Autorennen-Mord-Urteil
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Re: Autorennen-Mord-Urteil
Hammerhart? von mir aus können sie die Vollpfosten an die Wand stellen oder am nächsten Laternenpfahl aufhängen bis das die Krähen ihnen den letzten Fetzen Fleisch vom Kadaver gerupft haben. wer so Leichtsinnig mit dem Leben anderer Leute umgeht, der Verdient es nicht, auch noch vom Staat durchgefüttert zu werden.
Ich bin nur verantwortlich für das, was ich schreibe, nicht was Ihr versteht!
Re: Autorennen-Mord-Urteil
im Bremer Fall hat "Alpi" einen Rentner auf dem Gewissen, der - wie man sich sagt - weder nüchtern, noch bei grün über die Ampel gegangen ist.
http://www.stern.de/panorama/gesellscha ... 31876.html
Youtube löschte seine Videos nicht und die Polizei will von seinen Videos nichts gewusst haben.
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Das letzte Kind hat Fell, das letzte Motorrad hat Variomatik
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Re: Autorennen-Mord-Urteil
Ich habe grundsätzlich etwas gegen Todesstrafe, auch wenn es Fälle gibt, die auch m.M. vordergründig eigentlich danach schreien.
Gerade, weil es leider ein Todesopfer gegeben hat, muß man sich überlegen wie, was und auf welcher Rechtsgrundlage bestraft werden soll.
Ohne besondere Schwere (zB bei mehrfachen Morden) kann bei lebenslänglich nach 15 Jahren entlassen werden. Wenn man jetzt eine hohe mehrjährige Strafe hätte haben wollen, hätte ich eine solche auf der Basis eines bisher üblichen Totschlags §212/(fahrlässiger Tötung § 222) für sinnvoller gehalten.
Bei der vom Richter über den "bedingten Vorsatz" begründeten Verurteilung zum erstenmal nach §211 Mord besteht jetzt viel eher die Möglichkeit eine Revision anzustreben. Auch wenn betont wurde, daß man das als Einzelfallentscheidung sehen soll, wird man das m.M. in der nächsten Instanz nicht haben wollen und damit wird ein neuer ( und alle Beteiligten belastender) Prozess mit dann noch dazu wieder unsicherem Ausgang losgehen. Deshalb empfinde ich die jetzige Lösung als unbefriedigend.
Gerade, weil es leider ein Todesopfer gegeben hat, muß man sich überlegen wie, was und auf welcher Rechtsgrundlage bestraft werden soll.
Ohne besondere Schwere (zB bei mehrfachen Morden) kann bei lebenslänglich nach 15 Jahren entlassen werden. Wenn man jetzt eine hohe mehrjährige Strafe hätte haben wollen, hätte ich eine solche auf der Basis eines bisher üblichen Totschlags §212/(fahrlässiger Tötung § 222) für sinnvoller gehalten.
Bei der vom Richter über den "bedingten Vorsatz" begründeten Verurteilung zum erstenmal nach §211 Mord besteht jetzt viel eher die Möglichkeit eine Revision anzustreben. Auch wenn betont wurde, daß man das als Einzelfallentscheidung sehen soll, wird man das m.M. in der nächsten Instanz nicht haben wollen und damit wird ein neuer ( und alle Beteiligten belastender) Prozess mit dann noch dazu wieder unsicherem Ausgang losgehen. Deshalb empfinde ich die jetzige Lösung als unbefriedigend.
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Re: Autorennen-Mord-Urteil
Gutes Urteil, aber überraschend, denn bisher sind die Richter mit solchen Idioten zumeist ziemlich milde umgegangen.
Leider noch ohne Cub
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Re: Autorennen-Mord-Urteil
In dem Fall ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Ich habe Zweifel, ob die nächste Instanz einen Mord erkennen kann.
Mag schon sein, dass unsere Gesetze solche Fälle nicht angemessen behandeln. Aber dann ist es nicht Aufgabe eines Richters, das Recht zu beugen.
Mag schon sein, dass unsere Gesetze solche Fälle nicht angemessen behandeln. Aber dann ist es nicht Aufgabe eines Richters, das Recht zu beugen.
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Re: Autorennen-Mord-Urteil
So schlimm das alles ist aber rechtlich ist es eine Lachnummer.
Wie soll man bedingten Vorsatz beweisen?
Hier wird unterstellt und das ist nicht tragfähig.
"Natürlich hätten die beiden Männer keine Tötungsabsicht gehabt, sagt selbst der Richter in seiner Begründung."
Revision. 5 Jahre. Fertig.
Ich würde dazu lebenslang Führerscheinentzug vorschlagen. Dann heulen die Täter wirklich und haben nicht nur Pippi in den Augen....
Wie soll man bedingten Vorsatz beweisen?
Hier wird unterstellt und das ist nicht tragfähig.
"Natürlich hätten die beiden Männer keine Tötungsabsicht gehabt, sagt selbst der Richter in seiner Begründung."
Revision. 5 Jahre. Fertig.
Ich würde dazu lebenslang Führerscheinentzug vorschlagen. Dann heulen die Täter wirklich und haben nicht nur Pippi in den Augen....
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Re: Autorennen-Mord-Urteil
Noch sind wir zwar keine gefährdete Art, aber es ist ja nicht so, dass wir nicht alles versucht hätten, eine zu werden...
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Re: Autorennen-Mord-Urteil
Rechtliche Spitzfindigkeiten sind mir an der Stelle erstmal wurscht.
Lebenslang wegsperren kostet nur Geld. Abschreckung durch hohe Strafen funktioniert auch nicht. Da kann man ruhig mal in die USA gucken: Eine der höchsten Wegsperrquoten in der westlichen Welt und die Todesstrafe hält auch keinen Mörder auf.
Viel besser fände ich es wenn die Täter aktiv und nachhaltig an ihre Taten erinnert werden und auch dafür "büßen" müssen.
Lebenslanger Führerscheinentzug zusammen mit 3-5 Jahren Haft fände ich schonmal nicht schlecht. Lebenslange monatliche Zahlungen an die Hinterbliebenen des Opfers oder gemeinnützige Organisationen (weißer Ring) wären auch nicht schlecht.
Schlimm finde ich den Eindruck des "Täterschutz" und der "Täterbetreuung" die scheinbar oftmals vor dem Oper- und Hinterbliebenenschutz bzw. -betreuung zu kommen scheinen - ich kann da zum Glück nicht aus Erfahrung berichten.
Lebenslang wegsperren kostet nur Geld. Abschreckung durch hohe Strafen funktioniert auch nicht. Da kann man ruhig mal in die USA gucken: Eine der höchsten Wegsperrquoten in der westlichen Welt und die Todesstrafe hält auch keinen Mörder auf.
Viel besser fände ich es wenn die Täter aktiv und nachhaltig an ihre Taten erinnert werden und auch dafür "büßen" müssen.
Lebenslanger Führerscheinentzug zusammen mit 3-5 Jahren Haft fände ich schonmal nicht schlecht. Lebenslange monatliche Zahlungen an die Hinterbliebenen des Opfers oder gemeinnützige Organisationen (weißer Ring) wären auch nicht schlecht.
Schlimm finde ich den Eindruck des "Täterschutz" und der "Täterbetreuung" die scheinbar oftmals vor dem Oper- und Hinterbliebenenschutz bzw. -betreuung zu kommen scheinen - ich kann da zum Glück nicht aus Erfahrung berichten.
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Re: Autorennen-Mord-Urteil
Dem stimme ich absolut zu. Was bekommt man alles mit was sich viele Täter herausnehmen und nur lachen über das Vorgehen der Justiz...harryguenter hat geschrieben: ↑Di 28. Feb 2017, 08:50Lebenslange monatliche Zahlungen an die Hinterbliebenen des Opfers oder gemeinnützige Organisationen (weißer Ring) wären auch nicht schlecht.
Schlimm finde ich den Eindruck des "Täterschutz" und der "Täterbetreuung" die scheinbar oftmals vor dem Oper- und Hinterbliebenenschutz bzw. -betreuung zu kommen scheinen - ich kann da zum Glück nicht aus Erfahrung berichten.
Ich glaube ein halbes Jahr KNAST würde mehr Menschen zu denken geben als 2 Jahre Bewährung.
Und dann muss man sehen das Strafen auch wirken:
Das Portemonnaie juckt ja auch viele überhaupt nicht.
Wenn man zb 5000 verdient und dann 100euro zahlt für Rasen. JA UND? Peng...
Aber es gibt doch genug Länder wo es vorgezeigt wird. EINFACH pauschale Geldstrafen abschaffen und nur noch Tagessätze verhängen. Verdienst du viel zahlst du viel. Das du es auch bemerkst und nicht nur der Geringverdiener wirklich unter Geldstrafen leidet.
Aber wir schweifen ab. Wie immer
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Re: Autorennen-Mord-Urteil
Leider ist es für viele Teilnehmer am Straßenverkehr üblich geworden stets das "Maximum" aus seinem Recht im Strassenverkehr herauszuholen und es darüberhinaus soweit zu dehnen, dass er grad nicht wirklich weh tut. Immer ein bisschen zu schnell (Tickets egal, Punkte nein), immer noch bei gelb schnell drüberhuschen (max. 0,5 Sek. rot ist noch verschmerzbar), immer noch die etwas zu kleine kleine Lücke zum überholen nutzen und den Gegenverkehr zum abbremsen oder ausweichen nötigen.olster hat geschrieben: ↑Mo 27. Feb 2017, 22:55im Bremer Fall hat "Alpi" einen Rentner auf dem Gewissen, der - wie man sich sagt - weder nüchtern, noch bei grün über die Ampel gegangen ist.
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Die meisten sind wohl gar nicht willens und in der Lage so zu fahren, dass sie Fehler anderer auch mal ausbügeln können. Ich sag nur §1 StVo "ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht".
Das wenige was ich über den Bremer Fall weiß:
Der "Zweiradkollege" war wohl häufiger und ganz bewußt so unterwegs, dass ihm der §1 nachhaltig am Popo vorbei ging. Von daher ist es auch egal ob der Fußgänger angetrunken war und bei rot ging. Fehler anderer waren in seinem bewußt gewählten Fahrstil nicht vorgesehen - eigene auch nicht.
Ach so, Unfallflucht und fahren ohne Führerschein wars wohl auch. Da sind 7 Jahre ja fast noch zu gut.
Hier könnte man übrigends auch mal seine technischen Gedanken spielen lassen.
Jedes Fahrzeug könnte vor Fahrtantritt den Fahrer identifizieren und auf einen gültigen Führerschein prüfen. Tempolimits, rote Ampeln usw. könnten viel durchschlagender durch die (Not-)Bremsassistenzsysteme zwangseingehalten werden. GPS, Mobilfunk, Kameras sind doch heutzutage alle da in den Autos.
Ach ja, und was den Umweltschutz angeht: Wenn es nach mir ginge würde ich als Gesetzgeber dem Bürger sein "Recht auf Ressourcenverschwendung" (=SUV kaufen und Sprit vergeuden) einschränken. Jedes neu zugelassene Auto müsste dann eine absolute Verbrauchsobergrenze einhalten. z.B. 5 Liter Benzin (und Energieäquivalente Werte für andere Kraftstoffe). Und alle paar Jahre das ganze um einige Prozentpunkte absenken. Sollen die Hersteller was passendes drumherumbauen: Schnelle leichte Einsitzer oder lansamge, große Familienkutschen.
PS: Bewährungsstrafen sind in meinen Augen sowieso immer die Lachnummern in unserem Rechtssystem. Bestenfalls bei materiellem Schaden und einer bis dahin blütenweißen Weste anwendbar.
Zuletzt geändert von harryguenter am Di 28. Feb 2017, 09:31, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: Autorennen-Mord-Urteil
Hamid H. war seit 2014 schon 16 mal wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten aufgefallen
dazu kam eine Unfallflucht und ein Autounfall bei dem er 2 Radfahrer leicht verletzte. weitere Recherchen überflüssig. Quelle SZ/BZ vom 28.02.2017.
Der BGH wird die Haftstrafe sicher auf 10 Jahre senken was ich für richtig halte.
Die Opfer und Hinterbliebenen sind immer die Dummen.
Gruß Karl
dazu kam eine Unfallflucht und ein Autounfall bei dem er 2 Radfahrer leicht verletzte. weitere Recherchen überflüssig. Quelle SZ/BZ vom 28.02.2017.
Der BGH wird die Haftstrafe sicher auf 10 Jahre senken was ich für richtig halte.
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Re: Autorennen-Mord-Urteil
Wohl war.Karl Retter hat geschrieben: ↑Di 28. Feb 2017, 09:26Die Opfer und Hinterbliebenen sind immer die Dummen.
Aber genau darum weil das Opfer "lebenslang tot" ist, fände ich es wichtig dass die Täter auch eine lebenslange "Erinnerung" an ihren Bockmist erhalten.
Ja Rache und Genugtuung spielt da aus Opfersicht sicher auch eine Rolle und dem wird meiner Meinung nach viel zuwenig beigemessen.
Ach ja, "Recht und Gerechtigkeit" - darüber kann man unendlich philosophieren.
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Re: Autorennen-Mord-Urteil
Servus,
"es gibt kein gleiches Recht im Unrecht" lautet eine ungeschriebene Norm.
.
Wer schuldhaft etwas verwirklicht, was einem gesetzlichen Tatbild entspricht, wird bestraft aber es kommt sehr auf den "Erfolg" an!
.
Ein leichter Faustschlag kann ejne Hautrötung oder auch einen Toten zur Folge haben, dementsprechend wird bestraft
.
Zwischen grober Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz gibt es im formellen Strafrecht deutliche Erkennungsmerkmale. Beweise sind eine andere Sache.
"Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand" - soll heissen: alles ist möglich aber nix ist fix.
werni883
"es gibt kein gleiches Recht im Unrecht" lautet eine ungeschriebene Norm.
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Wer schuldhaft etwas verwirklicht, was einem gesetzlichen Tatbild entspricht, wird bestraft aber es kommt sehr auf den "Erfolg" an!
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Ein leichter Faustschlag kann ejne Hautrötung oder auch einen Toten zur Folge haben, dementsprechend wird bestraft
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Zwischen grober Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz gibt es im formellen Strafrecht deutliche Erkennungsmerkmale. Beweise sind eine andere Sache.
"Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand" - soll heissen: alles ist möglich aber nix ist fix.
werni883
.KONI:.https://www.spritmonitor.de/de/detailan ... 03618.html nenenikikamen = yes, yes, we won!
Re: Autorennen-Mord-Urteil
Tach auch
Was ich schon einmal gut finde: Lebenslange Führerscheinsperre hat der Richter im Urteil mit eingeschlossen.
Das Opfer wird selbst durch den fadenscheinigen Begriff" Lebenslang" nicht wieder Lebendig. Leider.
Auch wenn ües Mode oder im Trend ist, in den USA reichen drei Delikte für wirklich Lebenslang und das ist bei der Zusammensetzung der dortigen Gesellschaft auch nötig. Ein Umstand der in Deutschland mittlerweile nötig wäre... Warum nicht mit Fußketten öffentliche Wege instandsetzen, Parkanlagen pflegen und Grünflächenpflege. Die müssen so hart angepackt werden, das eine kratzige Wolldecke bereits als Erholung angesehen wird. Schuld an den Charrakterschwächen der Vollpfosten haben die Mütter und Weiber, die erziehen sich ja ihre Prinzen der besonderen Art..
Die ausgesprochene Strafe halte ich noch für zu Milde. Wahrscheinlich steht der Richter und seine Familie bereits unter Polizeischutz. Bild Titelseite heute mit tollem Profilbild und voller Namensnennung. Für antifa, Libanos und Co. ein gefundenes Fressen...
Ich Vermute: "Die bekommen im Knast alle Vergünstigungen durch finanzielle Unterstützungen der Clanfamilien. Das wird eher ein Sanatorium mit Sportstudio, Grossbildschirm, Pizzaservice und absehbaren Freigang zu Lasten des gemeinen Steuerzahlers"
Gruß Frank
Was ich schon einmal gut finde: Lebenslange Führerscheinsperre hat der Richter im Urteil mit eingeschlossen.
Das Opfer wird selbst durch den fadenscheinigen Begriff" Lebenslang" nicht wieder Lebendig. Leider.
Auch wenn ües Mode oder im Trend ist, in den USA reichen drei Delikte für wirklich Lebenslang und das ist bei der Zusammensetzung der dortigen Gesellschaft auch nötig. Ein Umstand der in Deutschland mittlerweile nötig wäre... Warum nicht mit Fußketten öffentliche Wege instandsetzen, Parkanlagen pflegen und Grünflächenpflege. Die müssen so hart angepackt werden, das eine kratzige Wolldecke bereits als Erholung angesehen wird. Schuld an den Charrakterschwächen der Vollpfosten haben die Mütter und Weiber, die erziehen sich ja ihre Prinzen der besonderen Art..
Die ausgesprochene Strafe halte ich noch für zu Milde. Wahrscheinlich steht der Richter und seine Familie bereits unter Polizeischutz. Bild Titelseite heute mit tollem Profilbild und voller Namensnennung. Für antifa, Libanos und Co. ein gefundenes Fressen...
Ich Vermute: "Die bekommen im Knast alle Vergünstigungen durch finanzielle Unterstützungen der Clanfamilien. Das wird eher ein Sanatorium mit Sportstudio, Grossbildschirm, Pizzaservice und absehbaren Freigang zu Lasten des gemeinen Steuerzahlers"
Gruß Frank
Zuletzt geändert von Pingelfred am Di 28. Feb 2017, 11:24, insgesamt 1-mal geändert.