Mopedanhänger

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Tranberg
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Mopedanhänger

Beitrag von Tranberg »

In der Schweiz stehen schöne Mopedanhänger herum.
Perfekt für einkaufen mit dem Vision 50
Leider in Dänemark nur mit einem Gesamtgewicht von 50 % des Leergewichtes des Zugfahrzeugs, also 50kg = 16kg Nutzlast
Wie ist es in D-A-CH ?

In dieses Anzeige ist das Leergewicht von ein Piaggio Liberty 50 zu 181 kg angegeben??? https://www.ricardo.ch/de/a/piaggio-lib ... 104948182/
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Brämerli hat geschrieben:
Mi 12. Feb 2020, 17:00
News (und dann bin ich hier wieder raus mit OT)
Ich war vor Ort, da standen noch wenige rum, ich hab den mit bestem Zustand ausgesucht und gekauft. Abholen muss ich den in den spätestens 2 Wochen, von da geht er ins Langzeitarchiv wo er so gut wie kein Heu frisst.

Ich gratuliere zum neuen Spielzeug. :prost2:
Ich bin Däne und wohne in Dänemark

Tranberg
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Re: Mopedanhänger

Beitrag von Tranberg »

Wie sind die Schweizer von 106 kg original-Piaggio-Leergewicht zu 181 kg gekommen?

Die Postausstattung wiegt ja nicht 75 kg
Ich bin Däne und wohne in Dänemark

Brämerli
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Re: Mopedanhänger

Beitrag von Brämerli »

Ich habe mal was aus einer CH Verordnung 741.41 raus kopiert:

Art. 136 Gewichte, Anhängelast, Kontrollschild
1 Das für die Kategorieneinteilung massgebende Gewicht der Fahrzeuge ist das
Leergewicht gemäss Artikel 7 Absätze 1 und 7, jedoch ohne Fahrzeugführer oder
-führerin, ohne Treibstoff und ohne Zusatzausrüstung. Es darf höchstens betragen
für:451
Tonnen
a.452 dreirädrige Kleinmotorräder und Elektro-Rikschas 0,27
b. dreirädrige Motorfahrzeuge 1,00
c. Leichtmotorfahrzeuge 0,35
d. Kleinmotorfahrzeuge zum Personentransport 0,40
e. Kleinmotorfahrzeuge zum Sachentransport 0,55
f.453 Motorschlitten 0,40
449 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 21. Aug. 2002, in Kraft seit 1. Jan. 2003
(AS 2002 3218).
450 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 15. April 2015, in Kraft seit 1. Juni 2015
(AS 2015 1321).
451 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 15. April 2015, in Kraft seit 1. Juni 2015
(AS 2015 1321).
452 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 15. April 2015, in Kraft seit 1. Juni 2015
(AS 2015 1321).
453 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 28. März 2007, in Kraft seit 1. Juli 2007
(AS 2007 2109).
Strassenverkehr
92
741.41
2 Die Nutzlast (Art. 7 Abs. 5) der Fahrzeuge darf höchstens betragen für:
Tonnen
a.454 Kleinmotorräder nach Artikel 14 Buchstabe b Ziffer 2 0,30
b. dreirädrige Motorfahrzeuge zum Personentransport 0,30
c. dreirädrige Motorfahrzeuge zum Sachentransport 1,50
d. Leichtmotorfahrzeuge 0,20
e. Kleinmotorfahrzeuge zum Personentransport 0,20
f. Kleinmotorfahrzeuge zum Sachentransport 1,00
3 Die Anhängelast darf, ausgenommen bei Motorschlitten, 50 Prozent des in Absatz
1 festgelegten Gewichts nicht überschreiten, wenn sie höher als 80 kg ist.
455
3bis Für Leicht- Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge sowie für Kleinmotorräder
nach Artikel 14 Buchstabe b Ziffer 2 kann in Abweichung von Absatz 3 eine Anhängelast
für gebremste Anhänger von höchstens der Hälfte des Gesamtgewichts des
Zugfahrzeugs zugelassen werden, wenn:
456
a. alle massgebenden Vorschriften eingehalten sind;
b. die voll beladene Fahrzeugkombination gegen eine Neigung von 12 Prozent
vorwärts und rückwärts anfahren kann; und
c. die Stellbremse des Zugfahrzeugs die voll beladene Fahrzeugkombination in
einer Steigung und einem Gefälle bis 12 Prozent halten kann.
457
4 Bei Motorrädern, Leicht-, Klein- und dreirädrigen Motorfahrzeugen muss das
Kontrollschild hinten angebracht werden.
458
...


Kurz, ich verstehe das so, dass der Anhänger bis 80 kg Gesammtgewicht kein Problem ist. Daruber müssen weitere Bestimmungen erfüllt sein:
...
456
a. alle massgebenden Vorschriften eingehalten sind;
b. die voll beladene Fahrzeugkombination gegen eine Neigung von 12 Prozent
vorwärts und rückwärts anfahren kann; und
c. die Stellbremse des Zugfahrzeugs die voll beladene Fahrzeugkombination in
einer Steigung und einem Gefälle bis 12 Prozent halten kann.

Sicher bin ich nicht und der Bereich Anhänger am Motorrad ist eine absolute Nische. Ab besten kauft man sich ein gebrauchtes Moped von der Post, das ist dann nämlich schon für den Anhänger zugelassen. Velos, Mofas und Pedelec sind am wenigsten Problematisch. LKR bis 45kmh sind schon eine "Spezialität". In dem Sinne ist das Piaggio mit Anhänger für 1400.- ein absolutes Schnäpchen. Soll ichs Dir kaufen? :-)
Zuletzt geändert von Brämerli am Mi 12. Feb 2020, 23:08, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Mopedanhänger

Beitrag von Brämerli »

Tranberg hat geschrieben:
Mi 12. Feb 2020, 22:30
Wie sind die Schweizer von 106 kg original-Piaggio-Leergewicht zu 181 kg gekommen?

Die Postausstattung wiegt ja nicht 75 kg
Zum Fahrzeug werden in CH 80kg (oder so) des Fahrers dazu gerechnet, weil der ja "immer" mit drauf sitzt. Leergewicht = Fahrzeug und Fahrer.
Die einzig richtige Wahrheit steht in der Bestimmung. :stirn:
Zuletzt geändert von Brämerli am Mi 12. Feb 2020, 23:02, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Mopedanhänger

Beitrag von Sachsenring »

Leute, seid ihr friedhofsgärtnernde Frührentner ohne Führerschein?

Topcase, Windschild, Stulpen, Reflektorgurt, Neonhelm,... OK, aber einen Mofaanhänger?

LG
MM :aetsch: :prost2:
Bild I´m on my Wave of life.

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Re: Mopedanhänger

Beitrag von Brämerli »

Nen Minicamper am Motorrad, das wärs doch! Fahren bis müde, dann hinten n Spiegelei mit Speck braten, Bierchen zwitschern und schlafen gehen. 8-)

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Re: Mopedanhänger

Beitrag von Done #30 »

Man muss ja die Ochensbraterei nicht unbedingt aufs Moped schnallen ;-)
da werd ich doch glatt neugierig: Bekommt man die Vison 50 in D für Hängebetrieb zugelassen?
Seh mich schon damit am Samstag an den Autokolonnen vorm Wertstoffhof vorbeiziehen .... ;-)
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Re: Mopedanhänger

Beitrag von Bastlwastl »

Done #30 hat geschrieben:
Mi 12. Feb 2020, 23:56
Man muss ja die Ochensbraterei nicht unbedingt aufs Moped schnallen ;-)
da werd ich doch glatt neugierig: Bekommt man die Vison 50 in D für Hängebetrieb zugelassen?
Seh mich schon damit am Samstag an den Autokolonnen vorm Wertstoffhof vorbeiziehen .... ;-)
dafür brauchst du keine xtra zulassung in DE ´.
es gibt eine eigene Hängerverordnung wo die austattug die gefordert ist hinterlegt ist .
also kleines reflektordreieck seitlich ein paar katzenaugen und beleuchtung
dann folgekennzeichen draufgekritzelt und max 45 km/h

los kanns gehen !

nicht mit den Motorradanhängern zu verwechseln

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Re: Mopedanhänger

Beitrag von Tranberg »

Toll. Ich habe genau an die Fahrten zum Wertstoffhof gedacht.
Ich bin Däne und wohne in Dänemark

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Re: Mopedanhänger

Beitrag von Brämerli »

Dann kauf ich Dir das Dreierpaket? :laugh2:

Wobei...leider... mit den Anhängern fährst Du kaum in der Kolonne vor.

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Re: Mopedanhänger

Beitrag von Filstalwaver »

Brämerli hat geschrieben:
Mi 12. Feb 2020, 23:04
Nen Minicamper am Motorrad, das wärs doch! Fahren bis müde, dann hinten n Spiegelei mit Speck braten, Bierchen zwitschern und schlafen gehen. 8-)
Danke Brämerli! Du bringst mich auf eine Idee. Späzlespresse muß aber auch mit.
Gruß Hans.

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Re: Mopedanhänger

Beitrag von AndreasH »

Moin.

@Done : Ja die Vision 50 ist für Anhängerbetrieb zulässig (wie alle Mofa oder Mopeds).
ABER die Anhängerkupplung muss immer eingetragen sein, somit Prüfnummer haben.

Geschieht per Einzelabnahme bem Tüv oder anderen, gibt dann so einen extra Zettel dazu wo alle technischen Daten drauf stehen.

Soweit für die Gesetzes Treuen Fahrer. Hatte sowas an meiner AF01, von Opa übernommen.

Nur die meisten Leute die ich kenne schrauben sich ne Kupplung dran und Gut isses.

Folgekennzeichen an Anhänger dran, wichtig. Und dreieckiges rotes Rückstrahler Dingens.
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Re: Mopedanhänger

Beitrag von Brämerli »

Was bei den Anhängern gerne vergessen geht (grad in Betracht auf den Camper), die maximalen Abmessungen. Hab das Thema gestreift bei CH Velo/Mofaanhänger. Eine weitere Hürde die zumindest beim Velocamper eigentlich (wenn gegeben) nur gelöst werden kann wenn der Anhänger den Vorgeben entspricht, die Last (Camper Aufbau) so mobil ist, dass sie als Last über den Anhänger hinausragen darf.

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Re: Mopedanhänger

Beitrag von Done #30 »

AndreasH hat geschrieben:
Do 13. Feb 2020, 10:32
@Done : Ja die Vision 50 ist für Anhängerbetrieb zulässig (wie alle Mofa oder Mopeds).
ABER die Anhängerkupplung muss immer eingetragen sein, somit Prüfnummer haben.
Die gute alte Hebie-Fahrradkugelkkopfkupplung isses wohl leider nicht
AndreasH hat geschrieben:
Do 13. Feb 2020, 10:32
Folgekennzeichen an Anhänger dran, wichtig.
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Re: Mopedanhänger

Beitrag von AndreasH »

als Folgekennzeichen reicht ne selbstgeschriebene Papptafel, natürlich in Normschrift :laugh2: :laugh2:

und wegen abmasse Aufbau wenn Gewicht eingehalten wird, überlänge mindestens 1,5m hinten bis zu 2m wenn wegstrecke bis 50 oder 100km (dann beleuchtet,wie auch bei dunkelheit) ansonsten reicht rote tafel.. Breite bis 2,5m und höhe bis 4m.
Also da lässt sich was bauen :laugh2: :laugh2:
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