teddy hat geschrieben: ↑Mi 16. Mai 2018, 19:50
Aber ich vermisse irgendeine extra-Bestimmung, dass innerhalb gewisser Abmessungs-Toleranzen auch andere Reifen aufgezogen werden duerfen, WENN dies der Verkehrssicherheit zutraeglich ist.
Du regst Dich zu Unrecht auf, denn genau das ist in Deutschland seit ca 4 oder 5 Jahren der Fall. Zu diesem Zeitpunkt erfolgte aber soetwas wie eine "Beweislastumkehr".
Ich spiele mal den Erklärbär, um das mal etwas verständlicher zu machen, was da passiert ist. Ich kann aber wirklich nichts dafür, daß die Regelungen so sind.
Das heißt der Halter ist für eine "geeignete Bereifung" verantwortlich. Das Problem ist seitdem der Nachweis, welche Bereifung nun geeignet ist. Da wird der Halter jetzt alleine gelassen, da eine Aussagen wie
"Ich bin seit hunderttausend Jahren mit dem Moped unterwegs, bin der größte Reifentester der Nation und finde den (oder einen anderen) Reifen gut"
nicht ausreicht.
Realistisch sind also nur Fahrzeug-/ Reifenherstellerangaben oder Begutachtungen für die Eignung verwertbar.
- Die F- Hersteller erzeugen leider, wenn ein Fahrzeug in die Jahre gekommen ist und oftmals sogar bestimmte Reifen nicht mehr erhältlich sind, normalerweise keine Ersatzvorschläge mehr, weil er kein Interesse mehr hat und lieber neue Fahrzeuge verkaufen mnöchte.
- Das Neue, vor wie gesagt ca 4 Jahren, ist, daß seitdem der Reifenhersteller Freigaben erstellen kann, die sogar auch andere Größen umfassen. Das war vorher nicht so und mit diesen Freigaben muß man dann auch nichts mehr eintragen. Diese Freigaben erstellt der R-Hersteller verständlicherweise, aber nur für seine eigenen Reifen und legt dabei auch eine "vorne und hinten Kombination fest. Die Folge ist, daß damit faktisch so (ohne weitere Begutachtung) keine Mischbereifung mehr möglich ist. Diese Freigaben beziehen sich aber immer nur auf ein unverändertes Fahrzeug mit der deutschlandspezifischen ABE/EU Zulassung.
-Eine weitere Möglichkeiten sind da die Begutachtungen durch TÜV/Dekra im Sinne einer Eintragung. Die machen das aber auch nicht mehr gerne bzw sind teilweise intern angehalten, das nicht mehr zu tun. Das ist zB immer erforderlich, wenn man ein Fahrzeug mit dem Typschlüssel 0000 hat, also Grauimport oder Einzelzulassung (es ist auch dann erforderlich wenn das grau importierte Fahrzeug exakt dem "deutschen Modell" entspricht).
- Theoretisch wäre auch eine Stellungnahme durch einen "Reifengutachter", den man selber beauftragt möglich. (Die Begutachtungen durch den R- Hersteller sind ja auch nix anderes).
Bei kleiner 120km/h wird die Sache, obwohl möglich, normalerweise nicht so heiß gegessen.
Zielgruppe dieser Veränderungen sind m.M. die eine Zeitlang reihenweise durchgeführten Austragungen der R- Fabrikate bei Hochgeschwindigkeitskräder. Da hat man einerseits Muffe bekommen, daß da eine Kombination doch nicht passt, andererseits wußte man aber nicht wie man diese Pauschalaustragungen wieder wegbekommt.
Aus diesem Grunde sind die früher für Geld ausgetragenen Reifenfabrikate mittlerweile vollkommen wertlos geworden, denn der Nachweis der Eignung muß dennoch wie oben auch hier erbracht werden.