Höpfle hat geschrieben: ↑Mi 5. Jun 2019, 21:22
Innova-raser hat geschrieben: ↑Mi 5. Jun 2019, 18:03
Für eine Vision 110 brauchst du die FS Kat: A1. Und der sollte, sofern ein FS Kat. B vorliegt, doch mit sehr überschaubarem Aufwand zu bekommen sein. Ich meinte es sei nur ein Lehrgang bei einer Verkehrschule erforderlich für den Erhalt dieser Kategorie.
Höpfle hat geschrieben: ↑Mi 5. Jun 2019, 21:22
In DE scheint das nicht möglich zu sein. Ich habe die B-Klasse und laut der Aussage einer Fahrschule, ergeben sich für mich für A1 bzw. A die vollen Kosten... Ich will doch nur ne Vision 110 fahren
Kommst du aus Österreich? Da darf man nämlich 125er Fahren, wenn man zur B-Klasse nen Zusatzkurs macht.
Ich meinte, dass das europaweit so ist. Habe deshalb kurz mal in Netz nach Infos gesucht. Beim ADAC habe ich dass da gefunden:
Klasse A1 bzw. alte Klasse 1b Voraussetzung zum Roller fahren
Um sogenannte Leichtkrafträder mit 125 cm³ fahren zu dürfen ist in Deutschland eine Fahrberechtigung der Klasse A1 bzw. die alte Klasse 1 b Voraussetzung. Eine Fahrerlaubnis, die vor dem 1.4.1980 in den Klassen 2, 3 oder 4 (bzw. den korrespondierenden Fahrerlaubnisklassen der ehemaligen DDR) erteilt worden ist, berechtigt ebenfalls zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland und im Ausland.
Für alle anderen, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 1.4.1980 erworben haben, gilt: Erst nach Erwerb der Führerscheinklasse A1 darf ein Leichtkraftrad gefahren werden.
Aktuelle Debatte in Deutschland: mit Klasse B Leichtkrafträder fahren?
In Deutschland wird darüber beraten, ob Inhaber der Pkw-Klasse B nach einer Fahrerschulung Krafträder der Klasse A1 (125er) zumindest in Deutschland fahren dürfen. Schön früher wurde die Einführung der Berechtigung, Leichtkrafträder mit dem PKW-Führerschein zu fahren, diskutiert. Angesichts der letzten Führerscheinreform 2013 war dieses dann politisch zwischenzeitlich kein großes Thema mehr. Der Ausgang der neuen Debatte bleibt abzuwarten.
Hmm....jetzt kommt es offensichtlich darauf an wann du deinen FS Kat. B erworben hast, bzw. was es kostet und was zu tun ist, wenn du bereits die Kat. B hast und nun die Kat A1 erwerben möchtest. Ich kann mir nicht vorstellen, dass du da nochmals eine Theorieprüfung ablegen musst. In einigen Ländern reicht ein sog. Verkehrskundeunterricht von 8h bei einer anerkannten Fahrschule. Das beinhaltet Fahrtraining mit dem Zweirad. Aber es muss "nur" der Unterricht korrekt absolviert werden, eine offizielle Fahrprüfung ist nicht vorgesehen.
Nochmal zur Autobahntauglichkeit:
Höpfle hat geschrieben: ↑Mi 5. Jun 2019, 21:22
Habe mir einem 125er Innova-Fahrer in der Stadt gequatscht. Der meinte, dass die 125er besser zieht als die 110er Wave.
Jäger und Fischer haben auch immer tolle Geschichten im Gepäck.
Ich kann dir nur sagen das ich aktuell eine Vision 110 fahre. Vorher eine Innova 125. Daneben weitere Underbone’s wie Wave 100, Wave 110, Wave 125, Suzuki 150 usw.
Ich bin bestens mit diesen Modellen vertraut. Auf der Autobahn erreicht meine Vision die ziemlich gleiche Vmax wie damals meine 125er Innova. Und zwar im Mittel von beiden Richtungen.
Obs jetzt 1 oder 2 Km/h schneller oder langsamer weiss ich nicht. So wissenschaftlich habe ich das nicht verfolgt. Aber rein im täglichen Einsatz in der Stadt und Aggloverkehr ist für mich kein relevanter Unterschied, in punkto Fahrleistungen, zu spüren.
Ach, wenn man, zum Beispiel, eine 110er Wave fährt und danach gleich auf eine 125er um die gleiche Strecke nochmals zu fahren, der Unterschied ist marginal und wohl nur wissenschaftlich wirklich ausmarchbar.
Im weiteren kann die Serienstreung, gemäss Aussagen von Usern hier, beträchlich sein.
Viel Wichtiger scheint mir das Konzept zu sein für das man sich entscheidet. Entweder eine Underbone wie Innova und co. oder ein Scooter. Beides hat seine Vor- und Nachteile. Eine Underbone ist fahraktiver und näher an einem Motorrad, aber ein Scooter bietet einiges mehr an Wetterschutz und ist komfortabler in der Stadt.
Ich glaube da muss man sich entscheiden, und nicht an der eh bescheidenen Motorleistung