-Gemeinde,
habe heute endlich auf dem hiesigen Landratsamt meine Neue von ZTK zugelassen. Hatte nur bei der Auswahl der Kennzeichengrösse keine Alternative. Wollte eigentlich das "kleine" Motorrad-Kennzeichen (B180 H200). Laut Auskunft der Sachbearbeiterin musste ich aber das "Leichtkraftrad-Kennzeichen" (B240 H130) nehmen. Weil im Brief "Leichtkraftrad" steht (und nicht "Motorrad"). Ich dachte eigentlich, dass es diese Bezeichnung gar nicht mehr gibt...Amtsschimmel oder rechtens?
Sieht halt wirklich blöd aus (und dann der Luftwiderstand!).
Freue mich auf Eure Kommentare.
Mit freundlichen Bikergrüssen von der Ostalb
Ralf
habe heute endlich auf dem hiesigen Landratsamt meine Neue von ZTK zugelassen. Hatte nur bei der Auswahl der Kennzeichengrösse keine Alternative. Wollte eigentlich das "kleine" Motorrad-Kennzeichen (B180 H200). Laut Auskunft der Sachbearbeiterin musste ich aber das "Leichtkraftrad-Kennzeichen" (B240 H130) nehmen. Weil im Brief "Leichtkraftrad" steht (und nicht "Motorrad"). Ich dachte eigentlich, dass es diese Bezeichnung gar nicht mehr gibt...Amtsschimmel oder rechtens?
Sieht halt wirklich blöd aus (und dann der Luftwiderstand!).
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Ralf
- Bastlwastl
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Re: Kennzeichengrösse "Leichtkraftrad"
LKR kennzeichen so wie es in den papieren steht
wer will den des beknackte Kradzeichen auf der kiste ...
wer will den des beknackte Kradzeichen auf der kiste ...
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Re: Kennzeichengrösse "Leichtkraftrad"
Geht auch anders
Als ich meine Inno anmeldete gabs im Landkreis Osnabrück nur Backbleche ..... in Oldenburg das selbe Spiel ... Bertarette hat auch eins ( wir fahrn ja richtige Motorräder )
mfg
Gausi
Als ich meine Inno anmeldete gabs im Landkreis Osnabrück nur Backbleche ..... in Oldenburg das selbe Spiel ... Bertarette hat auch eins ( wir fahrn ja richtige Motorräder )
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Re: Kennzeichengrösse "Leichtkraftrad"
Moment @Bastlwastl. Geschmäcker sind eben verschieden und was der eine gut findet kann der andere eben anders sehen.
Aber zum Thema, die Sachbearbeiterin hat sich nur streng an die Regularien gehalten (FZV, Anlage 4). Für LKR und Traktoren sind die "verkleinerten, zweizeiligen Kennzeichen" vorgesehen. Viele StVÄ nehmen das jedoch nicht ganz so genau und lassen einem die Wahl zwischen Motorrad und LKR-Kennzeichen. In deinem Fall viel zu diskutieren macht wenig Sinn. Welche Kombination hast du denn bekommen? Wenn du sowas wie AA-BB 5 oder AA-B 55 bekommen kannst geht das LKR-Kennzeichen sogar mit 190mm Breite LEGAL und mit 135mm Höhe hast Du dann einen schönen Blickfang. Schwierig wird es dann nur, den passenden Rohling zu finden...
Aber zum Thema, die Sachbearbeiterin hat sich nur streng an die Regularien gehalten (FZV, Anlage 4). Für LKR und Traktoren sind die "verkleinerten, zweizeiligen Kennzeichen" vorgesehen. Viele StVÄ nehmen das jedoch nicht ganz so genau und lassen einem die Wahl zwischen Motorrad und LKR-Kennzeichen. In deinem Fall viel zu diskutieren macht wenig Sinn. Welche Kombination hast du denn bekommen? Wenn du sowas wie AA-BB 5 oder AA-B 55 bekommen kannst geht das LKR-Kennzeichen sogar mit 190mm Breite LEGAL und mit 135mm Höhe hast Du dann einen schönen Blickfang. Schwierig wird es dann nur, den passenden Rohling zu finden...
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Re: Kennzeichengrösse "Leichtkraftrad"
Da gibt es Firmen, die legale Rolinge anbieten. Es muss nur der Abstand der Buchstaben-/ Zahlenkombination gewährleistet sein.
Wenn man sich also vorher eine schön kurze Kombination reservieren lässt kann man auch ein sehr schmales LKR-Kennzeichen bekommen.
In kleineren Zulassungsbezirken ist das natürlich einfacher.
Ansonsten gibt es Bundesländer die bei der Kennzeichengröße (Mot. oder LKR) immer noch die freie Auswahl bei ungedrosselten LKR machen. Bei uns in Bayern ist es nicht mehr möglich, außer eine Dienststelle und ihre Beamten in "Hintertupfingen" pennt mal wieder.
Gruß Stefan
Wenn man sich also vorher eine schön kurze Kombination reservieren lässt kann man auch ein sehr schmales LKR-Kennzeichen bekommen.
In kleineren Zulassungsbezirken ist das natürlich einfacher.
Ansonsten gibt es Bundesländer die bei der Kennzeichengröße (Mot. oder LKR) immer noch die freie Auswahl bei ungedrosselten LKR machen. Bei uns in Bayern ist es nicht mehr möglich, außer eine Dienststelle und ihre Beamten in "Hintertupfingen" pennt mal wieder.
Gruß Stefan
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Re: Kennzeichengrösse "Leichtkraftrad"
Hallo liebe Innova-Gemeinde,
nach Einlesen in die Problematik, auch den Posts hier im Forum, und Besorgen der Anlage 4 zur FZV bin ich heute wieder zur Zulassungsstelle im Landratsamt gedackelt und habe mein angelesenes Wissen von mir gegeben. Entscheidende Passage der Anlage 4 ist (ich zitiere, sonst verliere ich meinen Doktor-Titel):
"Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 10 Absatz 6 Nummer 3 zugeteilt werden."
Soweit die bundesweit gültige Norm. Aus der lese ich, dass ich nur dann, wenn ich ein Leichtkraftrad oder ein Fahrzeug nach § 10 Absatz 6 Nummer 3 habe, ein solches Kennzeichen zugeteilt bekomme. Da steht nicht, dass Leichtkrafträder nur dieses Kennzeichen bekommen. Da steht auch nicht, dass ich kein "normales" Motorradkennzeichen 180/200 bekomme.
Was ist passiert? Fachkraft 1 teilt mir mit, dass im Schein "Leichtkraftrad" steht und ich somit o.g. Kennzeichen nehmen muss. Ich zeige die Anlage 4 und sage meinen Vers auf und rutsche eine Ebene weiter. Vorgesetzte Fachkraft 2 teilt mir das gleiche mit. Ich zeige die Anlage 4 und sage meinen Vers auf und erfahre, dass ich die Anlage 4 falsch deute (???) und "bauartbedingt" einen Leichtkraftrad-Kennzeichen nehmen muss. Ich sage noch, dass das in anderen Kreisen anders gehandhabt wird. Halbe Stunde Diskussion, kein Entgegenkommen, Basta.
Bin ich im falschen Film? Überlege echt, ob ich mich beschwere. Auch wenn es nichts bringt.
Vielleicht hat einer von Euch noch eine Argumentationshilfe. Selbst der Hinweis, dass bei der Innova die Kennzeichenaufnahme mit einer 3-Punktaufnahme vorgesehen ist und der vertikale Abstand der Bohrungen grösser als die 130mm Höhe des Kennzeichens sind, hat nicht geholfen. Ich glaube, die haben es nicht mal verstanden...
Liebe Bikergrüsse von der Ostalb
Ralf
nach Einlesen in die Problematik, auch den Posts hier im Forum, und Besorgen der Anlage 4 zur FZV bin ich heute wieder zur Zulassungsstelle im Landratsamt gedackelt und habe mein angelesenes Wissen von mir gegeben. Entscheidende Passage der Anlage 4 ist (ich zitiere, sonst verliere ich meinen Doktor-Titel):
"Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 10 Absatz 6 Nummer 3 zugeteilt werden."
Soweit die bundesweit gültige Norm. Aus der lese ich, dass ich nur dann, wenn ich ein Leichtkraftrad oder ein Fahrzeug nach § 10 Absatz 6 Nummer 3 habe, ein solches Kennzeichen zugeteilt bekomme. Da steht nicht, dass Leichtkrafträder nur dieses Kennzeichen bekommen. Da steht auch nicht, dass ich kein "normales" Motorradkennzeichen 180/200 bekomme.
Was ist passiert? Fachkraft 1 teilt mir mit, dass im Schein "Leichtkraftrad" steht und ich somit o.g. Kennzeichen nehmen muss. Ich zeige die Anlage 4 und sage meinen Vers auf und rutsche eine Ebene weiter. Vorgesetzte Fachkraft 2 teilt mir das gleiche mit. Ich zeige die Anlage 4 und sage meinen Vers auf und erfahre, dass ich die Anlage 4 falsch deute (???) und "bauartbedingt" einen Leichtkraftrad-Kennzeichen nehmen muss. Ich sage noch, dass das in anderen Kreisen anders gehandhabt wird. Halbe Stunde Diskussion, kein Entgegenkommen, Basta.
Bin ich im falschen Film? Überlege echt, ob ich mich beschwere. Auch wenn es nichts bringt.
Vielleicht hat einer von Euch noch eine Argumentationshilfe. Selbst der Hinweis, dass bei der Innova die Kennzeichenaufnahme mit einer 3-Punktaufnahme vorgesehen ist und der vertikale Abstand der Bohrungen grösser als die 130mm Höhe des Kennzeichens sind, hat nicht geholfen. Ich glaube, die haben es nicht mal verstanden...
Liebe Bikergrüsse von der Ostalb
Ralf
- Metzelsuppe
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Re: Kennzeichengrösse "Leichtkraftrad"
Bei der Kennzeichen Zuteilung hat bzw. soll sich einiges ändern.
In Hessen kannst Du bei Umzug Dein altes Kennzeichen behalten, musst aber um-melden nicht erst ab- und dann wieder an-melden.
Bald soll's bundesweit gehen.
Ein Bekannter, der in einem 1-stelligen Zulassungsbezirk wohnt meldet das Ding auf seinen Namen an und Du meldest es anschliessend auf Deinen Namen um: [F Z 1] geil ... und man kann sich bei der Abmeldung das alte, liebgewonnene Kennzeichen für's nächste Fahrzeug reservieren lassen [DA SV 98]!
Grüße, Dieter dh
In Hessen kannst Du bei Umzug Dein altes Kennzeichen behalten, musst aber um-melden nicht erst ab- und dann wieder an-melden.
Bald soll's bundesweit gehen.
Ein Bekannter, der in einem 1-stelligen Zulassungsbezirk wohnt meldet das Ding auf seinen Namen an und Du meldest es anschliessend auf Deinen Namen um: [F Z 1] geil ... und man kann sich bei der Abmeldung das alte, liebgewonnene Kennzeichen für's nächste Fahrzeug reservieren lassen [DA SV 98]!
Grüße, Dieter dh
†
Untoter
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Re: Kennzeichengrösse "Leichtkraftrad"
hier das hier auf der Kreis-Wesel Seite ist eine schöne Zusammenfassung der aktuellen Gesetzte:ul-power hat geschrieben: Vielleicht hat einer von Euch noch eine Argumentationshilfe.
https://www.kreis-wesel.de/C1257489002C ... penElement
Schau mal unter Punkt 6:
Die Gesetze sollten auch bei dir gelten, nicht nur in WeselKraftradkennzeichen sind nur für Fahrzeuge der EG-K
lasse L3e und L4e (alt: 240200, 240300, 250200, 251200 und 252200) zuzuteilen.
Leichtkrafträder gelten als Krafträder (vgl. § 2 Nr. 9 FZV). Insoweit
ergeben sich zukünftig folgende Möglichkeiten bei der Kennzeichenzuteilung:
Krafträder: Auswahl zwischen ein-, zweizeiligen und Kraftradkennzeichen
Leichtkrafträder: Auswahl zwischen ein-, zweizeiligen, verkleinerten und Kraftradkennzeichen
- Heinz
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Re: Kennzeichengrösse "Leichtkraftrad"
mannomann ist das bescheuert...
war gerade 3 Monate in Thailand auf Ko Pu. Hatto dort eine Wave 100, ohne Kennzeichen gemietet. Braucht es dort nicht, gibt ja keine Polizei auf der Insel
Wenn ich denen die Problematik mit unserer Kennzeichengrösse erklären würde, würden die mich für bescheuert halten.
Heinz
war gerade 3 Monate in Thailand auf Ko Pu. Hatto dort eine Wave 100, ohne Kennzeichen gemietet. Braucht es dort nicht, gibt ja keine Polizei auf der Insel
Wenn ich denen die Problematik mit unserer Kennzeichengrösse erklären würde, würden die mich für bescheuert halten.
Heinz
- Bastlwastl
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Re: Kennzeichengrösse "Leichtkraftrad"
nur zur info
bei solchen sachen endscheiden die länderministerien
nicht der Bund .........
haben laufend ärger in meinem anderen forum
in sachen ATV/quad und ihren vorschriften zur zulassung
da interessiert es niemand was wie wo anders gehandabt wird
da schieben immer wieder mal die eigenen ministerien den riegel vor
bei solchen sachen endscheiden die länderministerien
nicht der Bund .........
haben laufend ärger in meinem anderen forum
in sachen ATV/quad und ihren vorschriften zur zulassung
da interessiert es niemand was wie wo anders gehandabt wird
da schieben immer wieder mal die eigenen ministerien den riegel vor
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Re: Kennzeichengrösse "Leichtkraftrad"
Hallo liebe innova-gemeinde, erst einmal vielen dank für eure unterstützung. Scheint ja wirklich ein problem zu sein.
Jetzt aber noch einen drauf: Hatte gesehen, dass es die leichtkraftrad-kennzeichen standardmässig mit 240x130 oder 255x130 gibt. Festgeschrieben ist in der anlage 4 nur die max. breite. Habe mir jetzt ein kennzeichen bestellt mit 180x130, da ich nur 1 buchstaben und 2 ziffern in der 2. zeile habe. Wohl nach anlage 4 möglich und erlaubt. Jetzt bin ich aber gespannt, was die sagen, wenn ich zum stempeln komme. Gibts für 180x130 eigentlich auch eine kennzeichenaufnahme?
LG Ralf
Jetzt aber noch einen drauf: Hatte gesehen, dass es die leichtkraftrad-kennzeichen standardmässig mit 240x130 oder 255x130 gibt. Festgeschrieben ist in der anlage 4 nur die max. breite. Habe mir jetzt ein kennzeichen bestellt mit 180x130, da ich nur 1 buchstaben und 2 ziffern in der 2. zeile habe. Wohl nach anlage 4 möglich und erlaubt. Jetzt bin ich aber gespannt, was die sagen, wenn ich zum stempeln komme. Gibts für 180x130 eigentlich auch eine kennzeichenaufnahme?
LG Ralf
- Bastlwastl
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Re: Kennzeichengrösse "Leichtkraftrad"
ich such mal
hab erst or kurzem was gesehn wo ma das schild nicht anboren muss
und per kleinen haltern dan festgeschraubt wird auf dem grundhalter
war ne ordentliche lösung
also ein bischen geduld
hab erst or kurzem was gesehn wo ma das schild nicht anboren muss
und per kleinen haltern dan festgeschraubt wird auf dem grundhalter
war ne ordentliche lösung
also ein bischen geduld
- Bastlwastl
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Re: Kennzeichengrösse "Leichtkraftrad"
ging doch schneller als gedacht ^^
für den komischen anbieter namen nicht steinigen
normalerweise wilder ich nicht im boxer milieu ....
http://www.youtube.com/watch?v=g-S2CZDtXFA
http://www.boxer-design.de/de/default.asp?country=de
entweder kaufen oder selber baun
gruß Bastl
edit : grad gesehn anhand der meisten standartgrößen ist es wohl besser es selbst zu bauen .
für den komischen anbieter namen nicht steinigen
normalerweise wilder ich nicht im boxer milieu ....
http://www.youtube.com/watch?v=g-S2CZDtXFA
http://www.boxer-design.de/de/default.asp?country=de
entweder kaufen oder selber baun
gruß Bastl
edit : grad gesehn anhand der meisten standartgrößen ist es wohl besser es selbst zu bauen .