Man muß sich nur kurz überlegen, wer denn soetwas überhaupt postet und ob es wirklich sinnvoll ist, dafür zB irgendwelche persönlichen Defäkationsprobleme versuchen begründend einzusetzen:SC71 hat geschrieben: ↑Mo 20. Jan 2020, 15:22Ich würde mir in die Hose scheißen, was anderes drauf zu ziehen, als es im Schein vermerkt ist.
Harri legt die Reifenvorgabe wohl etwas locker aus.
Aber der TÜV wird es wahrscheinlich gegen eine Gebühr durchwinken.
Um es nochmal kurz und knackig auf den Punkt zu bringen:
Die Fahrzeugherstellervorgabe ist immer erstmal bindend. Bis vor kurzem konnte man auch Freigaben des Reifenherstellers nutzen um damit legal andere Größen /Bauarten Modelle ohne gutachterliche Vorstellung fahren zu dürfen.
Diese Möglichkeit ohne Vorstellung zur Begutachtung hat man jetzt nicht mehr in der alten Form.
Die vorigen Reifenherstellerfreigaben können jetzt aber die Basis sein, um damit eine noch kostengünstige Eintragung durchzuführen. Kostengünstig soll heißen, daß es nicht im Rahmen eines freien Gutachtens mit einem ggf sonst teilweise notwendigen Ablaufs mit zB Fahrversuchen und so weiter erfolgen muß, sondern praktisch als vergleichbar mit einer einfachen Anbaukontrolle zu einem bestehenden Gutachten.
Ich weiß auch nicht, was die sinnlose Zerpflückerei und dieses bezuglose Abschweifen durch nicht haltbare Eigeninterpretationen oder mit wichtigen Keksbildern jetzt soll.
Wenn man sich das obige nur einmal kurz mit Verstand durchliest, gibt es da nix, welches die Annahme berechtigt, daß ich irgendetwas locker auslege. Ohne derzeit genaue Zahlen belegen zu können, ist der derzeit nötige Eintragungsablauf mit Sicherheit günstiger, als das, was von einigen, für technisch nicht vorwärtsbringendem Pillepalle aus dem Fenster geschmissen wird.