Wo ein Sturz strafbar ist

Über was man sonst noch redet
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Trabbelju
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Wo ein Sturz strafbar ist

Beitrag von Trabbelju »

Ein Radfahrer aus Freiburg ist im Sommer im Schweizerischen Schaffhausen aus Versehen über eine Straßenschwelle gestürzt, verletzte sich dabei und kam ins Spital.
Dort wollten zwei Polizisten wissen, wie der Unfall passiert sei.
Ein Alkoholtest ergab null Promille.

Mitte September traf bei ihm per Post ein Strafbefehl ein.
Die Staatsanwaltschaft verurteilte ihn wegen "Nichtbeherrschen des Fahrzeuges" zu einer Geldstrafe von 150 Franken plus 250 Franken Verwaltungsgebühr.
Alternativ könne er zwei Tage eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten.

Laut Staatsanwaltschaft sei es in der Schweiz strafbar, wenn ein Fahrzeugführer, darunter fallen auch Fahrräder, stürzt.
Ein Nichtbeherrschen sei strafbar, wenn es auf einem Fahrfehler oder einer Fehlreaktion des Lenkers beruht.

Stürzen, auch versehentlich, ist in der Schweiz also strafbar.

Ein Widerspruch hätte laut ADAC-Rechtsschutz die Strafe verdoppelt.

Der Kommentar des Radfahrers: "Erst falle ich hin, dann werde ich ausgeraubt."

Er weigerte sich zu zahlen, stand im Januar morgens um 8 vor dem Schaffhauser Gefängnis und bezog für zwei Nächte eine Zelle.

https://www.badische-zeitung.de/freibur ... gefaengnis
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Motorradverrückter
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Re: Wo ein Sturz strafbar ist

Beitrag von Motorradverrückter »

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Brämerli
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Re: Wo ein Sturz strafbar ist

Beitrag von Brämerli »

So einen Strafbefehl kann man zurück weisen, dann geht die Juristerei erst richtig los. Mit dem Zahlen oder antreten der Strafe bekennt man sich schuldig. Den Gesetzestext kann man da nachlesen.
https://www.admin.ch/opc/de/classified- ... x.html#a31

Nicht beherschen des Fahrzeugs kommt i.d.R. dann zum Tragen, wenn die Polizei irgend einen Fall aufnimmt, protokolliert. Ich habe zu spät gebremst, den Randstein übersehen, sind dann Fälle für das Nicht Beherrschen weil die Strasenverkehrsordnung immer erwartet, dass man immer ohne Unfall reagieren kann. Auf die Schnauze fallen wegen Überbremsen würde da auch darunter laufen. Wie genau es kam, dass die Polizei auf den Plan kam werden wir wohl nicht erfahren, es wäre Aufschlussreich. Wurde er mit der Sanitätspolizei (Ambulanz) ins Spital gefahren? Wer nach einem Selbstunfall zum Arzt oder ins Spital geht bringt dadurch nicht oder nicht zwingend die Polizei ins Spiel.

Gut zu wissen: Nach CH Gesetz muss sich niemand gegenüber der Polizei selber belasten, denn das Gesagte kann und wird gegen ihn verwendet. Der Radfahrer hätte also einfach die Aussage verweigern können. :up2:

Wie auch immer, es nerft ganz klar wenn man desswegen zahlen soll/muss. Immerhin, mal nen Knast von Innen gesehen. Mit der Story kann man noch in 20 Jahren bei den Girls Eindruck machen. :-)

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Innova-raser
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Re: Wo ein Sturz strafbar ist

Beitrag von Innova-raser »

Trabbelju hat geschrieben:
Di 28. Jan 2020, 16:51
Stürzen, auch versehentlich, ist in der Schweiz also strafbar.
Klingt komisch, ist aber so. Es wird einem vorgehalten: Nichtbeherschen des Fahrzeugs. Wenn er das Fahrzeug beherrscht hätte wäre er nicht gefallen. So die Rechtssprechung.

Obwohl es gibt da, unter ganz gewissen Umständen, die Möglichkeit einer Nichtanhandnahmeverfügung. Was das heisst kann man hier nachlesen:

https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/togg ... ld.1156336

Was war vorgefallen: Ein Moppedfahrer überholte ein vor ihm fahrendes Auto ohne dabei Rücksicht auf den entgegenkommenden Pneukran zu nehmen. Aus was für Gründen auch immer. Der Fahrer des Pneukrans hatte nun 2 Möglichkeiten; Entweder draufhalten oder ausweichen. Er entschied sich für zweiteres. Was eben dann automaisch die Anklage; Nichtbeherschen des Fahrzeuges. auslöste.

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Mister L
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Re: Wo ein Sturz strafbar ist

Beitrag von Mister L »

Mir fehlen für die Einordung wichtige Parameter wie Unfallablauf, ob es Zeugen gab, was diese gesehen haben, was der Verunfallte über den Ablauf aussagt, was egtl. genau passiert ist, ob Dritte zu Schaden kamen, warum dieser Unfall offenbar polizeilich aufgenommen wurde. Oder hat der Radfahrer Schadenersatz gefordert?
Insofern kann ich das gar nicht bewerten, höchstens polemisch kommentieren, dass im Gefängnis zumindest keine Steuerbetrüger sitzen dürften und der Verunfallte daher vielleicht mal ehrlichere Leute um sich hatte als draußen. Oder dass die Schweiz ihre Verkehrssicherheit so hoch bewertet, dass sie jeden, der nicht wie Tony Rominger radeln kann und im Tempo von Uropa Franz-Claude-Maurizio radelt, besser gleich wegsperrt.
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Re: Wo ein Sturz strafbar ist

Beitrag von Motorradverrückter »

Wäre Mal mit dem Auto gefahren ;)
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Trabbelju
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Re: Wo ein Sturz strafbar ist

Beitrag von Trabbelju »

Mister L hat geschrieben:
Di 28. Jan 2020, 18:19
Mir fehlen für die Einordung wichtige Parameter wie Unfallablauf, ob es Zeugen gab, was diese gesehen haben, was der Verunfallte über den Ablauf aussagt, was egtl. genau passiert ist, ob Dritte zu Schaden kamen, warum dieser Unfall offenbar polizeilich aufgenommen wurde. Oder hat der Radfahrer Schadenersatz gefordert?
Laut Tageszeitung hat der Radler in der Innenstadt von Schaffhausen in einer 30er Zone einen Schweller zur Verkehrseinbremsung wegen der Bemalung für einen Zebrastreifen gehalten.
Das war wohl die Ursache des Sturzes, die unerwartete Erhebung hat ihm wohl den Lenker aus der Hand geschlagen.
Keine Polizei, kein Schadenersatz, er kam wegen Schmerzen zur Untersuchung ins Spital.
Dort tauchte ungefragt die Polizei auf und konnte danach einen Strafzettel schreiben.

Ich bin in der Schweiz selber schon mal von einem "vertrauenswürdigen Bürger" angezeigt worden, weil ich angeblich eine Rote Ampel überfahren haben soll.
Ich bekam auch einen Strafbefehl knapp unter 400 Euro insgesamt mit dem Angebot, ersatzweise 2 Tage in den Knast zu gehen.
Ich ging daraufhin aber innerlich auf die Barrikaden, und am Ende des Tages mußten die Schweizer auf Staatskosten das Verfahren einstellen.

Eigentlich sollte das ein dringlicher Appell an alle Schweiz-Fahrer sein: Nehmt die Kreditkarte mit und paßt jede Sekunde auf !
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Peppone

Re: Wo ein Sturz strafbar ist

Beitrag von Peppone »

Mit dem Schweizer Treffen im August überlege ich mir das jetzt schon sehr. Derartiges macht mir im Angst, und ich will mich erholen und Freude haben, ohne Gedanken um Vollpension der besonderen Art. Glaube die französische Jura Seite ist auch ganz schön.

Alleine schon die Problematik für mich, Vidafone Callya, Datenvolumen in der Schweiz nicht verfügbar, mein Garmin holt sich alle aktuelle Daten wie Unfallschwerpunktekte, Gefahrenstellen, Sperrungen und Staus, Wetter, Kraftstoffpreise etc. online. Das Wort Blitzer darf ich lieber nicht erwähnen...dann sitze ich im Vorfeld schon ein...
Zuletzt geändert von Peppone am Mi 29. Jan 2020, 14:09, insgesamt 1-mal geändert.

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Innova-raser
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Re: Wo ein Sturz strafbar ist

Beitrag von Innova-raser »

Ganz so schlimm ist es nicht, ABER der Appell ist gut, ja sehr gut. Nur besser als jede Kreditkarte ist auf der Hut zu sein. Es lauern viele Fallen im Strassenverkehr. Und einmal reingetappt kann es ganz schön teuer werden. Die Bussen tun jedem Schweizer Verdiener weh. Umso mehr wird es jeden Ausländer treffen, der eine dieser horrenden Bussen bekommt. Und "Fallen" sind teilweise ganz wortwörtlich gemeint.

Jetzt können die Superdurchblicker und Allesbesserwisser natürlich einwenden das man sich an die Regeln halten soll. Nur blöd, wenn man diese nicht bemerkt hat, weil man sich kurzzeitig auf eine andere Gefahr im Strassenverkehr konzentrieren musste.

Hier wäre einer dieser wortwörtlichen Fallen. Unweit der deutschen Grenze entfernt:

https://www.zuonline.ch/front/buelach-v ... y/28132755

Auch ich habe dort gezahlt. Nicht wegen dem Navi, nein, sondern weil sich die Verkehrsführung markant geändert hat und man das nicht mitbekommt, wenn man nicht ganz genau hinschaut. Und und und...
Ich habe zähneknirschend bezahlt obwohl ich davon überzeugt bin, dass das in meinem Fall nicht korrekt war.

Nur Recht haben und Recht bekommen sind komplett zwei verschiedene Dinge.

Entweder umfährt man die CH grosszügig, was wegen der wirklich ausgesprochen schönen Landschaft, eine grosse Sünde wäre, oder man nimmt am besten noch einen Beifahrer mit, der sich nur und ausschliesslich auf die Strasse und die Signalisation konzentriert. Auch dann ist man noch nicht sicher, aber viel mehr geht nicht mehr.
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Peppone

Re: Wo ein Sturz strafbar ist

Beitrag von Peppone »

Habe vorletzte Woche einen Liebesbrief aus Italien per Einschreiben mit Rückschein auf dem Postamt abholen dürfen.

5 KM/h zu schnell, 78€... zahlbar innerhalb von ein paar Tsgen mit Staffelung nach oben, je später, so teurer...

Vier Wochen am Gardasee, hunderte Fallen und Blitzer und auf der Rückfahrt nach Affi in Rivhtung Brenner auf der Schnellstraße, 90 waren ausgeschildert. War gemütlicher unterwegs, hatte den Wohnwagen hinterm Tiguan, nicht spürbar, aber mit dem hätte ich nur 70...leere Strasse, Pannenstreifen, fast Autobahnähnlich... Fester Blitzer hinter einem Tunnel.

Auf Google Satellit gut zu erkennen.

Und jetzt kommt der Hammer; 2018 waren es 88€ im ersten Liebesbrief, gleiche Stelle, gleiche Situation, nur damals im offenen EOS und Fendt hinten dran...

Diesmal machte ich mir die Mühe den Brief mit der Streckenangabe des Tatortes unter Google zu suchen.

Seit 1985 im Aussendienst, keine Punkte, ein Knöllchen wegen etwas zu schnell mit 25€, in 37 Jahren Motorrad/Auto/Boot absolute Ruhe und dann zwei Mal die gleiche Stelle auf der Rückfahrt vom Lago bei Desenzano SS211...

Anhänger Italien 70... und auf der Strecke von Brennero nach Modena nur 60, mit Überholverbot. Das zieht sich und kostet mindestens 300€ dagegen zu verstoßen.

Die gut 175€ hätte ich lieber in ein paar Flaschen/Kartons Gropello von Masadri investiert.

Beste Grüße
vom Raser

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Re: Wo ein Sturz strafbar ist

Beitrag von Brämerli »

Ich hab noch von keinem Fall in CH gehört, bei dem ein fremdgeparktes Auto bei Aldi abtransportiert und nur gegen horrendes Lösegeld wieder freigegeben wurde. Iss also alles Relativ ;-)
Add: IR weiss mal wieder mehr, siehe unten. Bern ist da wohl einfach nur "zu Ländlich".

Also den von Peppone kann ich so ja nicht stehen lassen. Das wichtigste habt Ihr ja eben oben gelernt, niemand braucht sich selber beschuldigen. das Zweitwichtigste, halte die an die Geschwindigkeitsvorgaben (was mit ner Inno nicht all zu schwer ist). Wenns hilft beschaffe ich euch irgendwelchen Prepaid SIM Karten, dann ist das Navi und Blitzer DE gleich wieder Online. Abgesehen davon, je nach je fahrt Ihr gerade mal 140km independant auf Hauptstrassen durch die Schweiz zum Treffen. Für DE Verhältnisse, Brötchen und n Bier holen... Centspalter fahren offline mit Google Maps oder so.

Ach ja, so sehen unsere Blitzer aus. Bis zum Treffen jeden Abend einmal ansehen und verinnerlichen, dann kann man gerade noch reagieren.
https://www.google.com/search?q=Blitzer ... 66&bih=665
Zuletzt geändert von Brämerli am Mi 29. Jan 2020, 16:49, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Wo ein Sturz strafbar ist

Beitrag von werni883 »

Servus,
die schweizerische Rechtslage ist mir seit ca. 1 Jahr bekannt
Der Normensetzer wollte wohl bewirken, dass die Normadressaten Fahrzeuglenker umsichtig/besonnen/Gegenteil von übermütig ihre Fahrten durchführen. So kommt es dann zum Beifang, wo man als Behördenvertreter mit dem Kopf wackeln müsste.
.
Eine ähnliche Regelung hätte ich in meiner Zeit auf der Autobahn gern gehabt, weil ja doch wesentlich weniger Unfälle vorkommen.
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Re: Wo ein Sturz strafbar ist

Beitrag von Innova-raser »

Brämerli hat geschrieben:
Mi 29. Jan 2020, 14:37
Ich hab noch von keinem Fall in CH gehört, bei dem ein fremdgeparktes Auto bei Aldi abtransportiert und nur gegen horrendes Lösegeld wieder freigegeben wurde. Iss also alles Relativ ;-)
Naja, alles ist relativ. Und dass du noch die davon gehört hast impliziert nicht dass es das nicht gibt. Ich kenne sowohl Aldi und Lidl Filialen die, durch eine externe Firma, ihre PP elektronisch bewirtschaften lassen. Gut und deutlich an grossen Tafeln auf dem entsprechenden Parkplatz zu lesen. Zum Beispiel beim Lidl in Zürich-Kloten. Zwischen Flughafen und Kaserne. Aber das ist noch lange nicht der einzige und es scheint generell ein Trend zu sein.
Brämerli hat geschrieben:
Mi 29. Jan 2020, 14:37
Also den von Peppone kann ich so ja nicht stehen lassen. Das wichtigste habt Ihr ja eben oben gelernt, niemand braucht sich selber beschuldigen. das Zweitwichtigste, halte die an die Geschwindigkeitsvorgaben (was mit ner Inno nicht all zu schwer ist). Wenns hilft beschaffe ich euch irgendwelchen Prepaid SIM Karten, dann ist das Navi und Blitzer DE gleich wieder Online. Abgesehen davon, je nach je fahrt Ihr gerade mal 140km independant auf Hauptstrassen durch die Schweiz zum Treffen. Für DE Verhältnisse, Brötchen und n Bier holen... Centspalter fahren offline mit Google Maps oder so.

Ach ja, so sehen unsere Blitzer aus. Bis zum Treffen jeden Abend einmal ansehen und verinnerlichen, dann kann man gerade noch reagieren.
https://www.google.com/search?q=Blitzer ... 66&bih=665
Nur der guten Ordnung halber und für die nicht mit den CH Verhältnissen vertrauten Lesern; Warnungen vor Geschwindigkeitsmessanlagen (Blitzer) sind in der Schweiz strengens untersagt und werden von Amtes wegen geahndet. Das gleiche gilt für alle Mittel und Hilfsmittel die zur Detektion solcher gehören. Solche Geräte/Hilfsmittel werden beschlagnahmt und die entsprechende Busse wird von einem Richter festgelegt. Neben der Busse, die nicht all zu knapp ausfallen dürfte, kann nochmals mit den gleichen Betrag, als administrative Gebühren, gerechnet werden!

Und auch mit einer Underbone kann man in solche Fallen tappen! Zum Beispiel in einer 30er oder die neuen und beliebten 20er Zonen. Einmal abbiegen oder kurz nachdenken wohin man fahren muss, und schon ist man zu schnell!

Im weiteren sind vor allem die semistationären Messanlagen sehr tückisch. Man sieht diese erst, wenn überhaupt, wenn man fotografiert worden ist. Und da diese sehr luktrativ sind, stehen sie mittlerweile an jeder Ecke und hinter jedem Busch. Sehr, wirklich sehr tückisch ist der Grossraum Luzern! Da werden sogar LKW's von PW's bei den Messanlagen unterschieden. Also eine 100er Strecke und ein LKW fährt mit den üblichen 86 Km/h, rums, innert Tagen liegt die Busse auf dem Schreibtisch! Soviel ich weiss ein schweizweites Novum diese Messanlagen in Luzern!

Also Augen auf in der Schweiz. Nicht nur wegn der wirklich überragenden Landschaft.

P.S.
Auf dem Autobahnring um Bern würde ich auch erhöhte Vorsicht walten lassen wenn einem das eigene Geld lieb ist.
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Re: Wo ein Sturz strafbar ist

Beitrag von Trabbelju »

Peppone hat geschrieben:
Mi 29. Jan 2020, 13:08
Derartiges macht mir im Angst, und ich will mich erholen und Freude haben, ohne Gedanken um Vollpension der besonderen Art. Glaube die französische Jura Seite ist auch ganz schön.
Ich bevorzuge die Schweizer Seite, wenig Verkehr, kleine Nebenstraßen ohne Mittellinie.
Die französische Seite ist auch wenig befahren, ich mag auch Straßen mit permanentem Grenzübertritt, dank Schengen problemlos und ohne Zöllner.
Peppone hat geschrieben:
Mi 29. Jan 2020, 13:08
Alleine schon die Problematik für mich, Vidafone Callya, Datenvolumen in der Schweiz nicht verfügbar, mein Garmin holt sich alle aktuelle Daten wie Unfallschwerpunktekte, Gefahrenstellen, Sperrungen und Staus, Wetter, Kraftstoffpreise etc. online. Das Wort Blitzer darf ich lieber nicht erwähnen...dann sitze ich im Vorfeld schon ein...
Die Schweiz ist NICHT-EU Mitglied.
Mobiltelefone, die Daten saugen, kosten richtig Geld.
Mit dem I-Phone mal eben schnell ein Bild an ein anderes I-Phone senden, in der EU kostenlos, hat mich über 5 Euro gekostet.
Ich stelle es inzwischen aus.
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Re: Wo ein Sturz strafbar ist

Beitrag von Trabbelju »

Innova-raser hat geschrieben:
Mi 29. Jan 2020, 15:17
Also Augen auf in der Schweiz. Nicht nur wegn der wirklich überragenden Landschaft.
Ja, diese Infos von dir klingen fast noch glaubwürdiger als von mir.

1 km/h zu schnell kostet 40 Franken Buße plus Bearbeitung.
Die Schweizer messen auch 2 Meter vor einem Ortseingangs- oder Ortsausgangsschild.

Die Landschaft ist wunderschön, aber der Gaul darf unter keinen Umständen mit einem durchgehen !
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