Steht so im Einigungsvertrag, Darf mit Toleranz sogar 63 km/h fahren. Deshalb wird auch keine Schwalbe oder sonstige Simson jemals verschrottet, auch wenn nur noch die Fahrgestellnummer übrig ist, es gibt genug Ersatzteile zum vollständigen Neu- Aufbau.Ramon Zerano hat geschrieben: ↑Di 4. Dez 2018, 10:03sinnvolle sache!
wie hat das im ostland funktioniert?
ist auch eine fahrprüfung nötig?
"Gemäß dem Einigungsvertrag sind Kleinkrafträder im Sinne der bisherigen Vorschriften der DDR mit nicht mehr als 50 Kubikmetern Hubraum und nicht mehr als 60 Stundenkilometern zulassungsrechtlich den Kleinkrafträdern gleichgestellt, wenn sie bis Ende Februar 1992 erstmals in den Verkehr genommen worden sind. Wegen dieser Gleichstellung dürfen diese Mopeds mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 Stundenkilometern mit der Fahrerlaubnis B, dem Autoführerschein, gefahren werden."