Angebliche Urheberverletzung im Intertnet

Über was man sonst noch redet
Brämerli
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Re: Angebliche Urheberverletzung im Intertnet

Beitrag von Brämerli »

Gesehen oder nicht spielt weniger eine Rolle. Du schreibst, der Film sei "Dritten zur Verfügung gestellt worden". Was das ist: Der Torrent-Client auf einem PC (Kinder...) lädt laufend Raubkopien runter und verteil die gleichzeitig weiter übers Internet an andere Raubkopierer. Wenn dieser Torrent-Client auf nem Notebook lief und das Notebook über dein WLan mit dem Internet verbunden war, kann der "Tatbestand" zutreffen. Dabei muss der Film NICHT angeschaut worden sein. Es reicht wenn der Bittorrent-Client über dein WLan rauf und runter geladen hat.

Hoffentlich kommst Du da billig raus...

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Innova-raser
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Re: Angebliche Urheberverletzung im Intertnet

Beitrag von Innova-raser »

Ich an deiner Stelle würde gar nichts mehr weiter unternehmen. Machenschaften wie Abmahnungen sind ein typisch deutsches Geschäftsmodell und in der allermeisten Fällen unseriös, also vor Gericht nicht verwertbar.

Du hast ja bereits reagiert und wiedersprochen. Das genügt.

Er soll dir zuerst mal Rechtsgültig beweisen dass du gegen geltendes Recht verstossen hast. Vorher würde ich rein gar nichts tun. Alles verschwendete Lebenszeit.

Ich kann dir ja auch eine Abmahnung über x-hundert Euro schicken. Die wirst du ja auch nicht einfach so bezahlen.

Wenn du aber mehr Infos brauchst, so wende ich an eine Verbraucherschutzorganisation in deiner Nähe. Die sind auf solchen Scam spezialisiert und können dir ganz sicher wertvolle Tips geben.
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Torsten
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Re: Angebliche Urheberverletzung im Intertnet

Beitrag von Torsten »

Liegen lassen und nicht beachten ist mit Abstand das Falscheste, was man in der Angelegenheit machen kann.

Geradezu fahrlässig ist es, so etwas zu empfehlen. Sorry. Wenn man in der Materie nicht bewandert und auch rechtlich ganz offenbar nicht besonders kundig ist, wäre Schweigen sicher die bessere Lösung statt solche "Ratschläge" für jedermann lesbar ins WWW zu stellen.

Bei einer Filesharing-Abmahnung gibt es i.a.R. Beweise für die "Tat". Erste Verhaltensratschläge gibt es unter diesem Link:

https://www.wbs-law.de/urheberrecht/abm ... lesharing/

Zu klären wäre, ob evtl. nicht vielleicht doch einer der Gäste "versehentlich" über einen Torrent-Download ein Video angesehen und das damit evtl. auch unwissentlich mit verteilt hat. Der Abmahnung liegt sicherlich eine Anschlussermittlung über die IP-Adresse zugrunde, die auf den "Schädiger" hinweist.

Ansonsten ist es auch angesichts der geforderten Summe nicht die schlechteste Idee, einen mit Medien-/Urheberrecht vertrauten Anwalt mit der Sache zu beauftragen, erst recht wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist.

harryguenter
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Re: Angebliche Urheberverletzung im Intertnet

Beitrag von harryguenter »

Torsten hat geschrieben:
Mi 4. Sep 2019, 19:55
... erst recht wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist.
Aber vorher die Bedingungen prüfen. Gerade dieser Fall soll bei vielen RS Versicherungen nicht mitversichert sein.

Bohne
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Re: Angebliche Urheberverletzung im Intertnet

Beitrag von Bohne »

In meiner naiven Welt sieht das so aus:

Guri haftet nicht für seine Gäste.
Die Gäste waren alle volljährig und mussten daher auch nicht vorab belehrt werden.
Um zu verhindern, dass sowas nochmal passiert, wird Guri DIESE Gäste bei einem möglichen nächsten Besuch vorab belehren.
Fertig.


Diese Art des Filesharings ist schon seit über zehn Jahren viel zu gefährlich.
Heute macht man das anders.
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Innova-raser
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Re: Angebliche Urheberverletzung im Intertnet

Beitrag von Innova-raser »

orsten hat geschrieben:
Mi 4. Sep 2019, 19:55
Liegen lassen und nicht beachten ist mit Abstand das Falscheste, was man in der Angelegenheit machen kann.
Ich kenne mich nur relativ obeflächlich mit dem deutschen Konsumentenschutz aus. Aber ich meinte zu wissen dass dieser sehr restriktiv zu Gunsten des Konsumenten ausgelegt ist.

Deshalb kann mich mir schwer vorstellen das aus einem Schreiben plötzlich Rechtskraft erwachsen soll. Ich kann dir ja auch mal eine Abmahnung schicken. Was spricht dagegen?

Aber du hast Recht insofern wenn man unsicher ist ob die Abmahnung gerechtfertig ist oder nicht. Wenn sie nicht gerechtfertig ist, dann würde ich wirklich sehr gelassen der Dinge harren die da kommen.

Ich bin der Ueberzeugung das der Ankläger die Beweislast tragen muss und nicht der Angeklagte. Also in diesem Fall muss der Abmahnschreiber zuerst mal rechtsgültige Beweise auf den Tisch legen bevor die Sache überhaupt kritisch wird.

Wenn die Abmahnung wirklich berechtigt ist dann würde ich um fachlichen Rat bei einer Konsumentenschutzorganisation nachsuchen. Aber eben, offensichtlich ist die Abmahnung aus heiterem Himmel und komplett unberechtigt. Solches Gebahren wird das Scam bezeichnet und dahinter stecken Betrüger und Abzocker.

Sorgen muss man sich wirklich und ausschliesslich nur machen wenn man tatsächlich Schuldig ist. Aber das ist ja hier offensichtlich nicht der Fall. Also wieso sollte der TS aktiv werden? Er hat seine Sicht der Dinge dargelegt. Mehr würde ich nicht tun. Denn nun liegt der Ball bei der anderen Partei. Und die muss Rechtsmittel ergreifen. Aber das wird sie kaum tun wenn kein Verschulden vorliegt, und wenn sie es trotzdem tut, dann ist man immer noch auf der sicheren Seite weil der TS ja nichts dergleichen getan hat.

Aber man kann auch Teile seiner Lebenszeit einsetzen um sich mit solchen Betrügern auseinander zu setzen. Ich für meinen Teil ignoriere solche Dinge. Früher waren ab und an mal solche Schlaumeier auf uns zugekommen.

P.S.
Hier habe ich einen Link gefunden mit Infos aus 1. (fachmännischer) Hand:
https://www.e-recht24.de/artikel/tausch ... -Abmahnung
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Peppone

Re: Angebliche Urheberverletzung im Intertnet

Beitrag von Peppone »

Mein bescheidener Senf zu der unglücklichen Situation lautet: "Wer seinen Netzwerkschlüssel anderen, auch Familienmitgliedern, haftet für die Folgen"

Hoffentlich geht das gut aus. Wenn die Kanzlei sich erst mal fest gefressen hat, geht dies bis zum Inkassounternehmen, Mahnbescheid und negativem Schufaeintrag.
Drücke Valdas die Daumen, ich würde einen Anwalt beauftragen und niemals eine lebenslang gültige Unterlassungserklärung unterzeichnen.

Gruß
Frank
Zuletzt geändert von Peppone am Do 5. Sep 2019, 09:35, insgesamt 1-mal geändert.

Torsten
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Re: Angebliche Urheberverletzung im Intertnet

Beitrag von Torsten »

Innova-raser hat geschrieben:
Mi 4. Sep 2019, 22:00
Sorgen muss man sich wirklich und ausschliesslich nur machen wenn man tatsächlich Schuldig ist. Aber das ist ja hier offensichtlich nicht der Fall. Also wieso sollte der TS aktiv werden? Er hat seine Sicht der Dinge dargelegt. Mehr würde ich nicht tun. Denn nun liegt der Ball bei der anderen Partei. Und die muss Rechtsmittel ergreifen. Aber das wird sie kaum tun wenn kein Verschulden vorliegt, und wenn sie es trotzdem tut, dann ist man immer noch auf der sicheren Seite weil der TS ja nichts dergleichen getan hat.
IR, erneut: Wenn Du mit dem deutschen Recht und den inzwischen (leider) tausendfachen vergleichbaren Vorgängen nicht vertraut bist, ist Deine Meinung zu diesem Vorgang völlig irrelevant und stiftet nur Unruhe, ist kontraproduktiv, trägt absolut nichts zu einer möglichen Lösung bei und ist zudem noch komplett irreführend. Belasse es doch einfach dabei und beharre nicht auf Deiner Fehleinschätzung, die den Guri, wenn er Dir vertraut, sehr viel Geld kosten wird. Und zwar deutlich mehr als die 915 Euro, die momentan im Raum stehen.

Schon alleine "die Sicht der Dinge darlegen" in Form der Antwort an die Anwaltskanzlei war eine schlechte Idee, ist nun aber mal geschehen. Daraus herzuleiten, dass damit "der Ball bei der anderen Partei" liegt, ist originell, aber leider nicht zutreffend, das Gegenteil ist der Fall, denn damit hat Guri bereits eine gerichtsfeste Aussage getroffen.

Es gibt in Deutschland Urteile zur sogenannten Störerhaftung, durch die Anschlussinhaber schadensfrei gestellt werden, wenn Dritte deren Anschluss für Filesharing missbraucht haben. Ist in dem Fall allerdings auch nicht so klasse, weil irgendwer muss ja in dem Torrent-Netzwerk unterwegs gewesen sein, aus dem die Kanzlei die IP-Adresse gefischt hat. Und laut Guri war das die eigene Brut bzw. deren Anhang. Zumindest hat Guri das so rekonstruiert, weil diese am betreffenden Abend bei ihm und in seinem Netzwerk zu Gast waren.

Zu klären wäre jetzt einfach, wer genau die A-Karte hat und für diesen Vorgang verantwortlich ist, ob sich der/diejenige an den Kosten beteiligen kann oder soll, ob ein Anwalt eingeschaltet werden soll oder nicht. Die allerkomplettest blödeste Idee wäre, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und zu bezahlen, denn dann wird es beim nächsten Verstoß wirklich teuer.

Und für die Zukunft (sowie als Rat für den Rest des Forums): Die Zugangsdaten zum häuslichen Router sind Geheimsache, das ist kein Witz. Gästen kann man einen Gastzugang unter anderer Routeradresse gewähren, aber niemals im originären Netz. Selbst wenn sie aus dem engen Bekanntenkreis stammen.

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Done #30
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Re: Angebliche Urheberverletzung im Intertnet

Beitrag von Done #30 »

Torsten hat geschrieben:
Mi 4. Sep 2019, 22:43
IR, erneut: Wenn Du mit dem deutschen Recht und den inzwischen (leider) tausendfachen vergleichbaren Vorgängen nicht vertraut bist, ist Deine Meinung zu diesem Vorgang völlig irrelevant und stiftet nur Unruhe, ist kontraproduktiv, trägt absolut nichts zu einer möglichen Lösung bei und ist zudem noch komplett irreführend. Belasse es doch einfach dabei und beharre nicht auf Deiner Fehleinschätzung, die den Guri, wenn er Dir vertraut, sehr viel Geld kosten wird. Und zwar deutlich mehr als die 915 Euro, die momentan im Raum stehen.
Danke Torsten. Ich hätte es jetzt deutlich weniger diplomatisch formuliert, noch weniger als Dieter Nuhr

DAS IST KEIN SPASS UND HAT MIT GESUNDEM MENSCHNVERSTAND ODER VERKLÄRTEN RECHTSAUFFASSUNGEN NICHT ZU TUN
Unkenntnis oder etwas wie "gute Absichten" schützen nicht!
Das Abmahnwesen in Deutschland ist eine Löwengrube in die jedermann urplötzlich gestoßen werden kann. Da verliert man jeglichen Glauben an das Gute im Menschen im Allgemein und der deutschen Justiz im Besonderen.

Gruß Done
Der auch schon ne Abmahngeschichte hinter sich hat
Zuletzt geändert von Done #30 am Mi 4. Sep 2019, 23:56, insgesamt 1-mal geändert.
Meine Ebay-Kleinanzeigen. Forenpreise auf Anfrage. Biete auch Tauschbörse für Givi-Kofferschließungen

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Re: Angebliche Urheberverletzung im Intertnet

Beitrag von Brämerli »

Chip DE hat einen relativ aktuellen Beitrag zu dem Thema Online.
https://praxistipps.chip.de/abmahnung-w ... s-tun_2070

SC71

Re: Angebliche Urheberverletzung im Intertnet

Beitrag von SC71 »

Interessant ist es, anzumerken, dass ein grosser Versandkonzern aus Hamburg rd. 90 % seines Net Profits mit der Sparte Finanzdienstleistungen (Thema: Abmahnung für säumige Zahler) macht und NICHT durch den Verkauf von Produkten (Thema: Wie viele Monate sollte ich durchschnittlich über den Kauf einer C125A nachdenken 🤔).

Wer weiss, welche Abmahnwelle noch auf die hier vertretenen User zurollt (Thema: Veröffentlichung fremder Thai Boys Fotos auf lustigen Cubs)

Übrigens sind die 900 und x Euros 💶 ja nicht weg! Sie fliessen halt in die Geldbeutel der Mitarbeiter einer Yacht-Werft.

Tranberg
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Re: Angebliche Urheberverletzung im Intertnet

Beitrag von Tranberg »

Aus erster hand aus dänisches Rechtpraxis: Wenn man im Gerichtssaal behauptet dass sein WiFi nicht verschlüsselt war, wird man freigesprochen.

Das hat mein Anwalt leider erst nachher, wenn es zu spät war, erzählt.

Die Siedlung war trotzdem billiger als was der Erpresser in Garnitur erst verlangt hat, und ich bekam Sicherheit gegen eine unendliche Reihe von neue Drohbriefe.

Die "Rechts"praxis von umgekehrte Beweislast in diesen Fälle können alle Europäer genau das deutsche Justizsystem dafür danken, weil es beschlossen hat, dass das Geld des Mediengiganten wichtiger war, als Rechtssicherheit für Einzelpersonen
Ich bin Däne und wohne in Dänemark

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