Reifenfreigeabe Bestimmungen ab 2020

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Bernd
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Reifenfreigeabe Bestimmungen ab 2020

Beitrag von Bernd »

Hallo,

https://www.youtube.com/watch?v=_qW2d_rZ5LM

Welche Auswirkungen hat das für uns CUB Fahrer?

Ich hab grad nachgeschaut, in KFZ Schein meiner Inno steht nur die Reifengröße, bzw. Dimension.

Gruß
Bernd
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Palü
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Re: Reifenfreigeabe Bestimmungen ab 2020

Beitrag von Palü »

Hi Bernd,
das hat zu bedeuten, das Du zur HU genau solche Pellen mit den Dimensionen drauf haben musst.
Bei mir wären das die Heidenau K66.
Die Schmalfüßigen Michelin oder die fetten K58 = Pustekuchen geht nicht, oder .....
extra für viel Geld vom TÜV eintragen lassen = Kohleschinderei

Ich für mein Teil habe jetzt extra TÜV-Felgen mit alten harten Holzreifen.
Damit kriege ich den Stempel. Die sind gut und sicher bescheinigt mir der Prüfer.

Grip und Haftung interessiert dem Prüfer nicht !!! und fährt einmal übern Hof oder auch nicht,
je nach Wetter.

Da mir an meiner Gesundheit, an Leib und Leben etwas liegt,
mach ich dann die fetten K58 oder im Sommer die leichtfüßigen Michelin drauf.

legal, illegal, scheißegal
Paul
Einigkeit und Recht auf Freizeit - Cubisten aller Länder vereinigt euch :up2:

SC71

Re: Reifenfreigeabe Bestimmungen ab 2020

Beitrag von SC71 »

Hoffentlich überprüft der Polizist in der allgemeinen Verkehrskontrolle nicht den Ist Zustand!

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Bastlwastl
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Re: Reifenfreigeabe Bestimmungen ab 2020

Beitrag von Bastlwastl »

ich hab den link nicht angeklickt

aber was hat Youtube mit der deutschen rechtslage am hut ?

ersetzt wikipedia den Brockhaus ?
wird Zuckerberg neuer Bundeskanzler ?

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Motorradverrückter
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Re: Reifenfreigeabe Bestimmungen ab 2020

Beitrag von Motorradverrückter »

Die Reifenfabrikatsbindung wurde von der ach so bösen EU doch schon vor Jahren gekippt.
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Mister L
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Re: Reifenfreigeabe Bestimmungen ab 2020

Beitrag von Mister L »

Ungefähr seit 2007 gibt es meines Wissens normal keine Reifenfabrikatsbindung mehr bei Honda.
Bspw. hat meine CBF600 aus 2008 keine, auch bei der Varadero ab 2007 gab es keine usw..
Die Super Cub hat auch keine und wenn im COC nix bei der Innova steht, dann hat sie auch keine.
Nichtsdestotrotz gibt es Unbedenklichkeitsbescheinigungen auch für Fahrzeuge ohne Reifenfabrikatsbindung. Allein schon aus dem Grund, dass diese sich besser verkaufen.

Der Typ in dem Video erzählt außerdem nicht die ganze Wahrheit, um nicht zu sagen Unsinn:
Natürlich reicht bei Fahrzeugen mit Reifenbindung (siehe Fahrzeugpapiere) weiterhin die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifen- oder Motorradherstellers für einen Reifen, der nicht in den Papieren steht.
Nur bei abweichender Dimension muss man dies nun bei ganz neuen Reifen eintragen lassen. Btw egal ob Reifenfabrikatsbindung besteht oder nicht.
Heißt bspw., dass wenn es für die Super Cub anstatt eines 80/90-17 einen 90/90-17 gäbe, den es mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt, man dies nun eintragen müsste.

Andere Reifendimensionen ist aber eher ein Randthema. Das gibt es vorwiegend für ältere Motorräder, für die es keine oder kaum Seriendimensionen gibt oder auch die von Hause aus mit unglücklichen Reifendimensionen ausgeliefert wurden (bspw. ne alte Hornet 600 mit 130er Schluffen vorn).
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Harri
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Re: Reifenfreigeabe Bestimmungen ab 2020

Beitrag von Harri »

Das hat nichts mit der Fabrikatsbindung zu tun. Ab dem Zeitpunkt des "Wegfalls" vor ein paar Jahren war eben nur noch der Halter in der Verantwortung und mußte selber entscheiden welchen "geeigneten" Reifen" er fährt. Ab da konnte er sich auch unabhängig von der vom Fahrzeughersteller erstellten Reifenfabrikatsbindung entscheiden. Er hatte aber nie wirklich freie Hand, sondern mußte ggf nachweisen welcher Reifen geeignet ist. Das konnte er entweder durch ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten bei einem qualifizierten Gutachter (in der Regel wie davor auch bei einer der Prüforganisationen) nachweisen oder ab dem Zeitpunkt bis vor kurzen einfacher durch eine der Freigaben der Reifenhersteller.

Es geht jetzt um die aktuelle Rechtslage zur Änderung der Bedeutung von Freigaben, dort vor allem dann, wenn in der Freigabe eine andere Größe bzw andere Bauart (diagonal/radial) angegeben ist. Mit einer Freigabe konnte man bisher ohne weitere Begutachtung fahren, da der Reifen Hersteller eine pauschale Begutachtung als Freigabe erstellen konnte. Heute hat eine Reifenherstellerfreigabe halt nicht mehr den Wert einer früheren ABE, sondern nur noch den Wert eines Anbau oder Mustergutachtens. Die jetzige Änderung ist übrigens mittlerweile ein (ca ein halbes Jahr) alter Hut.
Wenn man zB die Conti "Freigabenseite" aufruft sind zB dort nicht erst seit heute die betreffende Änderung der Rechtsvorschriften aufgeführt. Ruhig Blut, das Gute ist, daß die vorig als Freigaben bezeichneten Bescheinigungen wenigstens eine wohl relativ problemlose Eintragung ermöglichen sollen. Die Kosten kann ich noch nicht abschätzen.
Mich betrifft es in den nächsten Monaten bei 4 Fahrzeugen mit anderen Größen und es nervt halt ein bisschen vom Zeitaufwand, aber ich werde es wohl überleben.


Eine weitere von wenigen bemerkte Abschwächung ist übrigens auch schon vor längerem bei der Anwendbarkeit von ABEs erfolgt.

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Innova-raser
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Re: Reifenfreigeabe Bestimmungen ab 2020

Beitrag von Innova-raser »

Bastlwastl hat geschrieben:
Sa 18. Jan 2020, 22:42
ich hab den link nicht angeklickt

aber was hat Youtube mit der deutschen rechtslage am hut ?

ersetzt wikipedia den Brockhaus ?
wird Zuckerberg neuer Bundeskanzler ?
Genau so ist es! Und Globetrotter Greta wird EU PräsidentIn!

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Mister L
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Re: Reifenfreigeabe Bestimmungen ab 2020

Beitrag von Mister L »

Harri hat geschrieben:
Sa 18. Jan 2020, 23:49
Es geht jetzt um die aktuelle Rechtslage zur Änderung der Bedeutung von Freigaben, dort vor allem dann, wenn in der Freigabe eine andere Größe bzw andere Bauart (diagonal/radial) angegeben ist.
Nicht "dort vor allem dann", sondern "dort nur dann". Warum Conti dies auch falsch formuliert, um danach das Richtige zu erklären, ist deren Sache. Ich vermute, ein Reifenhersteller favorisiert eine Eintragung denn diese führt eher zu wiederholter Wahl desselben Reifens.

Nochmal: Für Reifen gleicher Dimension gibt es keinerlei Änderungen; die Freigaben/Unbedenklichkeitsbescheinigungen reichen, eine Eintragung ist nicht nötig!

Die Neuregelung betrifft diejenigen, die wie Harri eine andere Dimension fahren als im Schein aufgeführt. Und Punkt.

Auch wenn sich viele wieder (siehe Videolink oben) maßlos aufregen wollen. Wie kann man auf Recherche verzichten und dann mit falscher Info ein Video posten? Und einige glauben das auch noch (siehe Kommentare dort).
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Innova-raser
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Re: Reifenfreigeabe Bestimmungen ab 2020

Beitrag von Innova-raser »

Mister L hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 07:52
Auch wenn sich viele wieder (siehe Videolink oben) maßlos aufregen wollen. Wie kann man auf Recherche verzichten und dann mit falscher Info ein Video posten? Und einige glauben das auch noch (siehe Kommentare dort).
Ohhhhh :o :o :o :o

Du willst doch jetzt nicht mein Glaubensbekenntnis in Frage stellen und sagen was in YT, FB, Insta usw gepostet wird sei nicht immer wahr??????

Man o man, ich bin schockiert. Wenn das so ist dann bricht meine ganz kleine eigene Welt nun komplett zusammen!!!
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Karl Retter
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Re: Reifenfreigeabe Bestimmungen ab 2020

Beitrag von Karl Retter »

SC71 hat geschrieben:
Sa 18. Jan 2020, 21:43
Hoffentlich überprüft der Polizist in der allgemeinen Verkehrskontrolle nicht den Ist Zustand!
hat sie und er bei Zernes. Schweiz Rückfahrt von Livigno 2019 mit K66 Inno Palü und Michelin Pilot Street Inno Karl
- alles ok -
mit den Originalpellen trauen wir uns nicht über die Pässe

Gruß Karl

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Bastlwastl
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Re: Reifenfreigeabe Bestimmungen ab 2020

Beitrag von Bastlwastl »

Mister L hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 07:52


Die Neuregelung betrifft diejenigen, die wie Harri eine andere Dimension fahren als im Schein aufgeführt. Und Punkt.

so schaugsts aus .

wird aber dann speziel dieser reifen eingetragen ? genau das ist bis dato noch nicht geklärt ......
wenns nur die größe ändert is es latte aber wenn sie expliziet reinschreiben Conti 190/55-17 und du in nem jahr ein Dunlop oder egal was
in gleicher größe fahren willst steht halt nur der Conti drinn..... genau da ist die geldmacherei ;)

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Mister L
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Re: Reifenfreigeabe Bestimmungen ab 2020

Beitrag von Mister L »

Es wird natürlich generell nur der einzelne Reifen eingetragen.

Allein schon, weil die tatsächlichen Dimensionen abweichen und durchaus mal bspw. ein 150er Reifen auf der selben Felge zehn mm mehr oder weniger breit sein - je nach Typ.

Als Beispiel mal meine CB500: Für die hat mal jemand einen 150er Pilot Activ eingetragen, der passte bei ihm. Allerdings hätte er nicht bei mir gepasst, denn meine Schwinge hat einen Falz, der die Breite einschränkt (serienmäßig 130er), da wäre nicht jeder 150er gegangen.
Der Prüfingenieur soll sowas dann überprüfen.

Ärgerlich ist es dann, wenn man dann alle paar Jahre neu eintragen lassen muss, weil man wieder einen neueren Reifen fahren mag.

Im Einzelfall mag man noch einen berechtigten Ingenieur finden, der einem grundsätzlich eine andere Reifenbreite einträgt.
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Pille
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Re: Reifenfreigeabe Bestimmungen ab 2020

Beitrag von Pille »

Zweite Reifengröße (Zollgröße) eingetragen ohne Bindung. So hab ich's für Mannolita (Wave)
Train hard. Fight easy.

Tranberg
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Re: Reifenfreigeabe Bestimmungen ab 2020

Beitrag von Tranberg »

Wir Dänen haben es lockerer weil Wir nicht von den Lobbyisten der Reifenindustrie und der Testingenieure belastet werden, und nur die EU-Richtlinien folgen müssen:

Tragfähigkeit und Höchstgeschwindigkeit dürfen nicht niedriger sein als in den Papieren angegeben und der Rollenumfang darf +/- 5% nicht überschreiten.
Ich bin Däne und wohne in Dänemark

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