@Sivas nur weil Du so viele Fragen stellst, die sich aber leicht beantworten lassen
Was macht der TÜV, wenn Du nur mit der COC das Fahrzeug vorführst ?
Der freut sich, denn vom Prüfen leben die Mitarbeiter.
'Nen Schein ... hast Du nie bekommen (behauptest Du).
Das glaubt Dir halt keiner und der Prüfer schaut Dich auch nur mitleidig an, weil jeder weiß, daß Du den Schein einfach verbasselt hast und das noch nicht mal gemerkt hast.
(Der "Schein" heißt übrigens seit 2005 Zulassungsbescheinigung Teil1. Wie schnell die Zeit doch wieder vergangen ist. Das Erfreuliche ist aber, daß die echten "alten KFZ- Scheine" bis zum nächsten Zulassungsstellenkontakt weiter gültig sind und noch nicht getauscht werden müßen.
Wo macht er seinen Stempel hin ???
Er schreibt einen Prüfbericht und dort macht er den Stempel rein. Damit geht man zur Zulassungsstelle, bekommt mit dem Prüfbericht eine neue Zulassungsbescheinigung mit der Eintragung für die nächste HU. Der Prüfbericht wird eingescannt und wenn Du später mal einen verlustige Zulassungsbescheinigung im Gültigkeitszeitraum später neu beantragst, brauchst Du keinen Prüfbericht mehr.
Wenn das Fahrzeug länger als der zum Zulassungszeitpunkt gültige HU auf Deinen Namen angemeldet war, hat die Zulassungsstelle natürlich keinen eingescannten Prüfbescheinigung der letzten HU. Auch das läßt sich lösen, weil Du ja hoffentlich nicht vergessen hast, wo das Fahrzeug die letzte HU bekommen hat. Da ruft man an und läßt sich eine Kopie einfach zuschicken. Das ist nichts besonderes für die Leute. Da die Prüforganisationen nicht untereinander vernetzt sind, erspart man sich aber u. U. ein warmes Telefonohr, wenn man gleich bei der richtigen Organisation anruft
Angenommen, der TÜV verweigert die Prüfung
Keine Panik das tut er nicht
Stellt die ZulSt 'nen neuen Schein aus, ohne gültigen Prüfbericht
Das hängt vor der Zulassungsstelle ab und muß mit der zuständigen Zulassungsstelle geklärt werden. Es gibt da unterschiedliche Lösungsvorschläge, denn so selten kommt ein solches Begehren nun auch nicht vor. Hier gibt es zB die Möglichkeit eine auf 14 Tage begrenzte Lösung zu bekommen. Damit darf man verständlicherweise aber nur nach Hause und zur HU fahren. Das muß aber nicht überall so sein. Bei der 14 Tage Lösung verpflichtet man sich diese Frist einzuhalten.
(die ungültigen hast Du alle weggeworfen),
das ist absolut korrekt, denn ungültigen Prüfberichte sind Altpapier, bzw gehören in die Altpapiertonne denn die braucht man nicht mehr. Manch einer will ja lieber das Altpapier dem nächsten Käufer geben, na gut meinetwegen, wenn der Altpapier sammelt, ist das auch in Ordnung.
was schreiben die bei "Nächste HU" hin ? Kann mir nicht vorstellen, dass die das Feld offen lassen, da Termin unbekannt.
Da läßt sich nichts rein schreiben, muß auch nichts stehen, denn ohne Eintrag, bzw gültigen HU- Prüfbericht hat man halt keine HU.
Keine HU weil kein Schein > Kein Schein weil keine HU > Keine Hu ... usw.
ich würde mich ehrlicherweise da nicht freuen, denn Du hast wohl vergessen, daß man so dann auch nicht fahren darf.
Wär' doch mal 'nen Versuch wert
kannst Du natürlich versuchen, würd ich aber nicht tun"fisch", denn wenn der Tüv abgelaufen ist und Du erwischt wirst, hilft kein weinen, dann bezahlt man halt.