Ungefähr so.
Aus den vielen Erzählungen die mit dem deutschen Tüv gemacht wurden kann man wohl davon ausgehen das es rein nur vom Tüv Prüfer abhängt ob eine Zulassung möglich ist oder nicht. Die geltenden Vorschriften spielen da kaum eine Rolle.
Aber grundsätzlich muss ein Fahrzeug, Stichtag 1. Inbetriebnahme (egal wo auf der Welt) die an diesem Tag gültigen Vorschriften in Deutschland erfüllen. Und dies nachzuweisen obliegt dem Fahrzeughalter.
So die Theorie, bzw. die Vorschriften. Aber das ist bei wohl nicht wenigen Tüv Prüfern Makulatur und das eigene Ermessen steht darüber.