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Re: Kennzeichengrösse "Leichtkraftrad"

Verfasst: Mo 12. Sep 2022, 18:28
von Horst.Honda
Ist nicht Länder sondern Bundessache, take that:

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_ ... age_4.html

Re: Kennzeichengrösse "Leichtkraftrad"

Verfasst: Mo 12. Sep 2022, 19:13
von Harri
Jein,
Die kürzest möglichen Abstände sind schon in der Anlage 4 der FZV formuliert, das stimmt schon.
Die Umsetzung wird aber durch die Dienstanweisung des Dienststellenleiters durchgeführt und der kann in Kenntnis seines Bereiches auch größere Abstände, ich sage mal als Standard vorgeben, solange er unter der Maximalbreite 255 mm bleibt.
Ob der DL dann im Rahmen einer Einzelfallentscheidung auch bis an die FZV Mindestwerte ran geht, ist dann eine andere Sache, aber der Antragsteller hat kein Recht darauf.
Der Antragsteller muss dann gut begründen oder wird sonst formal absolut korrekt einfach unverrichteter Dinge wieder nach Hause geschickt.

Der unterschiedlich ausgelegte Ermessensspielraum ist dann der Grund ob und weshalb Sachen in einem LK gehen und in anderen LKs eben nicht.

Andere Frage: Geht es jetzt um ein Fahrzeug bis 125 ccm oder 126ccm und mehr Hubraum.

Re: Kennzeichengrösse "Leichtkraftrad"

Verfasst: Di 13. Sep 2022, 08:58
von Lung Mike
Moin Harri

Bis 125ccm

Re: Kennzeichengrösse "Leichtkraftrad"

Verfasst: Di 13. Sep 2022, 11:06
von Harri
125 ccm erleichtert die Kennzeichenfrage entscheidend. Wer mit mehr Hubraum ein kleines Trecker/Leichtkraftradkennzeichen fahren muss, benötigt nicht nur ein abgestempeltes Kennzeichen, sondern dafür auch noch eine Ausnahmegenehmigung, die in der Regel dann auf einer Sachverständigenbegutachtung basiert.
Ist jetzt aber ein anderer Schnack,

Re: Kennzeichengrösse "Leichtkraftrad"

Verfasst: Di 13. Sep 2022, 16:42
von Lung Mike
Schild geordert,in Würselen.