Monkey 125 soll weg - Angaben im Kaufvertrag bzw. Rückgabe an Händler?

uhsikawa
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Monkey 125 soll weg - Angaben im Kaufvertrag bzw. Rückgabe an Händler?

Beitrag von uhsikawa »

Einen schönen guten Tach allerseits,

ich habe nach gewisser Bedenkzeit beschlossen, meinen Fuhrpark zu minimieren. Konkret bedeutet das, dass u.a. die Monkey 125 (MJ 2022) weg soll. Wie in einem anderen Fred beschrieben, hat mein Exemplar das ätzende Getriebegeräuschproblem. Die Fachwerkstatt selbst konnte dies zwar selbst nicht bestätigen, jedoch Honda dazu bewegen, auf Garantie das Getriebe auszutauschen. Ich warte immer noch drauf...

Jetzt steht hier in einer ADAC Kaufvertragsvorlage, ob das Fahrzeug "folgende Beschädigungen oder Unfallschäden..." hat, "keine sonstigen Beschädigungen" aufweist und "technisch nicht verändert" wurde.

Hat jemand diesbezüglich mehr Sachverstand als ich? Natürlich bin ich geneigt, überall "nein" anzugeben, weil ich selbst nichts verbockt habe, sondern Honda, aber ist das rechtlich korrekt?! Einerseits möchte ich dem Käufer gegenüber ehrlich und transparent sein, andererseits aber nicht für Hondas Schlamperei draufzahlen...

Ich würde das Fahrzeug am liebsten direkt dem Händler zurückgeben, zumal Reparaturtermine mehr als 3x verschoben wurde. Grund jedes Mal: Ersatzteile noch nicht angekommen. Aber das kann doch ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr Problem des Käufers sein, oder? Wenn der Sommer rum ist, brauche ich das Fahrzeug nicht mehr...

Joa, vielleicht habt ihr ja Ideen?

VG, Ushi

Brett-Pitt
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Re: Monkey 125 soll weg - Angaben im Kaufvertrag bzw. Rückgabe an Händler?

Beitrag von Brett-Pitt »

Moschi-Moschi, leev Uschi,

der Königsweg für dein Problem wäre der
Rücktritt vom Kaufvertrag, früher bekannt
als Wandlung.

Wann wurde das Fahrzeug übergeben?
Hast du (vergeblich) wann wie oft Nachbesserung
eingefordert?
Wie ist der Stand der Dinge?

Rücktritt/Wandlung ist ein Standardfall und wird mit
Texten von Verbraucherzentralen/Automobilclubs etc.
begleitet. Wichtiger als ein RA ("Ich geh bis Karlsruhe")
ist das Zusammentragen aller Fakten.
Die "Gewährleistungs-Beweis-Umkehr-Frist" beträgt 6
Monate (oder wurde diese jüngst verlängert?).

Das hat nichts mit "Garantie", "Drei-Nachmieter-Nennen",
"Einmal-im-Monat-ist-Partytime" oder "Chem-Trails" zu tun.

Weiter-Recht-Vor-Link,

Winkeladvo-Kat-Pit
Den jährlichen Flug über den Indik (13 to. CO2) kann man weder
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uhsikawa
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Re: Monkey 125 soll weg - Angaben im Kaufvertrag bzw. Rückgabe an Händler?

Beitrag von uhsikawa »

Danke für die Rückmeldung,

genau, Rücktritt vom KV wäre auch mein präferierter Weg. Problem ist, dass der Händler der Nacherfüllung nicht nachkommen kann, weil die Ersatzteile nicht kommen. Das ist natürlich sein Problem, wird aber vermutlich rechtlich gesehen auch zu meinem Problem?!

Die Monkey steht seit dem 19. April (!) beim Händler. Ich habe ihn, weil ich an das Gute im Menschen glaube und auch die Problematik der gestörten Lieferketten kenne, noch nicht in Verzug gesetzt mit Fristsetzung usw. Bisher waren sie auch immer nett und haben sich auch des Getriebeproblems problemlos angenommen.

Aber wie gesagt, die erwartete Lieferung der Teile wurde bereits 3x verschoben. Letzter Stand ist jetzt Anfang August, aber selbst da würde nicht meine Hand für ins Feuer halten. Ich erwarte erneute Verzögerungen. Und ehrlich gesagt ist mir Anfang August schon zu spät.

Das ist jetzt die Ausgangslage, vielleicht könnt Ihr damit mehr anfangen? Soll ich den Händler in Verzug setzen mit einer Frist von 3 Wochen und fertig ist der Lack?

VG

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werni883
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Re: Monkey 125 soll weg - Angaben im Kaufvertrag bzw. Rückgabe an Händler?

Beitrag von werni883 »

Servus
wie sagte der Werkstattleiter? In solchen Fällen frage ich die Kundschaft nach dem Beruf!
.
Andererseits: MJ 2022 sagt ohne km-Angabe rein gar nix, werni883
.KONI:.https://www.spritmonitor.de/de/detailan ... 03618.html nenenikikamen = yes, yes, we won!

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Done #30
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Re: Monkey 125 soll weg - Angaben im Kaufvertrag bzw. Rückgabe an Händler?

Beitrag von Done #30 »

uhsikawa hat geschrieben:
Fr 24. Jun 2022, 14:08
Problem ist, dass der Händler der Nacherfüllung nicht nachkommen kann,
ok. Ich sehe das als Lösungsansatz.
Als Justizlaie frage ich: Wie kann ein Problem des Vertragspartners, also in deinem Fall des Händlers für dich nachteilig werden?
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Brett-Pitt
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Re: Monkey 125 soll weg - Angaben im Kaufvertrag bzw. Rückgabe an Händler?

Beitrag von Brett-Pitt »

Ich ergänze nochmal:

Die Beweislastumkehr nach §477 BGB wurde in
Angleichung an EU-Recht am 01.01.2022 für
Käufer einer Sache verbessert.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung

Alte Frist: 6 Monate
Neue Frist: 12 Monate

Wurde dein Möpp am 01.12.21 übergeben, dann
sind 6 Monate bereits rum. Pech gehabt. Du musst
den (Auslieferungs-)Mangel beweisen.
Bei Übergabe am 01.01.22 oder später hast du 12
Monate lang bessere Karten. Drei Nachbesserungs-
Versuche sollten reichen für Rücktritt.

Es gibt Schriftverkehr? Mängelrügen? Diverse
geplatzte Reparaturtermine? Garantieübernahme?

Dann ...äh... tritt zurück.

Blutgrätsche-Pit
(Erst der tote Fisch vorm FHH-Tor. Dann der Kopp vom Pääd)
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Andrais
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Re: Monkey 125 soll weg - Angaben im Kaufvertrag bzw. Rückgabe an Händler?

Beitrag von Andrais »

Genau wie Pit schreibt.
Nachweislich angemessene Nachfristen setzen und, wenn dem nicht fristgerecht nachgekommen wird, dann gibt es irgendwann ein Recht auf Wandelung.
Die exakte Rechtsprechung, bzw. ähnliche Urteile müsste man gut in Netz nachlesen können.
Den Schriftverkehr kann man anfangs gut ohne Anwalt durchführen, wenn man etwas kaufmännisches Verständnis hat oder jemanden kennt.
Tricky ist, dass das Fahrzeug zwar Geräusche macht, aber noch fahrtüchtig ist und Honda nicht darauf hinweist, das man nicht mehr fahren darf.
Ich wünsche es Dir nicht, aber am besten wäre es dabei, wenn das Getriebe einen Schaden nimmt.

Viel Erfolg.

Gruß
Andreas

uhsikawa
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Re: Monkey 125 soll weg - Angaben im Kaufvertrag bzw. Rückgabe an Händler?

Beitrag von uhsikawa »

Wow, besten Dank für die vielen Ratschläge. Ich denke, ich nähere mich einer Lösung.

Genau, die Beweislastumkehr liegt mittlerweile bei 12 Monaten. Gute Sache. Chronologisch sieht die Misere folgendermaßen aus:

17.03.2022 Kauf des Affen
19.03.2022 Abholung vom Dealer
19.04.2022 Abgabe zur ersten Wartung mit ~1000km auf dem Tacho mit Hinweis auf das Getriebeproblem. Seitdem schimmelt das Gerät dort.

Ich habe nochmal nachgesehen: Das, Stand heute, nach Plan zeitlich am spätesten eintreffende Ersatzteil wird am 05.08.2022 erwartet.

Sinnvoll erscheint mir eine (finale) Inverzugsetzung zum 14.08. Eineinhalb Wochen Zeit um das Mickeymouse Getriebe auszutauschen sollte eigentlich reichen. Die Inverzugsetzung würde ich um den Verweis ergänzen, dass besagter Affe bereits seit dem 19.04. bei denen eingesperrt ist und genug Zeit zur Nacherfüllung bestand, d.h. bei Versäumung der Frist die Nacherfüllung als gescheitert gilt und ich vom KV zurücktrete.

Ist irgendwo ein Denk-/Logikfehler?

@Andrais: Das ist natürlich der worst case Fall, wenn die mit dem Verweis kommen, dass ja nur aus Kulanz getauscht wird und das infernalische Geräusch ein beliebtes Feature des Fahrzeugs ist.

VG

Nachtrag: Ich könnte natürlich auch den A****lochmodus einschalten und die Frist zum 01. Juli setzen. Mit Nachfrist 15. Juli, wohlwissend, dass das nicht einzuhalten ist. Oder ist das jetzt komplett hirnrissig?

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Lung Mike
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Re: Monkey 125 soll weg - Angaben im Kaufvertrag bzw. Rückgabe an Händler?

Beitrag von Lung Mike »

Blöde Sache.
Steht bei mir ja auch noch vllt an.

Frage:
Ist der Motor z.Z. zerlegt,bei Honda?

Bzgl.Austauschgetriebe
Gibts ein identisches oder verbessertes zurück?
Bei indentisch konmt der Fehler wahrscheinlich wieder,weil das Getriebe an sich ja nicht der Verursacher ist,sondern das zu grosse Spiel der Welle.Soweit man weiss.
Voll dabei und dicht daneben

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Re: Monkey 125 soll weg - Angaben im Kaufvertrag bzw. Rückgabe an Händler?

Beitrag von uhsikawa »

Lung Mike hat geschrieben:
Fr 24. Jun 2022, 16:25
Blöde Sache.
Steht bei mir ja auch noch vllt an.

Frage:
Ist der Motor z.Z. zerlegt,bei Honda?

Bzgl.Austauschgetriebe
Gibts ein identisches oder verbessertes zurück?
Bei indentisch konmt der Fehler wahrscheinlich wieder,weil das Getriebe an sich ja nicht der Verursacher ist,sondern das zu grosse Spiel der Welle.Soweit man weiss.
Hallo Mike, ich habe natürlich diesbezüglich nachgehakt, weil das Problem mittlerweile vereinzelt weltweit auftritt und die Leute verzweifelt nach der Ursache suchen (siehe diverse Facebook Gruppen zur Monkey 125). Ob die meine Monkey zerlegt haben, weiß ich leider nicht.

Antwort des Händlers dazu:

"Leider bekommen wir von Honda kein Info warum es da ein Problem gibt.

Wir haben die Order, alle Getriebeteile zu tauschen und nach der Reparatur zu Honda zurück zuschicken, wahrscheinlich wollen die dann die Teile
Im Werk oder anderswo kontrollieren und der Ursache auf den Grund gehen. Ob es jetzt andere Teile, wie im Werk verbaut sind, kann mir von der
Seite Honda auch niemand sagen.

Mit den Liefertermin bin ich eigentlich positiv überrascht, da von anderen Modellen und Autoteile sogar Serviceteile in einen längeren Rückstand gehen.

Man kann Leider gegen diesen Lieferengpass der auf der ganzen Welt zur Zeit ist nichts machen."


(an der Rechtschreibung oben habe ich nichts geändert, Mail kam so vom Händler)

Nachtrag: Ob das Problem mit dem Austauschgetriebe ebenfalls auftritt, kann wohl keiner sagen. Ich schätze die Wahrscheinlichkeit gering ein, da die meisten ja tatsächlich keine Probleme mit ihrer 22er Monkey haben. Ich glaube nicht, dass die meisten mit dem Gerät nur Brötchenholen fahren...
Zuletzt geändert von uhsikawa am Fr 24. Jun 2022, 16:52, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Monkey 125 soll weg - Angaben im Kaufvertrag bzw. Rückgabe an Händler?

Beitrag von Done #30 »

A****lochmodus, nichts anderes.
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Lung Mike
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Re: Monkey 125 soll weg - Angaben im Kaufvertrag bzw. Rückgabe an Händler?

Beitrag von Lung Mike »

@ Done
Genau...

Danke für die Info.
Wenn es mein Getriebe betrifft,würd ich es sehen wollen.
Aber meine ist ja momentan auch tot.
Bzgl.Benzinfilter. :?:

Abwarten....
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uhsikawa
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Re: Monkey 125 soll weg - Angaben im Kaufvertrag bzw. Rückgabe an Händler?

Beitrag von uhsikawa »

Ok, ich habe mich durchgerungen, einen sofortigen Rücktritt vom KV anzuleiern. Erstmal auf die zivilisierte Art und Weise: Habe den Verkäufer kontaktiert und um einen Termin für ein fernmündliches Gespräch gebeten. Situation für ihn nochmal kurz zusammengefasst, da ich sonst nur mit der Werkstatt Kontakt hatte.

Je nach Ton und Ausgang des Gesprächs kommen die Paragrafen... oder auch nicht.

Besonders dumm in meinem Fall: Habe die originale Schalt-/Bremshebelgarnitur durch eine individualiserbare austauschen lassen (natürlich mit ABE, natürlich von ebenjenem Händler). Zudem USB Buchse und Handyhalter installieren lassen. Keine Ahnung, was jetzt daraus wird. Ich meine mich zu erinnern, dass verbautes Zubehör ebenfalls erstattet werden muss. Kann mich aber an die Quelle nicht mehr erinnern, vielleicht weiß jemand mehr?

VG

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Re: Monkey 125 soll weg - Angaben im Kaufvertrag bzw. Rückgabe an Händler?

Beitrag von Brett-Pitt »

Moin Uschi nochemal,

die kalendarischen Daten liegen hier
in der Forums-Kanzlei nun vor.
Das Händler-Zitat hast du schriftlich?
Was hast du noch schriftlich?

Auf die E-Teil-Problematik würde ich
als Kunde nicht weiter eingehen. Der
vorhandene Schriftverkehr deutet auf
einen Mangel hin. Du musst jetzt nochmal
expressis-verbis eine Mangelrüge einreichen,
eine Frist setzen (1 Monat? Ablauf 2x.07.2022)
und jetzt schon darauf hinweisen, dass du vom
Kaufvertrag zurücktritts, wenn dir bis 2x.07.22
KEIN fehlerfreies Produkt übergeben wird.

Mit Fristablauf tritts du dann formell vom Kaufvertrag
zurück und forderst eine Kaufpreiserstattung, wiederum
mit Fristsetzung, damit der Händler in Verzug gerät.

Danach bleibt dann noch Mahnbescheid und notfalls
Klage. Das genauere Prozedere erarbeitest du dir bitte
selber anhand von Standardtexten zum Thema (TEST,
Verbraucherzentrale, ADAC etc.).

Weiter-Daumen-Drücken,

Paragraphen-Pit
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Re: Monkey 125 soll weg - Angaben im Kaufvertrag bzw. Rückgabe an Händler?

Beitrag von uhsikawa »

Brett-Pitt hat geschrieben:
Fr 24. Jun 2022, 19:57
Moin Uschi nochemal,

die kalendarischen Daten liegen hier
in der Forums-Kanzlei nun vor.
Das Händler-Zitat hast du schriftlich?
Was hast du noch schriftlich?

Auf die E-Teil-Problematik würde ich
als Kunde nicht weiter eingehen. Der
vorhandene Schriftverkehr deutet auf
einen Mangel hin. Du musst jetzt nochmal
expressis-verbis eine Mangelrüge einreichen,
eine Frist setzen (1 Monat? Ablauf 2x.07.2022)
und jetzt schon darauf hinweisen, dass du vom
Kaufvertrag zurücktritts, wenn dir bis 2x.07.22
KEIN fehlerfreies Produkt übergeben wird.

Mit Fristablauf tritts du dann formell vom Kaufvertrag
zurück und forderst eine Kaufpreiserstattung, wiederum
mit Fristsetzung, damit der Händler in Verzug gerät.

Danach bleibt dann noch Mahnbescheid und notfalls
Klage. Das genauere Prozedere erarbeitest du dir bitte
selber anhand von Standardtexten zum Thema (TEST,
Verbraucherzentrale, ADAC etc.).

Weiter-Daumen-Drücken,

Paragraphen-Pit
Nabend Pit,

vielen Dank für deine Ratschläge! So in etwa hatte ich es mir auch im Kopf zurechtgelegt, bevor ich vorhin tatsächlich das Gespräch mit dem Händler hatte. Hatte zunächst ganz locker per Whatsapp die Situation geschildert und ob ich ihn am Montag anrufen könne. Kurze Zeit später rief er mich direkt an. Nur soviel: Er wirkte etwas hektisch, aber freundlich. Er redete auch nicht lange um den heißen Brei und meinte, dass eine Rückabwicklung nicht ohne Weiteres möglich sei, da sie ja überhaupt keine Gelegenheit gehabt hätten, der Nacherfüllungsforderung nachzukommen und das Fahrzeug zu reparieren. Er meinte ganz unverblümt, aber immer noch sehr jovial freundlich, dass die nächsten Schritte dann letzten Endes ins Gericht führten und ich den Fall verlöre, weil die Sachlage ja offensichtlich sei.

Er schaute dann nochmal ins System und versicherte mir (ich glaubs trotzdem nicht), dass alle E-Teile Ende Juli kommen, es seien ohnehin nur noch 3 Einzelteile, den Rest hätten sie. Falls es sich dennoch verzögern sollte, könne er das Fahrzeug nach Abzug von Nutzungskosten (ich glaube es waren irgendwas mit 4x Cent pro Km) zurücknehmen. Das ginge. Wir sind dann erstmal so verblieben, weil ich mir eben mit der unmöglichen Reparatur aufgrund fehlender Teile unsicher bin. Das ist vermutlich abhängig vom Gericht, wie dann geurteilt wird.

Wollte das jetzt nochmal hier weitergeben, bevor ich mich in §439 BGB einlese.

Tja, blufft er oder nicht? Das ist die 50 DM Frage.

Cheers,
Ushi

Nachtrag für die Interessierten: Die Getriebe der 22er Monkey kommen aus der Peripherie von Shanghai, laut Händler. Daher die extrem schwankenden Lieferzeiten.

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