Trotz Vorrang im Straßenverkehr: Strafbefehl anerkannt

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sivas
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Trotz Vorrang im Straßenverkehr: Strafbefehl anerkannt

Beitrag von sivas »

Darmstädter Echo vom 6.2.2019 hat geschrieben:Eine 53 Jahre alte Frau aus Darmstadt ist am Mittwochvormittag um kurz nach 11 Uhr mit dem Wagen eines 24 Jahre alten Mannes aus Iserlohn (Nordrhein-Westfalen) zusammengestoßen. Die Frau erlag am Nachmittag in einem Darmstädter Krankenhaus ihren schweren Verletzungen.
Nach Polizeiangaben befuhr der Mann die linke Fahrspur der Kirchstraße in Richtung Innenstadt. „An der Einmündung der Pädagogstraße erkannte er zu spät die Richtung Innenstadt/Schulstraße querende Radfahrerin und konnte trotz Vollbremsung den Zusammenstoß nicht mehr verhindern“, erläuterte Polizeisprecherin Christiane Kobus den Unfallhergang. Der Autofahrer erlitt einen Schock.
Unfall in Darmstädter Innenstadt: Radfahrerin gestorben

Jetzt die Nachricht, dass der Autofahrer den Strafbefehl anerkannt hat:
Frankfurter Rundschau hat geschrieben:Unachtsamer Autofahrer akzeptiert sechsmonatige Bewährungsstrafe und zieht Widersrpuch gegen Strafbefehl zurück. Das Tempolimit an der Unfallstelle wurde inzwischen geändert.
Darmstadt: Tod einer Radfahrerin auf dem Cityring gesühnt

Was mich seinerzeit stutzig werden liess, war dieser Teil er ersten Nachricht:
Darmstädter Echo hat geschrieben:Die Polizei sucht außerdem Unfallzeugen: „Besonders einen Autofahrer, der kurz vor dem Unfall in die Pädagogstraße abgebogen sein soll. Der Fahrer soll vor dem Abbiegen die Radfahrerin über die rechte Fahrspur der Kirchstraße gelassen haben“
Hier das Luftbild der Stelle, an der der Unfall passierte :arrow:
________________

Die Kirchstraße ist Teil des Darmstädter Cityrings, der als Einbahnstraße um die Innenstadt herumführt, dabei aber auch Teil der Durchgangsstraßen ist, weil keine Umgehungsstraßen vorhanden sind. Entsprechend hoch ist dort das Verkehrsaufkommen.

Der Bereich vor der Unfallstelle ist unübersichtlich, aufgrund der kurvenreichen Straßenführung.

Des weiteren kommt hinzu, dass Ein- und Ausfahrten dort üblich sind (von der Schulstraße, in die Pädagogstraße) und der Verkehr abgebremst wird - mit dadurch bedingten Spurwechsel(versuchen).

Dem Autofahrer jetzt vorzuwerfen, dass er "Aufgrund von Unachtsamkeit" den Unfall verursacht hat, scheint mir weit hergeholt zu sein. Hatte er freie Sicht auf die, ein Fahrrad schiebende Fußgängerin, oder war sie durch andere (abbiegende) Verkehrsteilnehmer verdeckt ? Wenn er allerdings seine Macht ausspielen wollte: "Ich hab Vorfahrt, Du bleibst stehen" geschieht's ihm recht.

Was mir auch auffiel: Anscheinend war auch Freundlichkeit im Spiel (die des rechtsabbiegenden Verkehrsteilnehmers). Freundlichkeit hat im Straßenverkehr nichts zu suchen ! weil sie unberechenbar ist. Wer Freundlichkeit praktiziert, hat unbedingt die möglichen Auswirkungen zu beachten !
______________

Meine Regeln für das Verhalten im Straßenverkehr:

Ich muss jederzeit anhalten können
- innerhalb der Sichtweite
- vor einem, auf meinen Fahrweg berechtigt sich befindlichen Verkehrsteilnehmer
- vor einem, auf meinen Fahrweg unberechtigt, aber vorhersehbar sich befindlichen (querenden) Verkehrsteilnehmer
kann ich dies nicht, bin ich ein Raser.
Zuletzt geändert von sivas am Di 10. Mär 2020, 15:25, insgesamt 1-mal geändert.

Untoter :shock:

Brett-Pitt
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Re: Trotz Vorrang: Strafbefehl anerkannt

Beitrag von Brett-Pitt »

Das Problem "Strafbefehl" liegt woanders,
ua. in einer Gesetzeslücke im dt. Strafrecht,
und in der Unterbesetzung der dt. Staatsanwalts-
schaften. Recht wird da schon lange nicht mehr
ermittelt und gesprochen.

Bei Körperverletzung oder Todesfällen wird ja immer
ermittelt. Mangels Zeit beim Staatsanwalt wird dann
gerne mit "Strafbefehl" gedroht, um die Sache vom
Tisch zu bekommen.

Die Gesetzeslücke liegt darin, dass der Beschuldigte
im (Vor-)Ermittlungsverfahren alle Kosten selber tragen
muß, auch wenn das Verfahren eingestellt wird. Es ist also
finanzielles und rechtliches "Russisch-Roulette", ob man den
SB als geringeres Übel annimmt.

Fazit:
Fahrt vorsichtig und defensiv.
10 PS reichen (jetzt bloss nicht
wieder eine GS-Neid-Debatte.
Sonst erstatte ich Strafanzeige
wegen penetranter seelischer
Körperverletzung).

Weiterfechten,

WinkeladvoCUB-Pit
(Dank übrigens wiederholt ans Forum.
Der CUB-fahrende 10-PS-Jurist hat mir
bei genau so einer Sache sehr geholfen.
Gegen Flakon mit Oliven-Öl.)
Den jährlichen Flug über den Indik (13 to. CO2) kann man weder
mit Eigenstrom-Auto noch mit Nullenergie-Haus kompensieren !!!

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sivas
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Re: Trotz Vorrang: Strafbefehl anerkannt

Beitrag von sivas »

Stimmt es, dass man bei Anerkennung eines Strafbefehles trotz Bestrafung nicht vorbestraft ist ?

Untoter :shock:

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Böcki
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Wohnort: Wilnsdorf/Siegerland
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Re: Trotz Vorrang: Strafbefehl anerkannt

Beitrag von Böcki »

wieder ein Thema abseits von CUB aber mit potentieller Brisanz...gibt es für sowas nicht besser geeignete Foren wie z.B. verkehrsportal.de ?

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