New Wave AeTsch
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Re: New Wave AeTsch
Ich teile die Meinung von Thrifter. Denn sonst könnte man ja jede beliebige Underbone/Motorrad in Deutschland offiziell in Verkehr setzen. Und der Weg wäre frei für eine 150er Underbone.
Den gemäss aktueller Gesetzeslage besitzt das Fahrzeug keine europäische/deutsche Typenzulassung. Also muss es per Einzelabnahme zugelassen werden. Dazu ist, neben anderen Dingen, mindestens ein Abgas- und Lärmgutachten von Nöten. Und das hat schon so manchen Traum von vorherein zerstört.
Aber der deutsche Tüv hat offensichtlich seine eigenen Gesetze. "Wunder" gibt es immer wieder.
Den gemäss aktueller Gesetzeslage besitzt das Fahrzeug keine europäische/deutsche Typenzulassung. Also muss es per Einzelabnahme zugelassen werden. Dazu ist, neben anderen Dingen, mindestens ein Abgas- und Lärmgutachten von Nöten. Und das hat schon so manchen Traum von vorherein zerstört.
Aber der deutsche Tüv hat offensichtlich seine eigenen Gesetze. "Wunder" gibt es immer wieder.
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Re: New Wave AeTsch
Ich fahre mehrere Importfahrzeuge mit Einzelzulassung und kann sagen, daß die Scheinwerfergeschichte bei ihm Pillepalle ist. Entweder über die Geschichte mit " Wirkung entspricht in etwa.." oder alternativ, der problemlose Umbau auf den Scheinwerfer der für den deutschen Markt produzierten Wave.
Das Problem ist auch nicht vordergründig die Einhaltung der Abgasvorschriften, sondern welche Erstzulassung für dieses Fahrzeug anzunehmen ist.
Wenn das Ding keine nachweisbare Erstzulassung irgendwo auf der Welt hat, dann gelten die Vorschriften einer aktuellen deutschen Erstzulassung, ohne große Einzelfallentscheidungsmöglichkeiten.
Sowie aber eine nachweisbare Erstzulassung vorliegt und bzgl der Motorkonzeption ein annähernd vergleichbares Fahrzeug aus einem mindestens gleichem oder "besserem" Abgasvorschriftenzeitraum existiert, sind die Anwendungen von vergleichbaren Abgasgutachen als Einzelfallentscheidung auch rechtlich möglich.
l
Das Problem ist auch nicht vordergründig die Einhaltung der Abgasvorschriften, sondern welche Erstzulassung für dieses Fahrzeug anzunehmen ist.
Wenn das Ding keine nachweisbare Erstzulassung irgendwo auf der Welt hat, dann gelten die Vorschriften einer aktuellen deutschen Erstzulassung, ohne große Einzelfallentscheidungsmöglichkeiten.
Sowie aber eine nachweisbare Erstzulassung vorliegt und bzgl der Motorkonzeption ein annähernd vergleichbares Fahrzeug aus einem mindestens gleichem oder "besserem" Abgasvorschriftenzeitraum existiert, sind die Anwendungen von vergleichbaren Abgasgutachen als Einzelfallentscheidung auch rechtlich möglich.
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- Sachsenring
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Re: New Wave AeTsch
Bei unbekannter EZ wird immer der 1.7. des Jahres der Produktion eingetragen. Und die Prod. kann beim Herstelller anhand der Fin erfragt werden.
Der Rest hängt vom Prüfer ab.
Ich mach sowas nicht zum ersten Mal.
Kann beim Treffen gerne mal ein paar Stories erzählen.
LG
MM
Der Rest hängt vom Prüfer ab.
Ich mach sowas nicht zum ersten Mal.
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Re: New Wave AeTsch
Das ist mir jetzt neu (das muß aber nix bedeuten).Sachsenring hat geschrieben: ↑Mi 1. Mai 2019, 00:58Bei unbekannter EZ wird immer der 1.7. des Jahres der Produktion eingetragen. Und die Prod. kann beim Herstelller anhand der Fin erfragt werden.
Der Rest hängt vom Prüfer ab.
Ich mach sowas nicht zum ersten Mal.
Kann beim Treffen gerne mal ein paar Stories erzählen.
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Wenn dem so ist, dann könnten auch küntig die Notfallzulassungen entfallen.
Beispiel: Eine Änderung der Abgasbestimmungen und vorallem der dazugehörigen erleichternden Übergangsbestimmungen sind in 2003 ausgelaufen.
Da galt, alles was bis zu einem bestimmten Datum nicht zumindest eine Tageszulassung bekommen hatte, konnte nur bei Erfüllung der ab dann Gültigen Werte zugelassen werden.
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Re: New Wave AeTsch
Servus,
wer wagt, gewinnt!
.
Mensch, ich beginne heute das 11. Pensionsjahr und schätze den "Tag der Arbeit" über alle Massen.
.
Willst du uns nicht die VIN mitteilen?
.
Datensüchtig, werni883
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Re: New Wave AeTsch
Ungefähr so.
Aus den vielen Erzählungen die mit dem deutschen Tüv gemacht wurden kann man wohl davon ausgehen das es rein nur vom Tüv Prüfer abhängt ob eine Zulassung möglich ist oder nicht. Die geltenden Vorschriften spielen da kaum eine Rolle.
Aber grundsätzlich muss ein Fahrzeug, Stichtag 1. Inbetriebnahme (egal wo auf der Welt) die an diesem Tag gültigen Vorschriften in Deutschland erfüllen. Und dies nachzuweisen obliegt dem Fahrzeughalter.
So die Theorie, bzw. die Vorschriften. Aber das ist bei wohl nicht wenigen Tüv Prüfern Makulatur und das eigene Ermessen steht darüber.
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Re: New Wave AeTsch
des eine hat doch erst mal mit dem hier genannten fahrzeug überhaupt nix zusammen .
so einfach ist es nicht , noch dazu innerhalb EU .
die Wave ist nachweislich ein Importfahrzeug und dann kommen noch sachen dazu die doch hier seit 6 seiten besprochen werden.
@ Werni
eine Vin Öffentlich schreiben zu einen fahrzeug ist das wohl schlimmste was du im netz machen kannst .
dazu gibts/gabs nette Storys im damaligen Monkey Forum dazu .
da wurden rahmen gepostet um modell und baujahr zu bestimmten das man es fachgerecht restaurieren kann
und bis dann zur abnahme wegen betriebserlaubnis ging . war die Fin bereits Vergeben weil ein anderer auf nen Blankorahmen
mit dieser "Originalen" Fin problemlos eine neue Betriebserlaubnis erlangte .....
so einfach ist es nicht , noch dazu innerhalb EU .
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@ Werni
eine Vin Öffentlich schreiben zu einen fahrzeug ist das wohl schlimmste was du im netz machen kannst .
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da wurden rahmen gepostet um modell und baujahr zu bestimmten das man es fachgerecht restaurieren kann
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Re: New Wave AeTsch
Ohne dich jetzt zu brüskieren. Aber manchmal ist es tatsächlich so einfach. Ich kenne, mir erzählte, Fälle wo man nur noch mit ganz grossen Augen staunen konnte.Bastlwastl hat geschrieben: ↑Mi 1. Mai 2019, 09:37so einfach ist es nicht , noch dazu innerhalb EU .
Aber die Zukunft wird es ja zeigen. Alles andere ist Spekulation. Warum wird sonst immer der Ratschlag erteilt; Dann gehe einfach zu einem anderen Tüv und lassse dies und das prüfen.
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Re: New Wave AeTsch
Eine Lösung hab ich ja schon.
Die Vollabnahme würde aber den elegantesten Weg darstellen.
Die Tage weiß ich mehr.
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Re: New Wave AeTsch
@pit: dreht zweifelsfrei über 5kupm unter vollast
Habe nur das Gehör an Bord.
LG
MM
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Re: New Wave AeTsch
Gestern hab ich Die Verkleidung demontiert.
Schon lange nicht mehr so eine bescheidene Verschachtelung vorgefunden.
Gelöst habe ich ALLE sichtbaren Schrauben.
Vorne angefangen und nicht weitergekommen.
Musste hinten rechts das Seitenteil demonitieten.
Tatsächlich hab ich nix abgebrochen.
Bei der deutschen Wave sieht man wenigstens etliche Schraube und kann Teil für Teil abbauen.
Ich lasse ein paar Bilder sprechen.
LG
MM
Schon lange nicht mehr so eine bescheidene Verschachtelung vorgefunden.
Gelöst habe ich ALLE sichtbaren Schrauben.
Vorne angefangen und nicht weitergekommen.
Musste hinten rechts das Seitenteil demonitieten.
Tatsächlich hab ich nix abgebrochen.
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Re: New Wave AeTsch
Das Gerät ist ein Chopper!
Getarnt als Plastebomber
RZ, wir können tauschen. Alles wird gut!
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Re: New Wave AeTsch
Servus Mr. Hansdampf,
der Motorblock irritiert mein Auge, aber was alles funktioniert ist gut.
werni883
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Re: New Wave AeTsch
Gibt es denn schon was Neues zur Zulassung von dem Gerät?
Auch das Kind eines Frosches ist ein Frosch.
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Re: New Wave AeTsch
Der Motorblock ist ganz klar die Monotitte einer BMW.
Ja, gibt es. Demnächst mehr.
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