Windschild eintragen lassen
- Bernd
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Windschild eintragen lassen
Hallo,
mein Fabbri Windschild aus Italien hat keine ABE.
Weil es mir aber so gut taugt, will ich es legal machen und eintragen lassen.
Ich habe noch nie was eintragen lassen und habe deshalb keine Ahnung wie das geht.
Welche Instanz ist dafür zuständig?
Existiert überhaupt die Chance, es eingetragen zu bekommen?
Welche Dokumente sind dafür nötig?
Wie hoch sind die Kosten?
Habe ich was vergessen zu fragen?
Auf was muss ich sonst noch achten?
Gruß
Bernd
PS
Mir fällt grad ein, dass ich das Windschild um ein paar Zentimeter abgesägt habe.
mein Fabbri Windschild aus Italien hat keine ABE.
Weil es mir aber so gut taugt, will ich es legal machen und eintragen lassen.
Ich habe noch nie was eintragen lassen und habe deshalb keine Ahnung wie das geht.
Welche Instanz ist dafür zuständig?
Existiert überhaupt die Chance, es eingetragen zu bekommen?
Welche Dokumente sind dafür nötig?
Wie hoch sind die Kosten?
Habe ich was vergessen zu fragen?
Auf was muss ich sonst noch achten?
Gruß
Bernd
PS
Mir fällt grad ein, dass ich das Windschild um ein paar Zentimeter abgesägt habe.
- Palü
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Re: Windschild eintragen lassen
Bevor hier jeder in die Glaskugel schaut,
würde ich bei Tüf Dekra und Co vorbei fahren und mal fragen.
Selbst habe ich ein hohes windschild ohne ABE an meinem PCX.
Aber das sage ich dir als Schwabe gleich,min 100 Euro biste los
würde ich bei Tüf Dekra und Co vorbei fahren und mal fragen.
Selbst habe ich ein hohes windschild ohne ABE an meinem PCX.
Aber das sage ich dir als Schwabe gleich,min 100 Euro biste los
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Re: Windschild eintragen lassen
Nur, wenn es für Deine geplante Scheibe irgendein Gutachten gibt, welches ein Materialgutachten das Splitterverhalten die Dursichtigkeit entsprechend der StVZO beinhaltet, dann kannst Du eine Chance haben. Alles andere ist mit eigenem Aufwand praktisch nicht durchführbar.
Änderung des Fahrverhaltens wird bei einem Fahrzeug mit zweistelliger Höchstgeschwindigkeit normalerweise noch relativ locker gesehen, nur der Anbau sollte halt so stabil sein, daß er nicht Dir, sondern schwerpunktmäßig dem Prüfer gefällt.
Änderung des Fahrverhaltens wird bei einem Fahrzeug mit zweistelliger Höchstgeschwindigkeit normalerweise noch relativ locker gesehen, nur der Anbau sollte halt so stabil sein, daß er nicht Dir, sondern schwerpunktmäßig dem Prüfer gefällt.
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Re: Windschild eintragen lassen
Bernd, lass das!
Ist wie Laminat legen auf dem Kartoffelacker, fast unmöglich ..... wie Harri erwähnte, min. Materialgutachten.
Ist wie Laminat legen auf dem Kartoffelacker, fast unmöglich ..... wie Harri erwähnte, min. Materialgutachten.
- Bernd
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Re: Windschild eintragen lassen
Ich she schon, das wird nix, mit dem großen Windschild eintragen lassen.
Muss ich jetzt immer mit dem lauten, kleinen Puig rumfahren?
Oder mir einen SH150 kaufen, an den locker ein großes Windschild mit ABE passt?
Was ist eigentlich die Konsequenz, wenn ich mit dem großen Fabbri Windschild ohne ABE fahre?
Gruß
Bernd
Muss ich jetzt immer mit dem lauten, kleinen Puig rumfahren?
Oder mir einen SH150 kaufen, an den locker ein großes Windschild mit ABE passt?
Was ist eigentlich die Konsequenz, wenn ich mit dem großen Fabbri Windschild ohne ABE fahre?
Gruß
Bernd
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Re: Windschild eintragen lassen
Meinem Kenntnisstand nach:
Zunächst einmal könnte die Betriebserlaubnis erlöschen. Fahren ohne Betriebserlaubnisd ist eine Ordnungswidrigkeit. Im Falle einer Kontrolle also noch eine bezahlbare Strafe plus vorgeschriebene Demontage des Windschields und Vorführung des Fahrzeugs.
https://www.bussgeldkatalog.de/fahren-o ... erlaubnis/
Spannender wirds im Falle eines Unfalls (selbstverschuldet oder fremdverschulden) wenn die Versicherungen anfangen wollen sich rauszuwinden.
Soweit ich weiß erlischt der Versicherungsschutz bei fehlender Betriebserlaubnis nicht per se, sondern die Modiufikation muss zumindest mitverantwortlich für den Unfall bzw. die Auswirkungen des Unfalls sein.
Will sagen:
a) Fall 1: Dir platzt ein Reifen, du legst die ab und Deine Maschine beschädigt ein anderes Fahrzeug. Dann sollte sich Deine Haftpflicht nicht rauswinden können, weil die erloschene Betriebserlaubnis aufgrund des Windschilds nicht für den Unfallschaden verantwortlich ist. (der Unfall wäre mit oder oder Windschield so passiert).
b) Fall 2: Erhöht sich die Geschwindigkeit durch die Scheibe und die hast einen Unfall bei dem erhöhte Geschwindigkeit als Mitursache festgestellt wird, dann kann das schon anders aussehen. Das endet wohl gerne in Rechtsstreitigkeiten mit der Versicherung bei denen es darum geht wie sehr die Veränderung den Unfall mitbeeinflusst oder den Schaden vergrößert hat.
c) Fall 3: Wenn die Scheibe jetzt beim Unfall splittert (weil Material nicht geprüft s.o.) und die Splitter erhebliche Personenschäden verursachen siehts für den Betreiber dann womöglich böse aus, weil die Versicherung den Schaden versuchen kann auf Dich abzuwälzen, bzw. bei Dir Regress nehmen kann.
Wie gesagt, mein Stand der Dinge den ich vor einigen Jahren mal versucht habe zu recherchieren. Tatsächlich ist das wohl ein grenzwertiges / schwieriges Thema was für Folgen solche Änderungen am Fahrzeug haben.
Zunächst einmal könnte die Betriebserlaubnis erlöschen. Fahren ohne Betriebserlaubnisd ist eine Ordnungswidrigkeit. Im Falle einer Kontrolle also noch eine bezahlbare Strafe plus vorgeschriebene Demontage des Windschields und Vorführung des Fahrzeugs.
https://www.bussgeldkatalog.de/fahren-o ... erlaubnis/
Spannender wirds im Falle eines Unfalls (selbstverschuldet oder fremdverschulden) wenn die Versicherungen anfangen wollen sich rauszuwinden.
Soweit ich weiß erlischt der Versicherungsschutz bei fehlender Betriebserlaubnis nicht per se, sondern die Modiufikation muss zumindest mitverantwortlich für den Unfall bzw. die Auswirkungen des Unfalls sein.
Will sagen:
a) Fall 1: Dir platzt ein Reifen, du legst die ab und Deine Maschine beschädigt ein anderes Fahrzeug. Dann sollte sich Deine Haftpflicht nicht rauswinden können, weil die erloschene Betriebserlaubnis aufgrund des Windschilds nicht für den Unfallschaden verantwortlich ist. (der Unfall wäre mit oder oder Windschield so passiert).
b) Fall 2: Erhöht sich die Geschwindigkeit durch die Scheibe und die hast einen Unfall bei dem erhöhte Geschwindigkeit als Mitursache festgestellt wird, dann kann das schon anders aussehen. Das endet wohl gerne in Rechtsstreitigkeiten mit der Versicherung bei denen es darum geht wie sehr die Veränderung den Unfall mitbeeinflusst oder den Schaden vergrößert hat.
c) Fall 3: Wenn die Scheibe jetzt beim Unfall splittert (weil Material nicht geprüft s.o.) und die Splitter erhebliche Personenschäden verursachen siehts für den Betreiber dann womöglich böse aus, weil die Versicherung den Schaden versuchen kann auf Dich abzuwälzen, bzw. bei Dir Regress nehmen kann.
Wie gesagt, mein Stand der Dinge den ich vor einigen Jahren mal versucht habe zu recherchieren. Tatsächlich ist das wohl ein grenzwertiges / schwieriges Thema was für Folgen solche Änderungen am Fahrzeug haben.
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Re: Windschild eintragen lassen
Hast Du denn schonmal geschaut, ob es für Deime Scheibe für irgendein anderes Fahrzeug eine ABE oder ein Gutachten für eine legale Montage dort gibt. Wenn ja, dann sehe ich garnichtmal so schwarz.
- Bernd
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Re: Windschild eintragen lassen
Ich habe nachgeschaut. Auch bei Fabbri direkt.
Leider gibt es kein Modell, bei dem diese Scheibe passt und ABE oder Gutachten hat.
Gruß
Bernd
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Re: Windschild eintragen lassen
Nicht aufgeben, ein bisschen "Rumnerven" gehört zu den Eintragereien immer dazu.
Ich dachte, daß Du zB sowas
https://www.ebay.de/itm/225583469581?ha ... Sw1HxZwmor
in der Art hast und da ist eine ABE zumindest aufgeführt.
Zur Not bei Fabri erkundigen, ob es da sonst etwas anderes gibt was Dir gefällt oder ob Du ein Schreiben bekommen kannst, aus dem hervor geht, daß Deine Scheibe aus dem gleichen Material ist, wie eine geprüfte Scheibe. Dann hast Du eine Basis, die eintragungsfähig ist.
Dann mußt Du Dir nur noch zu einer stabilen Befestigung Gedanken machen.
Ich dachte, daß Du zB sowas
https://www.ebay.de/itm/225583469581?ha ... Sw1HxZwmor
in der Art hast und da ist eine ABE zumindest aufgeführt.
Zur Not bei Fabri erkundigen, ob es da sonst etwas anderes gibt was Dir gefällt oder ob Du ein Schreiben bekommen kannst, aus dem hervor geht, daß Deine Scheibe aus dem gleichen Material ist, wie eine geprüfte Scheibe. Dann hast Du eine Basis, die eintragungsfähig ist.
Dann mußt Du Dir nur noch zu einer stabilen Befestigung Gedanken machen.
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Re: Windschild eintragen lassen
Hallo Bernd,Bernd hat geschrieben: ↑So 21. Mai 2023, 09:53Ich she schon, das wird nix, mit dem großen Windschild eintragen lassen.
Muss ich jetzt immer mit dem lauten, kleinen Puig rumfahren?
Oder mir einen SH150 kaufen, an den locker ein großes Windschild mit ABE passt?
Was ist eigentlich die Konsequenz, wenn ich mit dem großen Fabbri Windschild ohne ABE fahre?
Gruß
Bernd
mir wird Angst und Bange bei dem Gedanken, mit einen nicht eingetragenden Windschild rumzufahren.
Hat hier im Forum schon jemand berichtet, was passiert?
Lass das dran, wenn es dir hilft und Gummi nach unten.
seaman100/Martin