Da ist und wird überhaupt nichts "tricky", weil es klare Regeln gibt.Innova-raser hat geschrieben: ↑So 12. Jan 2020, 13:54Innerhalb der EU kann das mit der MWST und Endverbraucher in einem anderen Land, noch ziemlich tricky werden.
Für ein Neufahrzeug* aus der EU muss in Deutschland die Umsatzsteuer bezahlt werden.
Nach der Anmeldung bekommt man automatisch eine Abrechnung (siehe Bild), weil die Zulassungsstelle eine Kontrollmitteilung ans Finanzamt schickt. Völlig easy und nix tricky.
Wenn der Händler im EU-Ausland sich weigert, das Fahrzeug ohne ausgewiesene Umsatzsteuer zu verkaufen (das darf er), zahlt man in D dann eben die 19% auf den Bruttopreis und ist gekniffen.
In dem Fall kann man dann mit der deutschen Steuerbescheinigung bei den Finanzbehörden des Ursprungslands die "ausländische" Umsatzsteuer zurückfordern. Bei der griechischen Steuerbehörde wird das superlustig, ich hatte schon genug mit denen zu tun. Die Umsatzsteuer in Griechenland liegt übrigens aktuell bei 24%, falls sich das jemand durchrechnen will.
Entsprechend ist der Rat von Karls Werkstattmensch zumindest teilweise richtig, nur zu kaufen, wenn ohne Ust. berechnet wird.
*Als Neufahrzeug im steuerlichen Sinn gilt in D ein Fahrzeug, das entweder weniger als 6 Monate zugelassen war oder weniger als 6.000 km gelaufen ist.