Monkey 125 soll weg - Angaben im Kaufvertrag bzw. Rückgabe an Händler?

Brett-Pitt
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Re: Monkey 125 soll weg - Angaben im Kaufvertrag bzw. Rückgabe an Händler?

Beitrag von Brett-Pitt »

Moin lieber Mandant,

Details zur geforderten Nacherfüllung für
den Anfang hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Nacherfüllung

Es gilt aus Erfahrung stets:
"Lieber ein magerer Vergleich, als ein fetter Prozeß"

Wie lange ein Käufer einen Nacherfüllungszeitraum
erdulden muss, ist auf die Schnelle nicht ermittelbar.
Auch die aktuelle Krisensituation weltweit könnte
Einfluss haben auf zumutbare Fristen. Auf ein paar
Wochen kommt es jetzt, nachdem du es hast etwas
schleiffen lassen, nicht mehr an.

Ich würde das schriftliche Prozedere, wie oben beschrieben,
einhalten und dabei die vom FHH vorgeschlagenen Fristen
aus Kulanz deinerseits übernehmen.
Dabei bitte aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass eine
WEITERE Fristverlängerung unzumutbar ist.

Alles weitere dann im erhabenen August.
August und italienische Moppeds ist dann ein
Extrakapitel der Rechtsgeschichte. "Tutto chiuso"

Möge die Macht mit dir sein,

Jedi-Pit
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Done #30
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Re: Monkey 125 soll weg - Angaben im Kaufvertrag bzw. Rückgabe an Händler?

Beitrag von Done #30 »

uhsikawa hat geschrieben:
Fr 24. Jun 2022, 20:48
Er redete auch nicht lange um den heißen Brei und meinte, dass eine Rückabwicklung nicht ohne Weiteres möglich sei, da sie ja überhaupt keine Gelegenheit gehabt hätten, der Nacherfüllungsforderung nachzukommen und das Fahrzeug zu reparieren. Er meinte ganz unverblümt, aber immer noch sehr jovial freundlich, dass die nächsten Schritte dann letzten Endes ins Gericht führten und ich den Fall verlöre, weil die Sachlage ja offensichtlich sei.

Vertragspartner sind: Du und der Händler. Der Rest kann dir egal sein, sein Problem.
Der Rest ist klare Einschüchterungstaktik

Dokumentiere alles.
Hast du eine Rechtsschutzversicherung? In der Ehe, auf See und vor Gericht ....
Meine Ebay-Kleinanzeigen. Forenpreise auf Anfrage. Biete auch Tauschbörse für Givi-Kofferschließungen

Brett-Pitt
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Re: Monkey 125 soll weg - Angaben im Kaufvertrag bzw. Rückgabe an Händler?

Beitrag von Brett-Pitt »

Leev Done,

im Prinzip JA,

aber...
Laut BGB hat der Verkäufer sogar Anspruch auf
ZWEI Nachbesserungsversuche. Hier würde ich,
ohne Quellenprüfung, mutmaßen, dass die bisher
abgelaufene Frist bzw. die anvisierte Erledigung
bis August wie "zwei Versuche" zu werten sind.

Ist das Getriebe nach Reparatur immer noch defekt,
sind die Fristen für Versuch-Zwei sehr knapp zu halten.
Im Übrigen sehe ich die Verkäufer-Zusage zum Rücktritt
ab Ereignis X oder Termin Y als positiv an, für den Fall
einer späteren, strittigen Auseinandersetzung.

Ab jetzt alle Aussagen fixieren und den Verkäufer durch
Briefwechsel nötigen, die Mail-Aussage schriftlich zu
wiederholen.

Weiter-Sand-im-Getriebe,

Rück-Tritt-Pitt
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Re: Monkey 125 soll weg - Angaben im Kaufvertrag bzw. Rückgabe an Händler?

Beitrag von sholloman »

Unter normalen Bedingungen mag das ja alles gesetzlich geregelt sein... Aber was ist Carola bedingt der ganze sch... mit Lieferverzögerungen? Der Händler würde ja unter "normalen" Umständen reparieren, aber er kann es nicht und da liegt ja leider das eigentliche Problem :wein:
Ushi kann sich solange meine Wave leihen, komme eh nicht zum fahren :prost2:
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Gruß Steffen
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Trabbelju
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Re: Monkey 125 soll weg - Angaben im Kaufvertrag bzw. Rückgabe an Händler?

Beitrag von Trabbelju »

Ist denn überhaupt irgendwo schriftlich festgehalten, daß das Getriebe mangelhaft ist ?
Ist der angekündigte Austausch des Getriebes vielleicht nur eine freiwillige Leistung von Honda ?
Es gibt eine Serienstreuung, da gibt es immer Abweichungen.
Liegen die betroffenen Getriebe noch innerhalb der vorgegebenen Norm, dann sind die betroffenen Getriebegeräusche "Stand der Technik".
Dann liegt auch kein Mangel vor, und die vermeintlichen Rechte für eine Rückabwicklung des Kaufvertrages stehen euch nicht zu.

Eine Beratung bei einem Fachanwalt wäre mein erster Schritt, denn die Sachlage erscheint mir nicht so eindeutig wie es scheint.
Eine Demokratie, in der nicht gestritten wird, ist keine
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Brett-Pitt
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Re: Monkey 125 soll weg - Angaben im Kaufvertrag bzw. Rückgabe an Händler?

Beitrag von Brett-Pitt »

OMG, jetzt kommen die Laien.

Bitte diesen Fred nicht verwässern.

Die Frage, ob ein MANGEL vorliegt, könnte im
Streitfall nur ein SACHVERSTÄNDIGER für
KFZ-Technik beurteilen.

Dafür braucht es keinen Anwalt.
Schon gar keinen FACHANWALT für ein alltägliches
Kaufvertragsproblem. Welche FACH-Richtung sollte
es denn auch sein? BGB???

Aus dem bisherigen Sachverhalt (Schriftverkehr,
Bestellte E-Teile, Reparaturzusage etc.) ergibt sich
doch, dass der FHH von einem Mangel ausgeht.
Zumal er sich bemüht, diesen Mangel zu beheben.

Bitte-NICHT-weiterschwadronieren,

Stecken-Pferd-Pit
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Re: Monkey 125 soll weg - Angaben im Kaufvertrag bzw. Rückgabe an Händler?

Beitrag von sholloman »

Pit, dein Kommentar war jetzt nicht so wirklich schön, noch informativ :wein:
Es werden nur Fragen aufgestellt die kommen könnten.
PS, der Händler könnte sich auch quer stellen, Verbau auf Kundenwunsch einer anderen Schaltgarnitur.
Und bevor jemand einen Lachreiz bekommt, ich habe aus direkter Quelle jemanden kennen gelernt den sein undichtes Dach (Pkw) eines namhaften deutschen Herstellers aufgrund der Felgen aus dem Zubehör zum Verhängnis wurden.
Wave' d gerade... :inno2:
Gruß Steffen
Chostingator

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Trabbelju
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Re: Monkey 125 soll weg - Angaben im Kaufvertrag bzw. Rückgabe an Händler?

Beitrag von Trabbelju »

Brett-Pitt hat geschrieben:
Fr 24. Jun 2022, 22:01
OMG, jetzt kommen die Laien.
Die Frage, ob ein MANGEL vorliegt, könnte im Streitfall nur ein SACHVERSTÄNDIGER für KFZ-Technik beurteilen.

Dafür braucht es keinen Anwalt.
Schon gar keinen FACHANWALT für ein alltägliches
Kaufvertragsproblem. Welche FACH-Richtung sollte
es denn auch sein? BGB???

Bitte-NICHT-weiterschwadronieren,


Bist Du dir da sicher ?


Wenn ich mich streite, dann will ich gewinnen.

Und wenn ich mein Moped abwickeln will, dann brauche ich dafür einen Plan, eine Strategie.
Und diese Strategie entwerfe ich in Zusammenarbeit mit verschiedensten Ratgebern.

Honda ist nicht blöd.
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Re: Monkey 125 soll weg - Angaben im Kaufvertrag bzw. Rückgabe an Händler?

Beitrag von Brett-Pitt »

Nächster laienhafter Denkfehler:

Es geht um ein HONDA-Motorrad?
Gut so, hamma datt geklärt.

Es geht um HONDA ?
Weder Honda-DE noch Honda-EU oder
gar Honda-Japan, -Siam oder die ganze
Honda-Welt haben irgendetwas mit dem
RECHTLICHEN Fall zu tun, der hier vorliegt.

Verkäufer? Ein Motorradhändler, Herr M.
(oder seine GmbH, vertreten durch Hr. M.)
Käufer? Ein Motorradfahrer, Foristin Uschi
Rechtsgrundlage? BGB, Baujahr 01/1900

Alles weitere fällt unter die wirtschaftlichen
Betrachtungen des Verfahren an sich:
https://de.wikipedia.org/wiki/Prozessökonomie

Bitte-alle-Milchmädchen-und-Lieschenmüller-
draussenbleiben. Sonne scheint. Geht raus,
spielen.

Pit
("Fachanwalt für Hondamotoren". Ischschwöör)
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Re: Monkey 125 soll weg - Angaben im Kaufvertrag bzw. Rückgabe an Händler?

Beitrag von Bohne »

"Vorübergehende Unmöglichkeit" wegen Covid/Lieferketten?
Auch das Kind eines Frosches ist ein Frosch.

Brett-Pitt
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Re: Monkey 125 soll weg - Angaben im Kaufvertrag bzw. Rückgabe an Händler?

Beitrag von Brett-Pitt »

"Unmöglichkeit" könnte sein,
in Tagen wie diesen.
Ausserdem hat der Verkäufer
per Gesetz ZWEI Chancen zur
Nachbesserung.

Warum also streiten, wenn der
FHH doch schon Zusagen getätigt
hat: Wenn er bis (Mitte? Ende?)
August keine Lösung hat, kann
der Käufer vom Kaufvertrag
zurücktreten.

August? Gerichtsferien?
Ein strittiges Verfahren dauert länger!
Es kostet mehr, und der Ausgang ist
offen.

In 9 Wochen wissen wir mehr. Uschi
macht bis dahin via 9-Euro-Ticket
Urlaub auf Sylt am Meer.

Weiter-Badehosen-Einpacken,

Beach-Boy-Pit
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Re: Monkey 125 soll weg - Angaben im Kaufvertrag bzw. Rückgabe an Händler?

Beitrag von Trabbelju »

Brett-Pitt hat geschrieben:
Sa 25. Jun 2022, 09:55
Bitte-alle-Milchmädchen-und-Lieschenmüller-
draussenbleiben. Pit ("Fachanwalt für Hondamotoren". Ischschwöör)
Er hat sich wieder geoutet: der selbsternannte Anti-Faschist Pit hat immer Recht, jede Diskussion ist sofort zu beenden.
Irgendwie erinnert mich seine Art, mit Andersdenkenden umzugehen, gerade an diejenigen, die er erklärtermaßen bekämpfen will.


Die Frage ist doch, ob das ätzende Getriebegeräusch dich berechtigt, den Vertrag mit dem Verkäufer abzuwickeln.
Der Händler wird beraten und unterstützt von Honda.

Wenn das Getriebegeräusch mehrere Maschinen aus einem bestimmten Produktionsjahr haben, und das scheint ja der Fall zu sein, dann kann es durchaus dem "Stand der Technik" zum Produktionszeitraum im Rahmen der Serienstreuung entsprechen und dann hast du es hinzunehmen.

Erstes Baujahr, Bananen-Motorrad, reift in deinem Fall nicht mal mehr beim Kunden.
Und verkaufen wird schwierig, kein Käufer wird dem Getriebe vertrauen.

Bevor sich die Fronten verhärten empfehle ich eine Standortbestimmung für Dich über deine Rechte und deine Pflichten.
Denn eins ist sicher: wenn das Geräusch ätzend ist, dann hilft dir nur ein neues Getriebe.

Also suche eine Lösung gemeinsam mit dem Händler und Honda.
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Brett-Pitt
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Re: Monkey 125 soll weg - Angaben im Kaufvertrag bzw. Rückgabe an Händler?

Beitrag von Brett-Pitt »

Leev Trouble-Jung,

du bist ja nicht gemeint.
Du bist ja ne fitte Jung,
und ebenda KEIN Milchmädchen.

Zum Andersdenken gehört zunächst
erstmal ... äh... Denken. Denk ich mir so.

Folgen wir also deinen Gedanken:
a) Geh zum Fachanwalt
b) Geht nicht zum Anwalt, sondern
verhandel mit dem Händler

Was kommt wohl als Nächstes?
c) u) b) ???

Kommt Zeit, kommt Rat,
kommt Getrieberad. Jruus,

Pit
("Wer drei Nachmieter benennt, darf
monatlich einmal nach Mitternacht
laute Party aufm Balkon feiern")
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uhsikawa
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Re: Monkey 125 soll weg - Angaben im Kaufvertrag bzw. Rückgabe an Händler?

Beitrag von uhsikawa »

Vielen Dank für die zahlreichen Zuschriften!

Ich habe mir alles durch den Kopf gehen lassen und bin zu folgendem Resultat gelangt. Realistisch gesehen gibt es vermutlich 2 Ausgänge:

A) Der ganze Schmodder landet vor Gericht. Ende vom Lied: Richter wird einen Vergleich vorschlagen: Händler nimmt das Ding zurück unter Abzug einer Nutzungsgebühr. Er kann der Reparatur nicht nachkommen, weil höhere Gewalt, nicht seine Schuld. Ich jedoch habe Anrecht auf eine mangelfreie Sache, müsste jedoch, siehe höhere Gewalt, in diesem Fall einfach länger warten. Wenn ich das nicht will, möge ich den Vergleich annehmen. Der weitere Rechtsweg bleibt beiden Seiten offen = Noch mehr Spaß für mich und den Händler. Vergleich wird beidseitig angenommen. --> Kann ich mir gleich sparen, weil der Händler den Deal bereits von sich aus vorgeschlagen hat.

B) Der ganze Schmodder landet vor Gericht. Ich verliere, weil ich gar keinen Anspruch habe, da "Kulanzreparatur". "Das Motorrad fährt ja. Als Motorradfahrer muss man mit bestimmten Nutzungsgeräuschen rechnen." Klappe zu, Affe tot. Honda hat mir natürlich kein schriftliches Schuldeingeständnis ausgehändigt. Der Händler sagte lediglich, dass Honda von ähnlichen vereinzelten Fällen Bescheid weiß und in diesem Fall der Reparatur unter Garantie zustimmt.

Ich könnte dem Händler jetzt, nachdem er mir versichert hat, dass das letzte E-Teil am 29.07. kommt, noch eine Reparautfrist bis zum z.B. 06.08. setzen. Problem dabei: Der Laden ist an und für sich zuverlässig und kundenfreundlich. Die werden die Reparatur nicht verschleppen, wenn sie die E-Teile haben. Mit der Fristsetzung würde ich aber das Verhältnis nachhaltig eintrüben; ungünstig, weil: vielleicht verreckt ja das nächste Teil in 3 Monaten?! Auf FB sieht man die abenteuerlichsten Defekte. Bei einem Typen ist der Motorblock einfach aufgerissen in der Mitte...

Jo, also danke nochmal an alle für die verschiedenen Perspektiven. Ich für mich bin natürlich etwas nachdenklich gestimmt, nicht nur über Honda, sondern insgesamt über die Qualität diverser "Coronaprodukte". Vielleicht macht es Sinn, den Kauf von komplexeren Erzeugnissen aus den Baujahren 2020-2024 gänzlich zu vermeiden...

Ich werde beizeiten ein Update zu der Situation geben, vielleicht interessiert es ja weitere Betroffene.

Cheers!

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Lung Mike
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Re: Monkey 125 soll weg - Angaben im Kaufvertrag bzw. Rückgabe an Händler?

Beitrag von Lung Mike »

Auf jeden Fall.....BITTE....updaten. :prost2:
Voll dabei und dicht daneben

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