Wie schnell war/ist eure Vison 50?
- sholloman
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Re: Wie schnell war/ist eure Vison 50?
Kauf dir eine Simson Schwalbe, SR50 U.ä., die dürfen ganz legal mit kleinem Nummernschild ihre 60 Sachen fahren, günstiger kommst du nicht davon
Wave' d gerade...
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Re: Wie schnell war/ist eure Vison 50?
Es gibt keinen Vorteil der 60 km/h Einigungsvertrags-Mopeds mehr für halbwegs aktuelle Nicht- Motorrad- Führerscheine.
Das Problem für die aktuelle Führerscheingeneration ist bei den 60km/h Einigungsvertrags-Mopeds die Höchstgeschwindigkeit.
Was nützt es, wenn zB ein aktueller Nicht-Motorrad-Führerschein 50 ccm auf 45 km/h begrenzt ist.
Deshalb darf zB mein Sohn mit seinem B-Führerschein meine DDR Mopeds nicht mehr fahren.
durchgestrichen, weil die Ausnahmgenehmigung eingestellt wurde (Danke) und mein Sohn dann doch fahren kann.
Das Problem für die aktuelle Führerscheingeneration ist bei den 60km/h Einigungsvertrags-Mopeds die Höchstgeschwindigkeit.
Was nützt es, wenn zB ein aktueller Nicht-Motorrad-Führerschein 50 ccm auf 45 km/h begrenzt ist.
Deshalb darf zB mein Sohn mit seinem B-Führerschein meine DDR Mopeds nicht mehr fahren.
durchgestrichen, weil die Ausnahmgenehmigung eingestellt wurde (Danke) und mein Sohn dann doch fahren kann.
Zuletzt geändert von Harri am Do 23. Aug 2018, 20:10, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Wie schnell war/ist eure Vison 50?
Das ist grottenfalsch!
Führerscheine gelten für Kfz-Klassen, nicht für bestimmte Eigenschaften eines bestimmten speziellen Fahrzeugs.
AM bedeutet Kleinkraftrad. (Im EU-Sprech L1e, L2e usw.)
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html
Da steht überhaupt nichts davon, dass AM auf 45km/h (oder 50ccm) beschränkt wäre!
(Es gehört von der Systematik her auch gar dort nicht rein. Und tatsächlich gibt es seit langem Microcars für AM (früher S) mit ca. 400ccm Diesel)
Zur Klasse AM gehören auch die DDR-Mopeds. Siehe Punkt 8
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__76.html
Das war doch wirklich nicht schwer!
(Das man jetzt für ein 60km/h Moped keine neue Homologation/Typenzulassung als L1e bekommt, ist ein anderes Thema.)
Führerscheine gelten für Kfz-Klassen, nicht für bestimmte Eigenschaften eines bestimmten speziellen Fahrzeugs.
AM bedeutet Kleinkraftrad. (Im EU-Sprech L1e, L2e usw.)
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html
Da steht überhaupt nichts davon, dass AM auf 45km/h (oder 50ccm) beschränkt wäre!
(Es gehört von der Systematik her auch gar dort nicht rein. Und tatsächlich gibt es seit langem Microcars für AM (früher S) mit ca. 400ccm Diesel)
Zur Klasse AM gehören auch die DDR-Mopeds. Siehe Punkt 8
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__76.html
Das war doch wirklich nicht schwer!
(Das man jetzt für ein 60km/h Moped keine neue Homologation/Typenzulassung als L1e bekommt, ist ein anderes Thema.)
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Re: Wie schnell war/ist eure Vison 50?
Gut beschrieben: A1-Führerschein: die Führerscheinklasse für junge Motorradfahrer
Auch frühere Regeln werden beschrieben.
Auch frühere Regeln werden beschrieben.
Zuletzt geändert von Tranberg am Mi 22. Aug 2018, 09:40, insgesamt 1-mal geändert.
Ich bin Däne und wohne in Dänemark
Re: Wie schnell war/ist eure Vison 50?
Ich habe keine Ahnung, was bei "neuen Lasergeräten" der Fall ist. Ich kenne lediglich die Rechtsprechung in Deutschland zum Thema Geschwindigkeitsmessung. Auch der Rest Deines Textes hat mit der Lebenswirklichkeit in Deutschland nichts zu tun.
Über diese Diskussion kann man eigentlich nur den Kopf schütteln.
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Re: Wie schnell war/ist eure Vison 50?
Laut Bußgeldkatalog.org
Der Führerschein Klasse A1 verursacht Kosten in Höhe von etwa 950 bis 1.700 Euro. Bei dieser Preisspanne lohnt es sich immer, Fahrschulen zu vergleichen und gleich zwei Führerscheinklassen parallel zu absolvieren. Für diese Führerscheinerweiterung muss ein Formular bei der Führerscheinstelle des Wohnortes ausgefüllt und abgegeben werden.
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Re: Wie schnell war/ist eure Vison 50?
Entschuldigung, aber "Grottenfalsch" ist das nichts. Auch deine Ausführung nicht. Nur ist die nicht ganz vollständig.
Deshalb hier ein offizieller Link zu den Fuhrerscheinen und deren Berechtigung: Tüv Süd - Führerscheinklassen
Wenn man sich da einliest dann gehört auch das Studium der entsprechenden europäischen Verordnungen dazu auf die die Führerscheine, bzw Fahrberechtigungen referenzieren.
In das hier ist der Link zur entsprechenden Verordnung: https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 32013R0168
Das Dokument umfasst 128, ziemlich satt, vollgeschriebene Seiten. Aber es wird im Detail alles erklärt. In Anhang I steht zum Beispiel folgendes:
Aber vielleicht sollte man das ganze Dokument lesen um es wirklich exakt zu wissen wie schnell man jetzt fahren darf.
@Torsten
So deine Sicht der Dinge. Ein guter Rat; Zuviel Kopfschütteln verursacht Kopfschmerzen und kann zu mentalen Schäden führen.
Besser wäre sich in die Materie einzulesen (Ich habe keine Ahnung...) und gegebenenfalls mit Fakten zu Antworten. Aber dir kann man eh nichts mehr vormachen. Ich weiss sehr wohl das es Menschen gibt die bereits alles Wissen. Deshalb entschuldige ich mich bei dir für die "Belehrung".
Trotzdem (ich bin ein sehr friedliebender Mensch) hier ein Link wo du etwas bezüglich Messtoleranzen nachlesen kannst. https://www.geschwindigkeitsueberschrei ... /toleranz/
Es ist keine offizielle Seite. Aber die Angaben decken sich mit dem Informationen die ich vom Hersteller habe. Denn meine langjährige Nachbarin arbeitet bei einem führenden Hersteller von vorgängig gennanten Geräten. Und das schon ganz viele Jahre und in leitender Position. Und auch hier ein Link wenn du gerne mehr Infos aus 1. Hand haben möchtest. https://www.jenoptik.ch/de-ch
So bist du dann nicht ganz auf deine eigenen Vermutungen angewiesen.
Deshalb hier ein offizieller Link zu den Fuhrerscheinen und deren Berechtigung: Tüv Süd - Führerscheinklassen
Wenn man sich da einliest dann gehört auch das Studium der entsprechenden europäischen Verordnungen dazu auf die die Führerscheine, bzw Fahrberechtigungen referenzieren.
In das hier ist der Link zur entsprechenden Verordnung: https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 32013R0168
Das Dokument umfasst 128, ziemlich satt, vollgeschriebene Seiten. Aber es wird im Detail alles erklärt. In Anhang I steht zum Beispiel folgendes:
Aber vielleicht sollte man das ganze Dokument lesen um es wirklich exakt zu wissen wie schnell man jetzt fahren darf.
@Torsten
So deine Sicht der Dinge. Ein guter Rat; Zuviel Kopfschütteln verursacht Kopfschmerzen und kann zu mentalen Schäden führen.
Besser wäre sich in die Materie einzulesen (Ich habe keine Ahnung...) und gegebenenfalls mit Fakten zu Antworten. Aber dir kann man eh nichts mehr vormachen. Ich weiss sehr wohl das es Menschen gibt die bereits alles Wissen. Deshalb entschuldige ich mich bei dir für die "Belehrung".
Trotzdem (ich bin ein sehr friedliebender Mensch) hier ein Link wo du etwas bezüglich Messtoleranzen nachlesen kannst. https://www.geschwindigkeitsueberschrei ... /toleranz/
Es ist keine offizielle Seite. Aber die Angaben decken sich mit dem Informationen die ich vom Hersteller habe. Denn meine langjährige Nachbarin arbeitet bei einem führenden Hersteller von vorgängig gennanten Geräten. Und das schon ganz viele Jahre und in leitender Position. Und auch hier ein Link wenn du gerne mehr Infos aus 1. Hand haben möchtest. https://www.jenoptik.ch/de-ch
So bist du dann nicht ganz auf deine eigenen Vermutungen angewiesen.
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Re: Wie schnell war/ist eure Vison 50?
EU-Verordnungen haben die DDR nicht gejuckt. Und sie jucken die BRD (und andere Länder!) auch nur begrenzt, ca. 98%.Innova-raser hat geschrieben: ↑Mi 22. Aug 2018, 09:54Entschuldigung, aber "Grottenfalsch" ist das nichts. Auch deine Ausführung nicht. Nur ist die nicht ganz vollständig.
In der BRD gilt BRD Recht. Was aus der EU nicht übernommen wurde - wie noch kürzlich allgemen bekannt A2 mit gedrosselten Superbikes - ist hier schnuppe.
(Bis das Vertragsverletzungsverfahren völlig erfolgreich ist und auch Altfälle neu verhandelt würden.)
Natürlich kann auch das Ausland sagen, BRD-Recht interessiert nicht. Gibt genug Beispiele.
Aber ich habe explizit BRD Recht verlinkt und beziehe mich auf BRD-Recht.
Das z.B die "Käsköppe" mit Simsons nichts anfangen können, ist mir schon zu Ohren gekommen.
Philippinen weiß ich nicht, da fahre ich aber bestimmt nicht (mit Simsons) hin.
Re: Wie schnell war/ist eure Vison 50?
Ich habe mit keinem Wort behauptet, "alles zu wissen". Ich habe lediglich meiner Verwunderung Ausdruck verliehen, dass ein Schweizer von den Philippinen aus die deutsche Verkehrsrechtswirklichkeit erklären möchte, weil er in Wikipedia stöbern kann.Innova-raser hat geschrieben: ↑Mi 22. Aug 2018, 09:54
@Torsten
So deine Sicht der Dinge. Ein guter Rat; Zuviel Kopfschütteln verursacht Kopfschmerzen und kann zu mentalen Schäden führen.
Besser wäre sich in die Materie einzulesen (Ich habe keine Ahnung...) und gegebenenfalls mit Fakten zu Antworten. Aber dir kann man eh nichts mehr vormachen. Ich weiss sehr wohl das es Menschen gibt die bereits alles Wissen. Deshalb entschuldige ich mich bei dir für die "Belehrung".
Und noch einmal: Hier geht es ursächlich um einen Roller, der serienmäßig nicht die erlaubte vmax erreicht und nach dem Einbau einer anderen Variomatik knapp darüber liegt.
Auch was ein Schweizer Hersteller von Messinstrumenten mit der Thematik zu tun hat, erschließt sich mir nicht, Deine Nachbarin hin oder her.
Wenn Du so gerne Paragraphen reitest, hier mal zur Kurzweil eine Suchmöglichkeit:
Richtlinie 95/1/EG
(Und bevor wieder Deine Nachbarin ins Spiel kommt: Das ist EU-Recht und hat mit der Schweiz nicht so viel zu tun).
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Re: Wie schnell war/ist eure Vison 50?
Danke für den Link. Muss grad kurz raus in den Garten. Aber nachher lese ich das gerne.
Und nix da mit Wikipedia oder so. Sondern mühsam und zwangsweise erlenrtes Wissen. Der Grund steht oben. Und das ist alles andere als erheiternd.
Jetzt soltlen wir uns aber wirklich wieder der vmax der Vision widmen bevor die Popcorntüten noch Republikweit ausverkauft sind.
Auch da muss ich dich leider enttäuschen. EU-Recht hat sehr wohl und sehr und viel mit der Schweiz zu tun. Stichwort bilaterale Verträge. Zur Zeit grad hochaktuell und äusserst umstritten; Das sogenannte Rahmenabkommen. Deshalb müssen wir ja zwangsweise auch darüber Bescheid wissen.
Und nix da mit Wikipedia oder so. Sondern mühsam und zwangsweise erlenrtes Wissen. Der Grund steht oben. Und das ist alles andere als erheiternd.
Jetzt soltlen wir uns aber wirklich wieder der vmax der Vision widmen bevor die Popcorntüten noch Republikweit ausverkauft sind.
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Re: Wie schnell war/ist eure Vison 50?
wenn man nun zb den A schein hat und sein fahrzeug bei der versicherung mit 60km/h versichert
ist es lediglich nur noch ein Fahren ohne Betriebserlaubnis .
die klassen sind klar unterteilt aber auch 50ccm fahrzeuge dürfen zb. 100 fahren und laufen dann als Klein,Leichtkraftrad
meine C70 ist als richtiges Kraftrad zugelassen um damalige versicherungshürden zu umgehen .
heutzutage wird das am Alter festgemacht und nicht mehr am Fahrzeug selbst .
die alte 60Km/H regelung gilt genau bis zu einen bestimmten Tag wo das fahrzeug zugelassen sein musste und basiert auf einen sogenannten "Bestandsrecht" in DE .
diese Bestandsrechte hebeln so einiges in der gesetzgebung aus und sorgt oft auch bei anderen Regularien für verwirrung .das ist rein Nationales Recht !
es ist so das in Deutschland genau 2 dinge extremst von der rechtssprechung geandet und verurteilt werden . das sind Steuerbetrug und bestimmte Vergehen in Straßenverkehr .
zb .Tunning und Trunkenheitsfahrt.
ich würde pauschall die VArio einbauen und ruhigen gewissens rumfahren . da ja sonnst nichts groß verändert wird oder gar ein gefährliches leistungswunder erschaffen wird .
kann ich ruhig schlafen dabei .
am sinnvollsten ist wirklich einen Lappen zu machen. wer will den bitte ausser denjenigen die in der alten zeit schwelgen bitte heutzutage noch so ne Simson dauerhaft
im Täglichen einsatz und das zuverlässig bewegen ?
ist es lediglich nur noch ein Fahren ohne Betriebserlaubnis .
die klassen sind klar unterteilt aber auch 50ccm fahrzeuge dürfen zb. 100 fahren und laufen dann als Klein,Leichtkraftrad
meine C70 ist als richtiges Kraftrad zugelassen um damalige versicherungshürden zu umgehen .
heutzutage wird das am Alter festgemacht und nicht mehr am Fahrzeug selbst .
die alte 60Km/H regelung gilt genau bis zu einen bestimmten Tag wo das fahrzeug zugelassen sein musste und basiert auf einen sogenannten "Bestandsrecht" in DE .
diese Bestandsrechte hebeln so einiges in der gesetzgebung aus und sorgt oft auch bei anderen Regularien für verwirrung .das ist rein Nationales Recht !
es ist so das in Deutschland genau 2 dinge extremst von der rechtssprechung geandet und verurteilt werden . das sind Steuerbetrug und bestimmte Vergehen in Straßenverkehr .
zb .Tunning und Trunkenheitsfahrt.
ich würde pauschall die VArio einbauen und ruhigen gewissens rumfahren . da ja sonnst nichts groß verändert wird oder gar ein gefährliches leistungswunder erschaffen wird .
kann ich ruhig schlafen dabei .
am sinnvollsten ist wirklich einen Lappen zu machen. wer will den bitte ausser denjenigen die in der alten zeit schwelgen bitte heutzutage noch so ne Simson dauerhaft
im Täglichen einsatz und das zuverlässig bewegen ?
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Re: Wie schnell war/ist eure Vison 50?
Genauer: In den Verkehr gekommen ist.Bastlwastl hat geschrieben: ↑Mi 22. Aug 2018, 11:51die alte 60Km/H regelung gilt genau bis zu einen bestimmten Tag wo das fahrzeug zugelassen sein musste
"Zugelassen" wurden die ja nicht.
(Interessantes Nebenthema:
Selbst Leichtkrafträder werden normalerweise nicht "zugelassen".
Amtliches Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung Teil I wäre für eine Zulassung [im Sinne der FZV] zwar notwendig, aber nicht hinreichend.)
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Re: Wie schnell war/ist eure Vison 50?
Laut Bußgeldkatalog.org dürfen AM Führerscheinbesitzer 60 km/h DDR Krafträder fahren
https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrer ... fuers_mofa
https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrer ... fuers_mofa
Krafträder, die erstmals vor dem 31. Dezember 2001 zugelassen wurden: Hubraum von maximal 50 ccm, Höchstgeschwindigkeit zwischen 45 km/h und 50 km/h
Kleinkrafträder, die erstmals vor dem 28. Februar 1992 zugelassen wurden: Hubraum von maximal 50 ccm, Höchstgeschwindigkeit bis zu 60 km/h
Fahrräder mit Hilfsmotor, die erstmals vor dem 28. Februar 1992 zugelassen wurden
Fahrzeuge, die erstmals vor dem 1. Januar 1957 zugelassen wurden: Höchstgeschwindigkeit mehr als 40 km/h, Gewicht maximal 33 kg (mit Hilfsmotor, ohne Werkzeug, Kraftstoff, Gepäckträger)*
Fahrzeuge, die erstmals vor dem 1. September 1952 zugelassen wurden: Hubraum von mehr als 50 ccm, Höchstleistung des Motors auf 0,7 kW (1 PS) begrenzt
Ich bin Däne und wohne in Dänemark
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Re: Wie schnell war/ist eure Vison 50?
Leider steht im Bußgeldkatalog-Link unter AM vielfach "Krafträder". Das ist der Oberbegriff - auch für starke Motorräder - somit bei AM im Allgemeinen falsch.
"Zugelassen" ist und bleibt falsch.
Die zitierte 2.Zeile "vergisst" die wesentliche Einschränkung "im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik". Ein eidgenössisches schnelles 50ccm (Führerausweis A1 und nicht nur F) ist aber nicht inbegriffen.
Imho eine stümperhafte Seite voller Ungenauigkeiten!
Ich halte mich lieber an das Bundesministerium der Justiz.
@Eidgenossen
Wäre ein schnelles A1 Fuffzergle umgangssprachlich noch ein "Töffli" oder schon ein Töff?
Beim Red Bull Alpenbrevet sieht man praktisch nur Schnelle... da ist ein italienisches Markenfabrikat mit verschlissenem Variodrosselring absolut chancenlos.
Die fahren auch bergauf noch 80!
"Zugelassen" ist und bleibt falsch.
Die zitierte 2.Zeile "vergisst" die wesentliche Einschränkung "im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik". Ein eidgenössisches schnelles 50ccm (Führerausweis A1 und nicht nur F) ist aber nicht inbegriffen.
Imho eine stümperhafte Seite voller Ungenauigkeiten!
Ich halte mich lieber an das Bundesministerium der Justiz.
@Eidgenossen
Wäre ein schnelles A1 Fuffzergle umgangssprachlich noch ein "Töffli" oder schon ein Töff?
Beim Red Bull Alpenbrevet sieht man praktisch nur Schnelle... da ist ein italienisches Markenfabrikat mit verschlissenem Variodrosselring absolut chancenlos.
Die fahren auch bergauf noch 80!
Zuletzt geändert von ts1 am Mi 22. Aug 2018, 16:59, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: Wie schnell war/ist eure Vison 50?
Genauso ist es:
Eine Gesetzeslücke im Einigungsvertrag.
Deshalb sind DDR-Möpps bis Bj. 1991 auch so teuer...
Wenn 60 kmh immer noch nicht reichen:
Heinkel Perle frisieren ohne Ende, Hauptsache
der Jagdflieger bleibt unter 33 Kilo.
Ob die Auster dann 66 oder 99 kmh fährt,
ist schnurzpiepegal. Jetzt fragt mich bitte
nicht, ob man damit auffe Bahn darf.
Start- und Lande-Bahn bestimmt !
Weiter-Witwen-Machen ...
Test-Pil-ot-Pit
(Gesetzeslücken sind geil. Beim 4. Bier aufm FLEZ
erzähle ich dir, wie ich dank Lücke im Erziehungs-
Geld-Gesetz einen Renault-Kangoo als Mama-Taxi
bekommen habe. Geschenkt! Das Bier bezahlst abba
du! Kreative Steuer-Erklärungen oder optimaalste
Solarförderungen? Frag den Winkeladvokat in mir!)
Eine Gesetzeslücke im Einigungsvertrag.
Deshalb sind DDR-Möpps bis Bj. 1991 auch so teuer...
Wenn 60 kmh immer noch nicht reichen:
Heinkel Perle frisieren ohne Ende, Hauptsache
der Jagdflieger bleibt unter 33 Kilo.
Ob die Auster dann 66 oder 99 kmh fährt,
ist schnurzpiepegal. Jetzt fragt mich bitte
nicht, ob man damit auffe Bahn darf.
Start- und Lande-Bahn bestimmt !
Weiter-Witwen-Machen ...
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(Gesetzeslücken sind geil. Beim 4. Bier aufm FLEZ
erzähle ich dir, wie ich dank Lücke im Erziehungs-
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bekommen habe. Geschenkt! Das Bier bezahlst abba
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Den jährlichen Flug über den Indik (13 to. CO2) kann man weder
mit Eigenstrom-Auto noch mit Nullenergie-Haus kompensieren !!!
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