Ich habe mal was aus einer CH Verordnung 741.41 raus kopiert:
Art. 136 Gewichte, Anhängelast, Kontrollschild
1 Das für die Kategorieneinteilung massgebende Gewicht der Fahrzeuge ist das
Leergewicht gemäss Artikel 7 Absätze 1 und 7, jedoch ohne Fahrzeugführer oder
-führerin, ohne Treibstoff und ohne Zusatzausrüstung. Es darf höchstens betragen
für:451
Tonnen
a.452 dreirädrige Kleinmotorräder und Elektro-Rikschas 0,27
b. dreirädrige Motorfahrzeuge 1,00
c. Leichtmotorfahrzeuge 0,35
d. Kleinmotorfahrzeuge zum Personentransport 0,40
e. Kleinmotorfahrzeuge zum Sachentransport 0,55
f.453 Motorschlitten 0,40
449 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 21. Aug. 2002, in Kraft seit 1. Jan. 2003
(AS 2002 3218).
450 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 15. April 2015, in Kraft seit 1. Juni 2015
(AS 2015 1321).
451 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 15. April 2015, in Kraft seit 1. Juni 2015
(AS 2015 1321).
452 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 15. April 2015, in Kraft seit 1. Juni 2015
(AS 2015 1321).
453 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 28. März 2007, in Kraft seit 1. Juli 2007
(AS 2007 2109).
Strassenverkehr
92
741.41
2 Die Nutzlast (Art. 7 Abs. 5) der Fahrzeuge darf höchstens betragen für:
Tonnen
a.454 Kleinmotorräder nach Artikel 14 Buchstabe b Ziffer 2 0,30
b. dreirädrige Motorfahrzeuge zum Personentransport 0,30
c. dreirädrige Motorfahrzeuge zum Sachentransport 1,50
d. Leichtmotorfahrzeuge 0,20
e. Kleinmotorfahrzeuge zum Personentransport 0,20
f. Kleinmotorfahrzeuge zum Sachentransport 1,00
3 Die Anhängelast darf, ausgenommen bei Motorschlitten, 50 Prozent des in Absatz
1 festgelegten Gewichts nicht überschreiten, wenn sie höher als 80 kg ist.
455
3bis Für Leicht- Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge sowie für Kleinmotorräder
nach Artikel 14 Buchstabe b Ziffer 2 kann in Abweichung von Absatz 3 eine Anhängelast
für gebremste Anhänger von höchstens der Hälfte des Gesamtgewichts des
Zugfahrzeugs zugelassen werden, wenn:
456
a. alle massgebenden Vorschriften eingehalten sind;
b. die voll beladene Fahrzeugkombination gegen eine Neigung von 12 Prozent
vorwärts und rückwärts anfahren kann; und
c. die Stellbremse des Zugfahrzeugs die voll beladene Fahrzeugkombination in
einer Steigung und einem Gefälle bis 12 Prozent halten kann.
457
4 Bei Motorrädern, Leicht-, Klein- und dreirädrigen Motorfahrzeugen muss das
Kontrollschild hinten angebracht werden.
458
...
Kurz, ich verstehe das so, dass der Anhänger bis 80 kg Gesammtgewicht kein Problem ist. Daruber müssen weitere Bestimmungen erfüllt sein:
...
456
a. alle massgebenden Vorschriften eingehalten sind;
b. die voll beladene Fahrzeugkombination gegen eine Neigung von 12 Prozent
vorwärts und rückwärts anfahren kann; und
c. die Stellbremse des Zugfahrzeugs die voll beladene Fahrzeugkombination in
einer Steigung und einem Gefälle bis 12 Prozent halten kann.
Sicher bin ich nicht und der Bereich Anhänger am Motorrad ist eine absolute Nische. Ab besten kauft man sich ein gebrauchtes Moped von der Post, das ist dann nämlich schon für den Anhänger zugelassen. Velos, Mofas und Pedelec sind am wenigsten Problematisch. LKR bis 45kmh sind schon eine "Spezialität". In dem Sinne ist das Piaggio mit Anhänger für 1400.- ein absolutes Schnäpchen. Soll ichs Dir kaufen?