Von einem Polizisten mit offensichtlichen Halluzinationen

Papaki-Driver
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Von einem Polizisten mit offensichtlichen Halluzinationen

Beitrag von Papaki-Driver »

Servus Gemeinde!

Es hat sich wieder einmal bestätigt: Was in Österreich derzeit an jungen Polizisten nachkommt, ist nicht zu fassen. Da versehen mittlerweile offenbar Leute Dienst, bei denen ich mich fragen muss, ob sie für diese verantwortungsvolle Tätigkeit wirklich geeignet sind. Aber nach Beratung durch einen Juristen fechte ich die Sache bis zur letzten Instanz durch, da die Chancen recht gut stehen. Vorausschicken muss ich, dass ich trotz meines eher jungen Alters von 38 ein Smartphone-Verweigerer bin und nur über ein klassisches Tastenhandy verfüge (das ist für den Fall von Bedeutung).

Ich fuhr vor einigen Monaten von einem beruflichen Termin zum nächsten. Auf dieser Fahrt hörte ich zur Vorbereitung auf den nächsten Termin mein digitales Diktiergerät ab. Da ich die Kopfhörer dummerweise zu Hause vergessen hatte, hatte ich das Diktiergerät am linken Ohr, sodass von außen durchaus der Eindruck hätte entstehen können, ich würde ohne Freisprecheinrichtung telefonieren. Ok, an sich kein Problem, falls mich wirklich eine Streife aufhalten sollte, sehen sie ja, dass es kein Telefon sondern nur ein Diktiergerät ist, dachte ich mir.

Ich bog bei einer Kreuzung ab, wo - Murphys Law eben - ein Streifenwagen stand, dessen Insassen mit zunächst auch keine Beachtung schenkten - und ich ihnen daher auch nicht. Minuten und mehrere Straßen weiter - das Abhören des Diktiergerätes war längst beendet - plötzlich Blaulicht hinter mir. Ich dachte mir nichts dabei und machte dem Streifenwagen sogar noch Platz, damit er vorbei konnte (schließlich hätten sie mich ja wohl gleich gestoppt, wenn es um mich gehen sollte), plötzlich deutete mir der recht junge Lenker, ich solle mein Fenster herunterlassen, was ich tat. Er wies mich an, ihm zu folgen, was ich tat. Nach erfolgter Anhaltung stieg ich aus und es erfolgte eine freundliche und korrekte Fahrzeugkontrolle durch die beiden Rookies. An deren Ende meinte einer der beiden plötzlich: "Grund der Anhaltung ist, dass Sie ohne Freisprecheinrichtung mit dem Handy telefoniert haben. Das kostet 50 Euro." Ich war völlig perplex und erklärte dem Beamten, dass ich das nicht getan hätte und deswegen auch nicht zahlen werde. Ich hielt ihm mein Handy hin und erklärte ihm, dass er gerne die Anrufliste einsehen könne. Das ignorierte er völlig und meinte, wenn ich nicht gleich zahle, zeigt er mich an, dann wird's teurer. Ich bestand auf eine Anzeige und erhob Einspruch.

Im Zuge dessen wurde mir auch der originale Anzeigetext des Herrn Inspektors übermittelt und als ich den Unsinn las, den der Beamte darin verzapft, fiel mir erst Mal die Lade runter. Darin behauptet er nämlich zum Einen, dass er klipp und klar ein "Smartphone" bei mir gesehen habe und behauptet andererseits, dass der "Sachverhalt" (also das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung) "bei der Anhaltung festgestellt" worden sei, obwohl ich zu diesem Zeitpunkt mein Diktiergerät schon seit längerer Zeit gar nicht mehr in der Hand hatte. Und gleichzeitig widerspricht er sich, weil er schreibt, dass sein Kollege "keine Wahrnehmung" hinsichtlich des angeblichen Telefonierens ohne Freisprecheinrichtung hatte. Wenn zwei Beamte links und rechts neben mir stehen und ich noch irgend etwas in der Hand gehabt (oder es schnell zu verstecken versucht) hätte, dann ist's wohl eher unwahrscheinlich, dass es einer sieht und der andere nicht. ;)

Aber dieser widersprüchliche Unsinn ist noch nicht genug, er schlussfolgert auch, dass das Tastenhandy nur mein Zweithandy gewesen sein kann, weil es für ihn "nicht vorstellbar" ist, dass es heutzutage wirklich noch Menschen ohne Smartphone gibt (steht so drinnen) und weil das "Vorhandensein eines zweiten Handys nicht ausgeschlossen werden kann", sei ich sicherlich schuldig.

Der von mir konsultierte Jurist des Autofahrerclubs schlug ob dieser Anzeige die Hände über dem Kopf zusammen und wir verfassten eine entsprechende Stellungnahme/Einspruch, in der dann auch gleich neun Personen - von Familienangehörigen über Arbeitskollegen bis hin zum Chef - benannt werden, die die Behörde gerne als Zeugen vorladen kann und die allesamt bestätigen werden, dass ich handytechnisch ein "Dinosaurier" bin und kein Smartphone besitze. Ob der Herr Strafreferent dann wirklich neun Personen vorlädt, um sich das tatsächlich bestätigen zu lassen, darauf bin ich sehr gespannt.

Mir wird echt Angst und Bange, wenn ich daran denke, dass solche Beamten, die ihre pesönlichen Meinungen als vermeintliche Fakten in ANzeigen darzustellen versuchen, für Recht und Ordnung sorgen dürfen.

LG
Papaki
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IGN
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Re: Von einem Polizisten mit offensichtlichen Halluzinationen

Beitrag von IGN »

O.k., o.k

beim nächsten Unfall brauchst Du die Hilfe der Jungs ?
Zuletzt geändert von IGN am Mo 3. Jul 2017, 06:09, insgesamt 2-mal geändert.

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Bastlwastl
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Re: Von einem Polizisten mit offensichtlichen Halluzinationen

Beitrag von Bastlwastl »

is ja alles schön und gut aber wiso hast du laut deinen text nicht gesagt das es ein diktiergerät ist und es ihnen gezeigt ?
und wiso werden 9 zeugen sammt rechtshilfe eingeschaltet und auch da laut deiner beschreibung nix von einen diktiergerät erwähnt ?


bzw wurde dieser zusammenhang in deiner erzählung vergessen ?


zum rest . ja da geb ich dir recht .auch ohne diktiergerät und in folge deiner beschreibung
würde ich es mir auch nicht gefallen lassen .

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Innova-raser
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Re: Von einem Polizisten mit offensichtlichen Halluzinationen

Beitrag von Innova-raser »

$pielt es juristisch eine Rolle ob Diktiergerät oder Smartphone?
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IGN
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Re: Von einem Polizisten mit offensichtlichen Halluzinationen

Beitrag von IGN »

Er soll seinen Anwalt beurlauben.
Zuletzt geändert von IGN am Mo 3. Jul 2017, 06:10, insgesamt 2-mal geändert.

Papaki-Driver
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Re: Von einem Polizisten mit offensichtlichen Halluzinationen

Beitrag von Papaki-Driver »

@Bastl Wastl

Eine gute und berechtigte Frage. Ich war- obwohl an und für sich ganz und gar nicht auf den Mund gefallen - in dem Moment zu Beginn dermaßen perplex als sie mich angehalten haben, weil ich mir gedacht habe, "was ist jetzt los" und als ich dann merkte, dass es völlig sinnlos ist, mit den beiden zu diskutieren (schließlich habe ich ihnen mein Handy hingehalten und angeboten, die Anrufliste einzusehen, was sie überhaupt nicht interessiert hatte) hab' ich mir gedacht, wenn er sich das Handy noch nicht einmal ansehen will, glaubt er mir die Sache mit dem Diktiergerät sowieso nicht, selbst wenn ich's ihm unter die Nase halte. Ich hatte den Eindruck, die wollen/müssen ihre Quote erfüllen und wollte die Angelegenheit (da ich ja auf meinen Termin musste) so rasch wie möglich hinter mich bringen und nicht noch länger diskutieren, da es ohnedies aussichtslos war - und im Verwaltungsstrafverfahren habe ich die Möglichkeit, mit anwaltlicher Unterstützung die Anzeige zu bekämpfen.

In der schriftlichen Stellungnahme / Einspruch (gut zwei A4-Seiten lang) wird daher nun auch ausführlich auf die tatsächlichen Ereignisse eingegangen und auf Anraten des Verkehrsjuristen hat meine Frau sogar extra Fotos von mir mit dem Diktiergerät am Steuer angefertigt - und zwar aus der gleichen Entfernung, aus der der Anzeiger seine "Wahrnehmung" vom (bei mir nicht existenten) Smartphone hatte.

Jetzt schauen wir mal, ob dem Strafreferenten bei der Polizei das dann reicht oder ob er wirklich auch noch alle neun Zeugen vorlädt (ev. lege ich auch noch eine Bestätigung meines Mobilfunkbetreibers vor, dass ich noch nie einen Tarif mit Internetzugang hätte, was bei einem Smartphone ja hirnrissig wäre) , die ihm dann schmunzelnd erklären werden, dass ich wirklich kein Smartphone habe und die Sache womöglich bis zum Verwaltungsgericht geht.

Hatte ich in einem ähnlichen Fall auch, wo mich zwei Rentner der Fahrerflucht beschuldigt hatten (was nicht stimmte) und nach drei Jahren war's dann vor dem Verwaltungsgericht ein glatter Freispruch. Hätte ich mir damals nicht die Mühe gemacht, durch alle Instanzen zu gehen, wäre ich offiziell der "Fahrerflucht" wegen bestraft worden. Obwohl ich dieses Renterehepaar (das sich offenbar den Spiegel an der eigenen Garage daheim zerkratzt hatte und das dann mir anhängen wollte) im Anschluss durchaus rechtlich hätte belangen können, habe ich's nicht gemacht. Dafür war mir meine Zeit zu schade. Aber ich lasse mich nicht für etwas abstrafen, das ich nicht begangen habe. Dafür ist mein Gerechtigkeitsempfinden einfach zu ausgeprägt. Und wenn ich so dermaßen schlampig und unkorrekt arbeiten würde, wie der mich anzeigende Polizist, wäre ich schon lange arbeitslos. So etwas ärgert mich einfach, ein derartiges Verhalten kann sich wirklich nur ein Beamter im öffentlichen Dienst leisten.

@IGN

Die Crypton gefällt den Polizisten wohl in der Tat. Letztens war einer so begeistert, dass er über das Überfahren der Sperrlinie (um an der Kolonne vorbeizukommen) hinweggesehen hat. ;)

LG
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Re: Von einem Polizisten mit offensichtlichen Halluzinationen

Beitrag von Papaki-Driver »

Innova-raser hat geschrieben:
Sa 1. Jul 2017, 13:31
$pielt es juristisch eine Rolle ob Diktiergerät oder Smartphone?
Ja, absolut. Jedenfalls in Österreich und Deutschland.

Hier die Rechtslage für Österreich: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 63140.html - (würde man das Handy als Diktiergerät verwenden, wäre es strafbar)

Und hier gibt's ein entsprechendes Urteil aus Deutschland: https://www.derwesten.de/staedte/duesse ... 39673.html

Wobei es in meinem Fall ja so ist, dass ich zum Zeitpunkt der Anhaltung rein gar nichts in der Hand, sondern bei de Hände am Lenkrad (bzw. eine am Lenkrad und eine am Schalthebel) hatte. Und Foto gibt's auch keines, sondern nur einen Beamten, der behauptet, wahrgenommen zu haben, dass ich während der Fahrt mit einem "Smartphone" telefoniert habe, obwohl ich ein solches Gerät nicht einmal besitze ...

Wenn so ein Verhalten von Polizisten und so eine Anzeige in letzter Instanz durchgehen sollte, dann gute Nacht, Rechtsstaat. Dann könnte jeder Polizist jeden x-beliebigen Verkehrsteilnehmer aufhalten und ihm vorwerfen, vor 5 oder 10 Minuten dieses oder jenes Delikt begangen zu haben und der Beschuldigte hätte keine Chance sich dagegen zu wehren. Es gab (darüber haben die großen Medien berichtet) bei uns in *.at vor ein paar Jahren mal einen Fall, wo ein Polizist diverse Fake-Anzeigen geschrieben hat. Nachdem es immer mehr Beschwerden gab und die Beschuldigten nachweisen konnten, dass sie zum Zeitpunkt der angeblichen Tat teilweise sogar mit dem Fahrzeug im Ausland waren, setzte es für den Beamten ein Verfahren wegen Amtsmissbrauch - aber die Beweislast lag auch hier zunächst bei den Opfern des kriminellen Polizisten. Sicherlich arbeitet das überwiegende Gros korrekt, aber solche Dinge kann man einfach nicht durchgehen lassen.

LG
Papaki
Zuletzt geändert von Papaki-Driver am Sa 1. Jul 2017, 14:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Von einem Polizisten mit offensichtlichen Halluzinationen

Beitrag von IGN »

Wem gefällt eine Crypton wohl nicht ? :prost2:
Zuletzt geändert von IGN am Mo 3. Jul 2017, 06:11, insgesamt 2-mal geändert.

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Innova-raser
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Re: Von einem Polizisten mit offensichtlichen Halluzinationen

Beitrag von Innova-raser »

Papaki-Driver hat geschrieben:
Sa 1. Jul 2017, 13:44
Innova-raser hat geschrieben:
Sa 1. Jul 2017, 13:31
$pielt es juristisch eine Rolle ob Diktiergerät oder Smartphone?
Ja, absolut. Jedenfalls in Österreich und Deutschland.

Hier die Rechtslage für Österreich: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 63140.html - (würde man das Handy als Diktiergerät verwenden, wäre es strafbar)

Und hier gibt's ein entsprechendes Urteil aus Deutschland: https://www.derwesten.de/staedte/duesse ... 39673.html

Wobei es in meinem Fall ja so ist, dass ich zum Zeitpunkt der Anhaltung rein gar nichts in der Hand, sondern bei de Hände am Lenkrad (bzw. eine am Lenkrad und eine am Schalthebel) hatte. Und Foto gibt's auch keines, sondern nur einen Beamten, der behauptet, wahrgenommen zu haben, dass ich während der Fahrt mit einem "Smartphone" telefoniert habe, obwohl ich ein solches Gerät nicht einmal besitze ...
Interessant. Dann hast du ja grundsätzlich nicht so schlechte Chancen mit deinem Einspruch. Ich kenne mich da nicht besoders aus, aber ich meinte in der CH sei es egal was du dir ans Ohr hälst. Wenn die Polizei der Meinung ist dass du bei der Bedienung des Fahrzeugs behindert gewesen bist hast du in der CH ganz schlechte Karten. Ich glaube einer musste mal finanziell bluten weil er am Steuer ein Sandwich gegessen und somit nicht beide Hände frei hatte.

Ist in Oesterreich offensichtlich nicht so. Was bei dir etwas blöd ist ist der Umstand dass 2 Polizeibeamte meinen, bzw. überzeugt sind das gleiche gesehen zu haben; Du am Steuer mit einen Telefon. Smartphone hier oder her. Das spielt wohl kaum ein Rolle.

Du könntest aber, zur Unterstützung deiner Behauptung auch die Verbindungsdaten deines Mobilnetzproviders anfordern. Daraus wäre ja dann ersichtlich dass du NICHT telefoniert hast. Und man kann damit auch nachweisen wo sich das Telefon zu dieser Zeit befunden hat.

Somit könnte es für dich doch noch gut ausgehen.
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Re: Von einem Polizisten mit offensichtlichen Halluzinationen

Beitrag von IGN »

:up2:
Zuletzt geändert von IGN am Mo 3. Jul 2017, 06:12, insgesamt 3-mal geändert.

Papaki-Driver
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Re: Von einem Polizisten mit offensichtlichen Halluzinationen

Beitrag von Papaki-Driver »

Innova-raser hat geschrieben:
Sa 1. Jul 2017, 14:09
Was bei dir etwas blöd ist ist der Umstand dass 2 Polizeibeamte meinen, bzw. überzeugt sind das gleiche gesehen zu haben; Du am Steuer mit einen Telefon. Smartphone hier oder her. Das spielt wohl kaum ein Rolle.
Nein, das stimmt eben nicht. Wie ich geschrieben habe, hat der anzeigende Beamte in seiner Anzeige, die mir aufgrund des Einspruches ja mittlerweile vorliegt, ausdrücklich festgehalten, dass ausschließlich er diese Wahrnehmung hatte, sein Kollege jedoch überhaupt nichts gesehen hat.

Das heißt, die Situation ist die, dass ein Beamter meint, mich mit einem Smartphone (das ich ja nicht mal besitze) am Steuer telefonierend gesehen zu haben, als ich in 15 bis 20 Meter Entfernung an seinem Streifenwagen vorbeifuhr. Er hat mich jedoch nicht sofort angehalten (dann hätte sich die Sache ja auch sofort geklärt, wenn er das Diktiergerät gesehen hätte) sondern erst Minuten später als ich gar nichts mehr in der Hand hatte.

"Mein" Verkehrsjurist schätzt die Chancen auf eine Einstellung daher recht hoch ein, aber wie heißt es so schön? "Vor Gericht und auf hoher See ist man allein in Gottes Hand". ;) Schau'mer mal.

Dass die Schweizer in Sachen Verkehrsstrafen "einen Boscher" haben, um es mal auf Wienerisch zu formulieren, ist ja hinlänglich bekannt.

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Re: Von einem Polizisten mit offensichtlichen Halluzinationen

Beitrag von IGN »

Es geht doch nicht um Diktiergerät oder Smartphone Papaki,
Du warst abgelenkt durch das Gerät, deswegen deine Strafe...
Zuletzt geändert von IGN am Mo 3. Jul 2017, 06:13, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Von einem Polizisten mit offensichtlichen Halluzinationen

Beitrag von Papaki-Driver »

@IGN

Sorry, aber Deine Aussage ist inhaltlicher Blödsinn.

Die österreichische Rechtslage ist klar. Die Benutzung eines Diktiergerätes am Steuer ist NICHT verboten, die des Handys schon. Der Beamte behauptet in seiner Anzeige aber, dass ich ohne Freisprecheinrichtung (mit einem Smartphone) telefoniert habe, was die Unwahrheit ist. Gleichwohl kann ich nachvollziehen, dass er aufgrund des Diktiergerätes den Eindruck hatte, dass ich telefoniert habe, wobei er mich dann sofort und nicht Minuten später anhalten hätte müssen.

Ob abgelenkt oder nicht, spielt aus juristischer Sicht in diesem Fall nicht die geringste Rolle, da mir die Ablenkung (die im Übrigen auch mit Freisprecheinrichtung gegeben sein kann) überhaupt nicht vorgeworfen wird, sondern eben das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung.

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Re: Von einem Polizisten mit offensichtlichen Halluzinationen

Beitrag von IGN »

Wiso den juristischen Kack ?
Zuletzt geändert von IGN am Mo 3. Jul 2017, 06:15, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Von einem Polizisten mit offensichtlichen Halluzinationen

Beitrag von Papaki-Driver »

Sorry, IGN ich weiß nicht in welcher Welt Du lebst, aber die reale Welt funktioniert nun mal mit Regeln und Gesetzen. Wenn ich dagegen verstoßen habe, ok, dann soll ich dafür auch bestraft werden, aber wenn nicht, dann nicht. Ganz einfach.

Und um Deine Frage zu beantworten: Nein, ich habe niemanden gefährdet (was mir vom Polizisten auch gar nicht vorgeworfen wurde) sondern habe mir akustische Notizen angehört. Ablenkungspotential in ungefähr gleich hoch, wie wenn Dir ein Beifahrer was erzählt - und das ist auch nicht verboten. ;) Willkommen in der realen Welt.

LG
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