Da die Frage gerade woanders aufgetaucht ist und mich es ein wenig interessiert, wer kann hier aufklären?
Auf der ADAC Seite steht unter anderem:
Für Motorräder gelten folgende Höchstgeschwindigkeiten: innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h, Schnellstraßen (sofern Hubraum > 149 ccm) 110 km/h, Autobahnen (sofern Hubraum > 149 ccm) 130 km/h (bzw. 150 km/h auf dreispurigen Autobahnen, wenn dies durch gesonderte Beschilderung zugelassen ist).
Würde für mich heißen, hat zb die GTR 149,1ccm darf ich rauf.
Aber eine Spalte weiter steht:
Was gilt auf der Autobahn?
Die Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen ist für Kleinkrafträder und Motorräder mit einem Hubraum von weniger als 150 ccm verboten. Das Verbot gilt auch für Motorräder mit Beiwagen mit einem Hubraum von weniger als 250 ccm.
Das wiederum heißt das zb wieder im Falle der GTR die 149,1ccm nicht ausreichen.
Grauzone zwischen 149,1 und 149,9ccm?
Autobahn Italien
- sholloman
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Gruß Steffen
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Re: Autobahn Italien
150 ist das Maß und darunter reicht nicht aus. Deshalb haben die ganzen autobahntauglichen italienischen 150 ccm Mopeds solange wie ich mich dran erinnern kann auch knapp darüber. Aus den siebzigern fällt mir schon zB die Gilera Strada mit 152 ccm ein.
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Re: Autobahn Italien
Ich hab gerade mal gegoogelt und da ab 2014 auch Zahlen von 120 ccm (aber leider nicht in zitatfähigen Quellen) gefunden. Das würde mich interessieren und da schaue ich jetzt nochmal intensiver nach.
edit
Das m.M. eher anzuzweifelnde Beispiel zu 120 ccm und volljährig aus 2014, auf das sich die Jungs dann beziehen.
Ich traue aber eher noch dem ADAC aus 2019, so wie ich es schon ewige Zeiten auch schon kenne
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Das m.M. eher anzuzweifelnde Beispiel zu 120 ccm und volljährig aus 2014, auf das sich die Jungs dann beziehen.
Ich traue aber eher noch dem ADAC aus 2019, so wie ich es schon ewige Zeiten auch schon kenne