Da schwirrt eine Menge (beeidigter natuerlich) EU-Beamter weltweit aus und wiegt ein jedes Flugzeug, mit leeren Tanks selbstverstaendlich, ab. Ein Jedes Kerosinverbrauchendes! Das Gewicht wird ins Bordbuch eingetragen und landet so ein ausserhalb des EU-Raumes gestartetes Flugzeug hier in der EU, eilt wieder so ein Beamteter dorthin und wiegt, nachdem alle Passagiere heraus sind und die Reinigungs-Firma saemtliche Ruecklassenschaften beseitigt hat, aber bevor die Cateringfirma wieder die Vorraete aufgestockt hat, das Flugzeug ab.Brett-Pitt hat geschrieben: ↑Mo 9. Sep 2019, 21:13"Steuerpflichtiges Flugkerosin im Sinne des EUKStG
ist auch das im Flugzeug selber importierte Kerosin."
Unterschied Bordbuch-Eintrag und nun festgestelltes Gewicht ist halt Kerosin und Steuer darauf faellig. Sehr einfach gell?!
Bei jedem Flugzeug, gleich auf welchem Flugplatz in der EU.
Ich schrieb doch was von einer eingehenden und ernsthaften Studie ueber die Kerosin-Steuer?
Gruesse, Peter.